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   BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87   

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https://dejure.org/1987,1458
BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87 (https://dejure.org/1987,1458)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1987 - 4 StR 539/87 (https://dejure.org/1987,1458)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - 4 StR 539/87 (https://dejure.org/1987,1458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den direkten Tötungsvorsatz - Bewertung der inneren Tatseite - Abgrenzung des bedingten Vorsatzes von der bewussten Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 211 § 212 Abs. 1 § 223a
    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 704/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
    Der Schluß auf den direkten Tötungsvorsatz ist aber - nicht anders als beim bedingten Vorsatz - nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen auch alle Umstände einbezogen hat, die eine derartige Folgerung in Frage stellen (vgl. dazu BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 7).
  • BGH, 18.07.1986 - 2 StR 330/86

    Bewertung eines Totschlagsversuchs im Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
    Daß der Angeklagte "durch seine Tat in der Nachbarschaft sicherlich besonderes Leid über die Familie des Opfers, aber auch über seine eigene gebracht hatte", ist eine zum regelmäßigen Erscheinungsbild eines vollendeten Tötungsdelikts gehörende Tatfolge, die im allgemeinen nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juli 1986 - 2 StR 330/86).
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 563/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
    Es ist durchaus möglich, daß der Angeklagte alle Umstände kannte, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machten, ohne sich in der konkreten Situation dessen bewußt zu werden, daß sein Tun zum Tode seines Opfers führen konnte (vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 6 m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86

    Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
    In dem Vorwurf, daß der Angeklagte "bedenkenlos ein Menschenleben ausgelöscht hatte, nur um sich einer allenfalls geringen Strafe wegen der Vortat zu entziehen", kann eine unzulässige Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen des Verdeckungsmordes (vgl. auch BGHR StGB § 46 III Tötungsvorsatz 1) liegen.
  • BGH, 14.12.1984 - 2 StR 781/84

    Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen (heimtückischen) Mordes -

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
    Schließlich sei noch bemerkt, daß innerhalb des gemilderten Strafrahmens den Umständen, die der erheblich verminderten Schuldfähigkeit zugrunde liegen, ohne nachvollziehbare Darlegungen kein geringeres Gewicht beigemessen werden darf, weil diese "im unmittelbaren Grenzbereich zur uneingeschränkten Schuldfähigkeit" lag (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 2); auch darf nach erfolgter Strafrahmenmilderung die zu verhängende Strafe nicht etwa an der "absoluten Höchststrafe" für Mord gemessen werden (vgl. BGH NStZ 1985, 164 f).
  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
    Zwar liegt grundsätzlich ein direkter Vorsatz auch dann vor, wenn - wie das Landgericht hier annimmt - es dem Täter auf den nur als möglich vorgestellten Erfolg unbedingt "ankommt" (vgl. BGHSt 18, 246, 248); diese Erscheinungsform des bestimmten Vorsatzes unterscheidet sich vom bedingten Vorsatz (wie auch von der bewußten Fahrlässigkeit) nur auf der Willensseite, nicht jedoch auf der Wissensebene.
  • BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83

