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   BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87   

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https://dejure.org/1987,5165
BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87 (https://dejure.org/1987,5165)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1987 - 1 StR 458/87 (https://dejure.org/1987,5165)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1987 - 1 StR 458/87 (https://dejure.org/1987,5165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung durch Schlagen "mit den beschuhten Füßen" - Begutachtung sichergestellten Spermas durch ein serologisches Sachverständigengutachten - Möglichkeit des Ausscheidens eines Tatverdächtigten als Spurenverursacher - Maßstab für die Anrechnung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 223a Abs. 1 Werkzeug 3
  • StV 1988, 62
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Auszug aus BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87
    Dazu ist aber erforderlich, daß es sich entweder um einen festen, schweren Schuh handelt oder daß mit einem "normalen Straßenschuh" mit Wucht oder heftig dem Tatopfer in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (vgl. BGHSt 30, 375, 376 sowie BGH NStZ 1984, 328, 329).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Auszug aus BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87
    Dazu ist aber erforderlich, daß es sich entweder um einen festen, schweren Schuh handelt oder daß mit einem "normalen Straßenschuh" mit Wucht oder heftig dem Tatopfer in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (vgl. BGHSt 30, 375, 376 sowie BGH NStZ 1984, 328, 329).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60

    Auslegung des Begriffs des Beischlafs - Erfordernis eines Eindringens des

    Auszug aus BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87
    Sollte das Landgericht im soeben erörterten Fall wiederum zum Ergebnis gelangen, das sichergestellte Sperma stamme vom Angeklagten, so wird es näher darzulegen haben, auf welche Umstände sich die Feststellung stützt, der Angeklagte sei mit seinem Glied in die Scheide des Mädchens eingedrungen, das infolge des beigebrachten Psychopharmakums während des eigentlichen Tatgeschehens schlief (vgl. auch BGHSt 16, 175).
  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    Ob ein Schuh am Fuß des Täters in diesem Sinne als gefährliches Werkzeug anzusehen ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles entscheiden (BGHSt 30, 375, 376; BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Werkzeug 3).
  • BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02

    Abgrenzung der Mittäterschaft vom Mittäterexzess (Zurechnung; gemeinsamer

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuß als ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist, auf die - in den Urteilsgründen nicht näher dargelegten - Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Werkzeug 3 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1991 - 4 StR 523/91

    Abänderung eines Schuldspruchs weil das Vorliegen eines Tatbestandes nicht

    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zu § 223 a StGB - beschuhter Fuß - (BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Werkzeug 3) ist hier das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung durch die Feststellungen nicht hinreichend belegt.
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