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   BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04   

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https://dejure.org/2004,2434
BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04 (https://dejure.org/2004,2434)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2004 - 5 StR 218/04 (https://dejure.org/2004,2434)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04 (https://dejure.org/2004,2434)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 211 StGB; § 227 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Mord aus niedrigen Beweggründen; Körperverletzung mit Todesfolge (Vorsatz und Zurechnung bei fortgesetzten Gewalthandlungen und Exzess eines einzelnen Mittäters); Beweiswürdigung (Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung; Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtausschöpfung der Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen; Umbewertung der Konkurrenzen; Gemeinschaftlich versuchter Verdeckungsmord; Schuldspruchänderung von gefährlicher Körperverletzung zu Körperverletzung mit Todesfolge; Unzulängliche Abhandlung von ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § ... 49 Abs. 1; ; StGB § 55; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 211; ; StGB § 227; ; StPO § 261; ; StPO § 354 Abs. 1; ; JGG § 18 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2 § 227 Abs. 1
    Mittäterschaft bei der Körperverletzung mit Todesfolge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Entscheidung im Fall des »Potzlow-Mordes«

Sonstiges

  • kobv.de PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Mordfall Marinus Schöberl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 227 Todesfolge 4
  • NStZ 2005, 93
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04
    Für eine Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht oder der Nichtausschöpfung eines in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittels, die bei unerklärten eklatanten Widersprüchen zwischen Akten- und Urteilsinhalt in Ausnahmefällen statthaft sein kann (vgl. BGHSt 43, 212, 215 f.), fehlt es schon am vollständigen Vortrag (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) des mit dem angeblichen Verstoß zusammenhängenden Akteninhalts, zu dem hier mindestens die vorbereitenden Gutachten in vollständiger Form und die in den Akten festgehaltenen Einlassungen der Angeklagten gehört hätten.
  • BGH, 20.01.2004 - 5 StR 530/03

    Revisionsgericht als Gericht im Sinne des § 48 Abs. 1 JGG; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04
    Die der Tötung vorangegangenen Körperverletzungshandlungen waren bei aller Steigerung noch nicht lebensgefährdend; danach ist hier noch nicht zu beanstanden, daß das Landgericht es unterlassen hat, einen Mittätervorsatz zu erörtern, der so stark gesteigert war, daß dabei sogar die Tötung des Opfers durch einen enthemmten Tatgenossen in Kauf genommen wurde (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2004 - 5 StR 530/03 - und vom 30. März 2004 - 5 StR 410/03).
  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03

    Versagung des letzten Worts (noch genügende Protokollierung bei Wiedereintritt);

    Auszug aus BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04
    Die der Tötung vorangegangenen Körperverletzungshandlungen waren bei aller Steigerung noch nicht lebensgefährdend; danach ist hier noch nicht zu beanstanden, daß das Landgericht es unterlassen hat, einen Mittätervorsatz zu erörtern, der so stark gesteigert war, daß dabei sogar die Tötung des Opfers durch einen enthemmten Tatgenossen in Kauf genommen wurde (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2004 - 5 StR 530/03 - und vom 30. März 2004 - 5 StR 410/03).
  • BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04

    Beweiswürdigung bei Freispruch (Lücken; fehlende Erschöpfung der Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04
    Als Mittäter der gefährlichen Körperverletzung sind diese beiden Angeklagten danach Mittäter einer Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04, zur Veröffentlichung in BGHR StGB § 227 Todesfolge bestimmt, m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

    Auszug aus BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04
    (3) Bei dem Angeklagten F beanstandet die Staatsanwaltschaft im Ansatz zutreffend, daß das Landgericht ihn nicht als Garanten für das Opfer aufgrund der massiven vorangegangenen Gewalttätigkeiten angesehen hat (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7; BGH NStZ 2004, 294, 296).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04
    (3) Bei dem Angeklagten F beanstandet die Staatsanwaltschaft im Ansatz zutreffend, daß das Landgericht ihn nicht als Garanten für das Opfer aufgrund der massiven vorangegangenen Gewalttätigkeiten angesehen hat (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7; BGH NStZ 2004, 294, 296).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Handelt ein Mittäter aber mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz, ein anderer dagegen nur mit Verletzungsvorsatz, so ist letzterer - wenn er den tödlichen Ausgang für das Opfer vorhersehen konnte - zwar nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, aber wegen Körperverletzung mit Todesfolge strafbar (BGH, Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04, NStZ 2005, 93 m. Anm. Heinrich).
  • BGH, 07.07.2021 - 4 StR 141/21

    Körperverletzung mit Todesfolge (Mittäter: Exzesshandlung, Gefahrenzusammenhang)

