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   BGH, 25.08.1992 - 4 StR 365/92   

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https://dejure.org/1992,3253
BGH, 25.08.1992 - 4 StR 365/92 (https://dejure.org/1992,3253)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1992 - 4 StR 365/92 (https://dejure.org/1992,3253)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1992 - 4 StR 365/92 (https://dejure.org/1992,3253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hemmschwelle bei Tötungsdelikten - Gefahr der Tötung - Verkennung der Gefahr - Vorsatz - Gesamtbetrachtung - Psychische Situation zur Tatzeit - Affekttat - Totschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 212, 15; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 31
  • StV 1992, 574
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 396/90

    Beweiswürdigung - Tötungs-Hemmschwelle - Nichterkennen der Tötungsmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 4 StR 365/92
    Daher müssen bei dem Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz sämtliche Umstände einbezogen werden, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (BGH, StV 1987, 284; 1991, 510).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 4 StR 365/92
    Daher müssen bei dem Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz sämtliche Umstände einbezogen werden, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (BGH, StV 1987, 284; 1991, 510).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Entgegen der Auffassung der Revision stehen die Erwägungen, auf die das Landgericht in ausdrücklicher Abgrenzung zur bewußten Fahrlässigkeit die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes stützt, auch nicht in Widerspruch zu den zur Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten getroffenen Feststellungen, die für die Beurteilung der subjektiven Tatseite Bedeutung haben (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 31, 54).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber der Tötung eines Menschen ist immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß der Täter "jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten" (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 31).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

    Der Tatrichter hätte in die erforderliche Prüfung einbeziehen müssen, dass die Angeklagte nach erfolgreichem Abschluss ihrer Alkoholtherapie und Anleitung der Familienhelferin sich um die Kinder kümmerte, dass N. als Kind grundsätzlich erwünscht war und vor allem, dass die Angeklagte nach der Tat die Erforderlichkeit einer sofortigen ärztlichen Behandlung des Kindes erkannte und diese - wenn auch auf Umwegen - veranlasste (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 31).
  • LG Essen, 22.12.2020 - 22 Ks 15/20

    Niedriger Beweggrund, Mord

    Unter Berücksichtigung dieser konkreten Tatausführung sowie der Tatvorgeschichte verblieben für die Kammer bei zusätzlicher Erwägung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGH, StV 1992, S. 574) keine Zweifel, dass der Angeklagte den Tod des Geschädigten nicht nur billigend in Kauf nahm, sondern beabsichtigte.
  • BGH, 16.11.2000 - 4 StR 438/00

    Voraussetzungen für die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatzes

    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 31).
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