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   BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86   

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https://dejure.org/1986,2132
BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86 (https://dejure.org/1986,2132)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1986 - 1 StR 598/86 (https://dejure.org/1986,2132)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86 (https://dejure.org/1986,2132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung durch Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung - Körperverletzung durch Setzen einer Spritze von einem nicht zugelassenem Arzt - Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223a StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1495 (Ls.)
  • BGHR StGB § 223a Abs. 1 Werkzeug 1
  • NStZ 1987, 174
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86
    Das Landgericht wertet in allen diesen Fällen die Spritzenanwendung nur als vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB; an der Annahme gefährlicher Körperverletzung gemäß § 223 a StGB sieht es sich durch die Entscheidung BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77] gehindert, weil der Angeklagte die von ihm benutzten Spritzen nicht zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt habe.

    In Instrumenten, die ein Arzt in Ausübung seines Berufes anwendet, sieht die Rechtsprechung deshalb kein gefährliches Werkzeug, weil der Tathandlung in solchen Fällen der Angriffs- oder Verteidigungscharakter fehlt (BGH, Urt. vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB S. 598; BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77]; vgl. auch Hom in SK § 223 Rdn. 38, 46; Hirsch in LK 10. Aufl. vor § 223 Rdn. 3, 4, 6 und § 223 a Rdn. 6).

  • BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59

    Ärztlicher Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung als vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86
    In Instrumenten, die ein Arzt in Ausübung seines Berufes anwendet, sieht die Rechtsprechung deshalb kein gefährliches Werkzeug, weil der Tathandlung in solchen Fällen der Angriffs- oder Verteidigungscharakter fehlt (BGH, Urt. vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB S. 598; BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77]; vgl. auch Hom in SK § 223 Rdn. 38, 46; Hirsch in LK 10. Aufl. vor § 223 Rdn. 3, 4, 6 und § 223 a Rdn. 6).
  • LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11

    Religiöse Beschneidung durch einen Arzt als Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB;

    Das Skalpell ist kein gefährliches Werkzeug im Sinne der Bestimmung, wenn es - wie hier - durch einen Arzt bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl. BGH NJW 1978, 1206; NStZ 1987, 174).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2022 - 1 Ws 47/22

    Extraktion von Zähnen ohne medizinische Indikation: Zahnarztzange als

    Demzufolge kann eine Abgrenzung, ob ein ärztliches oder zahnärztliches Instrument als gefährliches Werkzeug einzustufen ist oder nicht, nicht mehr danach erfolgen, ob es gleich einer Waffe zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt wird (so noch - zu § 223a StGB a.F. - BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 -, juris; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86 -, juris.).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Von diesen Grundsätzen abzuweichen, die eine für den jeweiligen Einzelfall sachgerechte und nach allgemeinen Kriterien nachvollziehbare Abgrenzung ermöglichen, besteht zumindest dann kein Anlass, wenn es an der für eine ärztliche Tätigkeit vorausgesetzten Erlaubnis fehlt und mithin die Behandlung bereits deshalb nicht regelgerecht durchgeführt ist (s. § 2 Abs. 1 BÄO, § 1 Abs. 1 HeilPrG; zur Bedeutung der Approbation auch BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Werkzeug 1; Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95 Rn. 62).
  • LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Dieser Grundsatz findet nach der Rechtsprechung des BGH keine Anwendung auf Fälle, in denen der Täter weder approbierter Arzt noch zugelassener Heilpraktiker ist (BGH, NStZ 1987, 174).
  • LG Karlsruhe, 05.01.2022 - 16 KLs 97 Js 474/14
    In Instrumenten, die ein Arzt in Ausübung seines Berufes anwendet, sieht die Rechtsprechung deshalb kein gefährliches Werkzeug, weil der Tathandlung in solchen Fällen der Angriffs- oder Verteidigungscharakter fehlt (BGH NStZ 1987, 174; NJW 1978, 1206; LG Köln NJW 2012, 2128; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Stree StGB § 224 Rn. 8).
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