Rechtsprechung
BGH, 05.10.2005 - 2 StR 94/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 223 StGB; § 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe; Ermessen des Tatrichters); Mittäterexzess (Zurechnung im Rahmen des Tatplans; wesentliche Abweichung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge eines Erörterungsmangels im Urteil - Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung
- Judicialis
StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 261; ; StPO § 267; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2
Zurechnung einer Körperverletzung bei Exzess nur in der Ausführung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 2
- NStZ-RR 2006, 37
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 02.02.1911 - 3 D 1/11
1. Kann, wenn bei einer gemeinschaftlich verübten Körperverletzung der eine …
- BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16
Mittäterschaft (Exzess eines Mittäters: Voraussetzungen)
b) Ein Exzess des Mittäters liegt indes nur bei einem wesentlich vom gemeinsamen Tatplan abweichenden Ablauf vor (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 2005 - 2 StR 94/05, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 2;… weitere Nachweise bei Joecks in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl., § 25 Rn. 243). - BGH, 02.10.2008 - 3 StR 236/08
Mittäterschaft (subjektiver Tatbestand; Zurechnung fremder …
Das Landgericht hat dem Angeklagten die von seinem Bruder gegen den Türsteher Be. gerichteten Körperverletzungshandlungen zugerechnet (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB), obwohl diese allein in Messerstichen bestanden, der Messereinsatz aber nach - der nicht näher begründeten - Auffassung des Landgerichts sich gerade als Exzess des Bruders darstellte und daher dem Angeklagten nicht angelastet werden kann (UA S. 38); dies ist für sich nicht rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 37 f. m. w. N.). - BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör; …
Da alle übrigen vernommenen Zeugen des Vorfalls eine Notwehrsituation des Angeklagten eindeutig ausgeschlossen hatten (vgl. auch UA 29), liegt es nahe, dass der Zeuge A. El-K. seine in dem Protokoll niedergelegten pauschalen und wertenden Angaben im Sinne der Feststellungen in der Hauptverhandlung konkretisiert hat und er dabei auch angab, sich in diesem Sinne schon bei der Polizei geäußert zu haben, was durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten M. bestätigt worden sein kann (vgl. BGH StV 1987, 91; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 5. Oktober 2005 - 2 StR 94/05).