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   BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93   

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https://dejure.org/1993,4328
BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93 (https://dejure.org/1993,4328)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1993 - 5 StR 400/93 (https://dejure.org/1993,4328)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1993 - 5 StR 400/93 (https://dejure.org/1993,4328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung lediglich des Vorliegens direkten Tötungsvorsatzes und Nichterörterung des Vorliegens bedingten Tötungsvorsatzes durch den Tatrichter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § StGB § 212 Abs. 1; StPO § 267
    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93
    Da der Tötungsvorsatz sich andererseits nicht von selbst versteht, kann eine Durchentscheidung nicht erfolgen; zumal da Mord mit gemeingefährlichen Mitteln und aus niedrigen Beweggründen (vgl. Senatsurteil vom 7. September 1993 - 5 StR 455/93 - und Senatsbeschluß vom 7. Juli 1993 - 5 StR 359/93 -) in Betracht kommt.
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93
    Tatsächliche Hindernisse, die das Gericht trotz aufmerksamer Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit nicht bemerken konnte, stellen keine gesetzwidrige Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit dar (BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 22, 297).
  • BGH, 07.07.1993 - 5 StR 359/93

    Unbegründetheit einer Revision - Zu eigen machen rassistischer Beweggründe

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93
    Da der Tötungsvorsatz sich andererseits nicht von selbst versteht, kann eine Durchentscheidung nicht erfolgen; zumal da Mord mit gemeingefährlichen Mitteln und aus niedrigen Beweggründen (vgl. Senatsurteil vom 7. September 1993 - 5 StR 455/93 - und Senatsbeschluß vom 7. Juli 1993 - 5 StR 359/93 -) in Betracht kommt.
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93
    Tatsächliche Hindernisse, die das Gericht trotz aufmerksamer Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit nicht bemerken konnte, stellen keine gesetzwidrige Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit dar (BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 22, 297).
  • BGH, 28.11.1994 - 5 StR 611/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Öffentlichkeitsgrundsatz - Versehen

    Bei dieser Sachlage liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO nicht vor (BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 22, 297; BGH NStZ 1991, 122; BGH Urteil vom 21. September 1993 - 5 StR 400/93 - Pikart in KK 3. Aufl. § 338 Rdn. 89; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 113; a.A. Dahs/Dahs, Die Revision in Strafsachen, 5. Aufl. Rdn. 198), so daß es entgegen der Auffassung der Revision der Wiederholung von Teilen der Verhandlung zur Heilung eines Verfahrensfehlers aus Rechtsgründen nicht bedurfte.
  • BGH, 15.12.1998 - 1 StR 576/98

    Handgranate als Kriegswaffe; Bedingter Vorsatz

    Was den Anschlag auf das Haus angeht, in dem sich bei Begehung der Tat vier Personen befanden, gibt die neue Hauptverhandlung Gelegenheit, aufgrund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände (BGHSt 36, 1, 10) eingehender als bisher zu prüfen, ob der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte oder zumindest sich eines Versuchs der gefährlichen Körperverletzung schuldig machte (§ 223 a Abs. 2 StGB aF, § 224 Abs. 2 StGB nF; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 36 aE).
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