Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1988 - 1 StR 186/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2092
BGH, 14.06.1988 - 1 StR 186/88 (https://dejure.org/1988,2092)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1988 - 1 StR 186/88 (https://dejure.org/1988,2092)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1988 - 1 StR 186/88 (https://dejure.org/1988,2092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verneinung des bedingten Vorsatzes auf Grund einer affektbedingten Bewußtseinseinengung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 212 Abs. 1
    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 14.06.1988 - 1 StR 186/88
    Sie hat aber mit Recht auch bedacht, daß der Schluß auf den bedingten Vorsatz nicht ausnahmslos geboten ist, es vielmehr von den jeweiligen Umständen abhängt, ob dieser Schluß gerechtfertigt ist (vgl. BGH NStZ 1984, 19; BGH StV 1984, 187; BGH bei Holtz MDR 1985, 794; BGH, Urt. v. 8. März 1988 - 1 StR 18/88).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 615/83

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Drosselung, die zur Bewusstlosigkeit eines Opfers

    Auszug aus BGH, 14.06.1988 - 1 StR 186/88
    Sie hat aber mit Recht auch bedacht, daß der Schluß auf den bedingten Vorsatz nicht ausnahmslos geboten ist, es vielmehr von den jeweiligen Umständen abhängt, ob dieser Schluß gerechtfertigt ist (vgl. BGH NStZ 1984, 19; BGH StV 1984, 187; BGH bei Holtz MDR 1985, 794; BGH, Urt. v. 8. März 1988 - 1 StR 18/88).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 14.06.1988 - 1 StR 186/88
    Sie hat aber mit Recht auch bedacht, daß der Schluß auf den bedingten Vorsatz nicht ausnahmslos geboten ist, es vielmehr von den jeweiligen Umständen abhängt, ob dieser Schluß gerechtfertigt ist (vgl. BGH NStZ 1984, 19; BGH StV 1984, 187; BGH bei Holtz MDR 1985, 794; BGH, Urt. v. 8. März 1988 - 1 StR 18/88).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Im Einzelfall ist es allerdings denkbar, daß er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, sich - etwa infolge einer psychischen Beeinträchtigung - aber gleichwohl nicht bewußt ist, daß sein Tun zum Tod des Opfers führen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 10, 15, 26).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01

    Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende

    Er hat es aber auch für denkbar angesehen, daß es Fälle geben kann, in denen ein Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, er sich aber gleichwohl nicht bewußt ist, daß sein Tun zum Tod des Opfers führen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 10, 15, 26).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48).
  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz: Schluss aus der objektiven Tatausführung unter

    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 583/05

    Bedingter Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und spontane Gewalttat; widersprüchliche

    Angesichts der hohen Hemmschwelle vor einer Tötung ist jedenfalls in Fällen, in denen sonst keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Gewaltbereitschaft des Täters oder ein irgendwie einleuchtendes Tötungsmotiv vorliegen, insbesondere bei Spontantaten und Fällen affektiver Erregung des Täters regelmäßig eine nähere Erörterung geboten, ob etwa bloß eine lebensgefährdende Behandlung mit (bewusster) Fahrlässigkeit hinsichtlich einer möglichen Todesfolge vorgelegen hat (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 23, 24, 54).
  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

    Es sind aber Fälle denkbar, in denen der Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, er sich jedoch infolge einer psychischen Beeinträchtigung wie z.B. Affekts oder alkoholischer Beeinflussung gleichwohl nicht bewußt ist, daß sein Tun zum Tode des Opfers führen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 10, 15, 24; BGH, Urteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 und vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht