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   BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07   

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https://dejure.org/2008,2395
BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07 (https://dejure.org/2008,2395)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2008 - 3 StR 463/07 (https://dejure.org/2008,2395)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 (https://dejure.org/2008,2395)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 13 StGB; § 222 StGB; § 221 StGB
    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges; Zurechenbarkeit; vernunftwidriges Handeln des Getöteten); Kausalität (kumulative, überholende); Aussetzung (hilflose Lage); Aussetzung mit Todesfolge

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer "hilflosen Lage" i. S. d. § 221 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) trotz Mitführens eines Mobiltelefons durch den Hilfebedürftigen; Strafrechtliche Relevanz einer fortwirkenden Alternativursache ohne Eröffnung einer neuen Ursachenreihe; Vorhersehbarkeit des ...

  • Judicialis

    StGB § 221; ; StGB § 221 Abs. 1; ; StGB § 221 Abs. 3; ; StGB § 222; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 221 Abs. 1
    Definition der "hilflosen Lage"; Ursächlichkeit, mehrere Ursachen und vernunftwidriges Handeln des Opfers

  • rechtsportal.de

    StGB § 15 § 221 Abs. 1
    Definition der "hilflosen Lage"; Ursächlichkeit, mehrere Ursachen und vernunftwidriges Handeln des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Strafsache gegen zwei Polizeibeamte muss vor dem Landgericht Kiel neu verhandelt werden

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Strafsache gegen Polizeibeamte muss vor dem Landgericht Kiel neu verhandelt werden

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Polizeiliche Aussetzer

Sonstiges

  • zeit.de (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    110 - Bei Anruf Tod

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 222 Vorhersehbarkeit 1
  • NStZ 2008, 395
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07
    Dass sich der betrunkene und desorientierte Heranwachsende bei der herrschenden Dunkelheit an einer Straße orientiert und sich auf die Fahrbahn begibt, dort von einem Auto erfasst wird und an den Folgen eines solchen Verkehrsunfalls verstirbt, lag unter den gegebenen Umständen nach dem Maßstab des gewöhnlichen Erfahrungsbereiches (vgl. BGHSt 12, 75, 78) nahe.

    Zwar kann eine gänzlich vernunftswidrige Handlungsweise eines Getöteten die Vorhersehbarkeit des Erfolgs entfallen lassen (vgl. BGHSt 3, 218; 4, 182, 187; 12, 75, 78).

  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07
    Tritt der Erfolg durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, müssen dem Täter alle erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH NStZ 2001, 143, 145; NStZ 2004, 151; Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07
    Dass die Angeklagten die Durchführung des Verbringungsgewahrsams und dessen Ausgang entgegen der bestehenden Dienstanweisung der Einsatzleitstelle nicht bzw. nicht vollständig gemeldet haben, könnte vielmehr für das Bewusstsein der Angeklagten sprechen, dass ihr Verhalten zu einer bedrohlichen Verschlechterung der Lage des Hilfsbedürftigen führen werde oder zumindest führen könnte (vgl. BGH NStZ 1985, 501; Fischer, StGB 55. Aufl. § 221 Rdn. 12).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07
    Tritt der Erfolg durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, müssen dem Täter alle erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH NStZ 2001, 143, 145; NStZ 2004, 151; Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07
    Ein Ursachenzusammenhang ist nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 322, 324 m. w. N.; BGH NStZ 1994, 83).
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07
    Zwar kann eine gänzlich vernunftswidrige Handlungsweise eines Getöteten die Vorhersehbarkeit des Erfolgs entfallen lassen (vgl. BGHSt 3, 218; 4, 182, 187; 12, 75, 78).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52

    Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung -

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07
    Zwar kann eine gänzlich vernunftswidrige Handlungsweise eines Getöteten die Vorhersehbarkeit des Erfolgs entfallen lassen (vgl. BGHSt 3, 218; 4, 182, 187; 12, 75, 78).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Ein Kausalzusammenhang ist nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 Rn. 21).

    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Tritt der Erfolg durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, müssen dem Täter alle - jedoch ebenfalls nicht in allen Einzelheiten - erkennbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, BGHR StGB § 222 Vorhersehbarkeit 1 mwN).