    Dies ist von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs in objektiver Hinsicht etwa in Fällen bejaht worden, in welchen das Opfer durch die mittäterschaftlich begangene Körperverletzung in eine Lage geriet, in der es nachfolgenden Einwirkungen eines gewaltbereiten Tatbeteiligten schutzlos ausgeliefert war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 109/20, aaO; vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 76; Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, NStZ 2005, 261) oder in denen dem vom gemeinsamen Willen aller Mittäter getragenen Angriff nach den ihn kennzeichnenden konkreten tatsächlichen Gegebenheiten die naheliegende Möglichkeit einer tödlichen Eskalation innewohnte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, NStZ 2016, 400; Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309; vgl. auch Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04, NStZ 2005, 93 m. Anm. Heinrich).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Dies würde eine Zäsur voraussetzen (vgl. BGH NStZ 2005, 93, 94; MK-Schneider StGB § 212 Rdn. 70; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 212 Rdn. 12; jew. m.w.N.), deren Feststellung sich mit der Annahme eines "immer mehr eskalierenden" einheitlichen Geschehens kaum vereinbaren ließe.
  • LG Bonn, 19.12.2023 - 22 KLs 19/22
    Dies ist von den Strafsenaten des BGH in objektiver Hinsicht etwa in Fällen bejaht worden, in welchen das Opfer durch die mittäterschaftlich begangene Körperverletzung in eine Lage geriet, in der es nachfolgenden Einwirkungen eines gewaltbereiten Tatbeteiligten schutzlos ausgeliefert war (vgl. BGH Beschl. v. 14.05.2020 - 1 StR 109/20, aaO; v. 30.08.2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 76; Urt. v. 15.09.2004 - 2 StR 242/04, NStZ 2005, 261) oder in denen dem vom gemeinsamen Willen aller Mittäter getragenen Angriff nach den ihn kennzeichnenden konkreten tatsächlichen Gegebenheiten die naheliegende Möglichkeit einer tödlichen Eskalation innewohnte (vgl. BGH Beschl. v. 04.02.2016 - 1 StR 424/15, NStZ 2016, 400; Urt. v. 10.06.2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309; vgl. auch Urt. v. 19.08.2004 - 5 StR 218/04, NStZ 2005, 93 m. Anm. Heinrich; NStZ 2021, 735).
  • BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04

    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei

    Die gegenseitige Zurechnung der verschiedenen körperlichen Mißhandlungen der beiden Opfer einschließlich der Zufügung schließlich tödlicher Verletzungen ist rechtsfehlerfrei erfolgt; nach den Feststellungen bestand zwischen allen drei Angeklagten das unausgesprochene Einverständnis darüber, die beiden ihnen körperlich weit unterlegenen und sich nicht wehrenden Geschädigten zu mißhandeln (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17

    Totschlag (Konkurrenzverhältnis zu Körperverletzungsdelikten: Gesetzeskonkurrenz

    Dies gilt auch in Fällen, in denen Körperverletzungshandlungen im Rahmen einer natürlichen Handlungseinheit nahtlos in eine Tötung übergehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04, NStZ 2005, 93, 94).
  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06
    Der Tatbestand des § 224 StGB wird hier von demjenigen der Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB konsumiert (vgl. BGHR StGB § 227 Todesfolge 4; Tröndle/Fischer § 227 Rdn. 12).
  • BGH, 23.08.2011 - 4 StR 308/11

    Strafschärfende Berücksichtigung der subsidiären einfachen vorsätzlichen

    Auch in diesem Fall tritt das Körperverletzungsdelikt aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter das vorsätzliche Tötungsdelikt zurück (vgl. BGH, Urteile vom 14. September 1993 - 1 StR 435/93, BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2, und vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04, NStZ 2005, 93, 94).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 99/14

    Totschlag (Verhältnis zu unmittelbar vor der Tötungshandlung ausgeführten

    Da das Landgericht zu Gunsten des Angeklagten davon ausgegangen ist, dass die beiden Stiche so kurz hintereinander erfolgten, dass es zu keiner Zäsur im Handlungsablauf gekommen ist, tritt in diesem Fall das Körperverletzungsdelikt aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter das vorsätzliche Tötungsdelikt zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 4 StR 308/11; Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04, NStZ 2005, 93, 94).
  • LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
    Aufgrund der übergangslosen Einmündung der zunächst mit Körperverletzungshandlungen geführten Misshandlungen in einen nunmehr mit Tötungsvorsatz geführten Angriff liegt ein einheitliches Tötungsdelikt vor (BGH, Urt: v. 19.8. 2004, 5 StR 218/04 = NStZ 2005, 93, Fischer, 68. Aufl. 2021, § 212 Rn. 22).
  • LG Hamburg, 13.07.2018 - 627 Ks 3/18

    Gemeinschaftliche Tötung aufgrund übermäßigen Rauschmittelkonsums und

  • LG Paderborn, 27.11.2007 - 1 KLs 61/07
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