    Zusammentreffen von bedingtem Vorsatz und Verdeckungsabsicht - Vereinbarung des

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
    Dabei könnte die Anwendung des Zweifelsgrundsatzes es gebieten, trotz anderer Würdigung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Bestimmung der verletzten Strafvorschriften bei der Konkurrenzfrage zugunsten des Angeklagten von Tateinheit auszugehen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 455 und 628; BGH, Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
    Schließlich sei noch bemerkt, daß innerhalb des gemilderten Strafrahmens den Umständen, die der erheblich verminderten Schuldfähigkeit zugrunde liegen, ohne nachvollziehbare Darlegungen kein geringeres Gewicht beigemessen werden darf, weil diese "im unmittelbaren Grenzbereich zur uneingeschränkten Schuldfähigkeit" lag (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 2); auch darf nach erfolgter Strafrahmenmilderung die zu verhängende Strafe nicht etwa an der "absoluten Höchststrafe" für Mord gemessen werden (vgl. BGH NStZ 1985, 164 f).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
    Vor allem hätte sich das Landgericht bei der Prüfung einer etwaigen Fehleinschätzung des Angeklagten hinsichtlich der Zeitspanne seiner Gewalteinwirkung nicht mit dem pauschalen Hinweis auf seine konkrete Verfassung im Tatzeitpunkt und die Erinnerung an das Tatgeschehen begnügen dürfen, sondern sich insoweit mit den besonderen Tatumständen auseinandersetzen müssen, die zu einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit führten: Die beträchtliche Alkoholisierung des Angeklagten mit einer - unter Berücksichtigung des vom Landgericht zu Unrecht außer Ansatz gelassenen Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o bei der Rückrechnung einerseits und eines 30 %igen Resorptionsdefizits hinsichtlich des Nachtrunks andererseits (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1987 - 1 StR 249/87 -) - maximalen Blutalkoholkonzentration von 2, 48 %o, seine Übermüdung und die panikartige Erregung bei dem spontan gefaßten und sofort ausgeführten Tatentschluß lassen es als möglich erscheinen, daß der Angeklagte zu einer schnellen, in ihren Auswirkungen nicht klar bedachten (Flucht-) Handlung hingerissen worden ist.
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Es ist durchaus möglich, daß der Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, ohne doch - infolge welcher Gegebenheiten der konkreten Situation auch immer - billigend in Kauf zu nehmen, daß sein Tun zum Tode des Opfers führt (BGH, Urt. vom 11. Juni 1985 - 1 StR 200/85; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6 und 10).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Es ist durchaus möglich, dass der Angeklagte zwar alle Umstände kannte, ohne sich indes in der konkreten Situation bewusst zu sein, dass sein Vorgehen zum Tode des Opfers führen könne (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 4 StR 539/87, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10; Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Im Einzelfall ist es allerdings denkbar, daß er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, sich - etwa infolge einer psychischen Beeinträchtigung - aber gleichwohl nicht bewußt ist, daß sein Tun zum Tod des Opfers führen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 10, 15, 26).
  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 246/10

    Totschlag (bedingter Vorsatz; Beweiswürdigung; Dauer des Erstickens; wesentliche

    Mit einer derart allgemein gehaltenen Beschreibung des Erstickungsvorgangs durfte sich das Landgericht nicht begnügen (vgl. BGHR StGB § 212 Vorsatz bedingter 10), zumal diese ungenaue Darstellung sich nicht mit den Ausführungen im Sachverständigengutachten deckt, dem sich die Schwurgerichtskammer angeschlossen hat.
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der

    Daß der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit der Verletzungshandlung erkannt, sich dennoch aber nicht bewußt mit dem Tod des Geschädigten abgefunden hat, entspricht der Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötungshandlung und vorsätzlicher Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 41) und läßt deshalb in bezug auf einen möglichen Tötungserfolg nur den Vorwurf der (bewußten) Fahrlässigkeit zu (std. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02

    Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit;

    Die Klärung der Frage, ob ein Täter mit direktem oder bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat, setzt eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände voraus (st. Rspr. vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 7, 10, 27 und 54).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Es ist durchaus möglich, daß der Angeklagte alle Umstände kannte, die sein Vorgehen zu einer solchen lebensgefährdenden Behandlung machten, ohne sich in der konkreten Situation bewußt zu sein, daß sein Vorgehen zum Tode des Opfers führen könne (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 5 = § 212 Vorsatz, bedingter 10).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01

    Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende

    Er hat es aber auch für denkbar angesehen, daß es Fälle geben kann, in denen ein Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, er sich aber gleichwohl nicht bewußt ist, daß sein Tun zum Tod des Opfers führen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 10, 15, 26).
  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtbetrachtung; Wissenselement in der konkreten

    Es ist durchaus möglich, dass der Angeklagte zwar alle Umstände kannte, ohne sich indes in der konkreten Situation bewusst zu sein, dass sein Vorgehen zum Tode des Opfers führen könne (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 4 StR 539/87, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10; Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41).
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Brutalität - Lebenslange

    Das versteht sich indes nicht von selbst, wie schon die Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung mittels einer "das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 223 a StGB) verdeutlicht (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10).

    Der Schluß von der Gefährlichkeit der Gewalthandlung auf den bedingten Tötungsvorsatz ist nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle die Umstände einbezieht, die eine derartige Folgerung in Frage zu stellen vermögen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 9, 10).

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

  • BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03

    Mord (besondere Schuldschwere: Doppelverwertungsverbot)

  • BGH, 10.11.1994 - 2 StR 530/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Erfolgseintritt - Kriterien - Erkenntnisfähigkeit -

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Tötung - Beweis - Entlastende Aussagen

  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 317/97

    Abgrenzung zwischen versuchtem Totschlags und gefährlicher Körperverletzung -

  • LG Wuppertal, 27.01.2021 - 25 Ks 25/16
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