    Dass der betrunkene J., der bereits zuvor versucht hatte, sich selbst zu verletzten, dieses Verhalten fortsetzen und für sich gefährliche Handlungen vornehmen wird, lag unter den gegebenen Umständen - auch angesichts seiner fortwährenden Beschwerden über die Fortdauer des Gewahrsams und der Fesselung - nach dem Maßstab des gewöhnlichen Erfahrungsbereiches eines Polizeibeamten nicht fern und war daher objektiv und subjektiv für den Angeklagten als erfahrenem Polizeibeamten vorhersehbar (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, aaO).

    Zum anderen entfällt in solchen Fällen die Vorhersehbarkeit nur, wenn der Getötete zu einer freien Entscheidung fähig war, er mithin insbesondere - anders als hier - nicht stark betrunken war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, aaO).

    (2) In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass eine Ursache im Rechtssinne ihre Bedeutung nicht verliert, wenn außer ihr noch andere Ursachen zur Herbeiführung des Erfolges beitragen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, aaO, mwN).

    Ein Ursachenzusammenhang ist jedoch dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, aaO).

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    (2) Tritt der Erfolg erst durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, so müssen auch diese Umstände für den Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, BGHR StGB § 222 Vorhersehbarkeit 1; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 45/01 (nicht veröffentlicht); BGH, Urteil vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 5).
  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    Tritt der Erfolg erst durch das Zusammenwirken mehrerer Ursachen ein, so muss sich die Vorhersehbarkeit für den Täter jedoch sonst auf alle Kausalfaktoren in ihren Grundzügen beziehen (BGH NStZ 2008, 395 [BGH 10.01.2008 - 3 StR 463/07] ).
  • BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17

    Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen

    Kennzeichnend hierfür ist das Fehlen hypothetisch rettungsgeeigneter sächlicher Faktoren und hilfsfähiger sowie generell auch hilfsbereiter Personen (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, NStZ 2008, 395; SSWStGB/Momsen, 3. Aufl., § 221 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Die etwaige Mitursächlichkeit weiterer Faktoren berührt die Zurechnung der Tatfolgen nicht (vgl. BGH BeckRS 2008, 04671; OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] OLGSt StGB § 222 Nr. 10) und kann allenfalls für die Strafzumessung von Bedeutung sein.
  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem

    Für die Nebenklagebefugnis eines nahen Angehörigen - hier der Mutter des Tatopfers - aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO und damit die Rechtsmittelbefugnis gemäß § 395 Abs. 4 Satz 2, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO genügt auch ein durch den Todeserfolg qualifiziertes Delikt (vgl. BGH NStZ 1998, 476; BGH Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07; Hilger in LR StPO 25. Aufl. § 395 Rdn. 6).

    Da ihm weder zur Rettung geeignete Hilfsmittel noch hilfsfähige und -willige Personen zur Verfügung standen, befand er sich in einer hilflosen Lage (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07).

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 450/20

    Zurechnung bei mittelbarer Verursachung einer fremden Vorsatztat

    Voraussetzung der Zurechnung ist aber jedenfalls, dass der Erfolgseintritt für die Angeklagten voraussehbar war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, BGHR StGB § 222 Vorhersehbarkeit 1 Rn. 22).

    Anhaltspunkte dafür, dass sie desorientiert, in ihren geistigen Leistungen vermindert oder aus anderen Gründen nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation etwa BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, BGHR StGB § 222 Vorhersehbarkeit 1), enthalten die getroffenen Feststellungen nicht.

  • LG Hamburg, 06.06.2018 - 617 KLs 31/17

    Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen - höhere Strafen

    Dazu hätte die Nebenklägerin der abstrakten Gefahr ohne die Möglichkeit eigener oder fremder Hilfe ausgesetzt sein müssen, d.h. dass es hätten keine hypothetisch rettungsgeeigneten sächlichen Faktoren oder hilfsfähige und generell auch hilfsbereite Personen vorhanden gewesen sein dürfen (vgl. BGH NStZ 2008, 395).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    In einer hilflosen Lage befindet sich derjenige, der einer potenziellen Gefahr für Leib oder Leben ohne die Möglichkeit eigener oder fremder Hilfe ausgesetzt ist (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2017 ? 5 StR 134/17, NStZ 2018, 209, 210; vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, NStZ 2008, 395).
  • LG Kiel, 17.09.2008 - 8 Ks 6/08

    Aussetzung mit Todesfolge und fährlässige Tötung: Nächtliches Absetzen eines

  • BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08

    Aussetzung; fahrlässige Tötung; Beweiswürdigung

  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit

  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs

    § 222 StGB

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