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   BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93   

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https://dejure.org/1993,4268
BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93 (https://dejure.org/1993,4268)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1993 - 1 StR 337/93 (https://dejure.org/1993,4268)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1993 - 1 StR 337/93 (https://dejure.org/1993,4268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des Rücktritts vom fehlgeschlagenen Versuch - Voraussetzungen für die Freiwilligkeit eines Rücktritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93
    Ein Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden (BGH, GrS, Beschl. vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93
    Dabei ist maßgebliche Beurteilungsgrundlage nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon; die äußeren Gegebenheiten sind allerdings insoweit von Bedeutung als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93
    Freiwilligkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und die Ausführung der Tat noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8 und Versuch, unbeendeter 25).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht

    Auszug aus BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93
    Daß Freiwilligkeit des Rücktritts entfällt, weil dem Angeklagten wegen eines "beträchtlich erhöhten Risikos" die Tat nicht mehr ausführbar und ihr Zweck nicht mehr erreichbar erschien (so die rechtliche Würdigung des Landgerichts; vgl. hierzu Senatsurteil vom 1. September 1992 - NStZ 1993, 76, 77), ist bisher nicht mit Tatsachen belegt.
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93
    Abzugrenzen von den Fällen des unbeendeten und beendeten Versuchs, bei denen strafbefreiender Rücktritt möglich ist, sind die Fälle des fehlgeschlagenen Versuchs, in denen entweder der Erfolgseintritt - für den Täter erkanntermaßen - objektiv nicht mehr möglich ist oder der Täter ihn nicht mehr für möglich hält (vgl. BGHSt 34, 53, 56).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93
    Freiwilligkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und die Ausführung der Tat noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8 und Versuch, unbeendeter 25).
  • BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (Begriff und Begründung des unbeendeten /

    Die äußeren Gegebenheiten sind bei der Abgrenzung eines beendeten von einem unbeendeten Versuch insoweit von Bedeutung, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (BGH, Beschluss vom 1. Juli 1993 - 1 StR 337/93 Rz. 6, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22 mwN).
  • BGH, 18.08.2009 - 4 StR 280/09

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit und

    Ein Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt hingegen nicht vor, sofern der Täter nach anfänglichem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22; Versuch, fehlgeschlagener 8; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 24 Rn. 11).
  • BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter,

    Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang weiterhin berücksichtigt, daß eine "solche Verfolgung im für alle Hausbewohner zugänglichen Treppenhaus ... für den Angeklagten auch ein hohes Risiko des Entdecktwerdens mit sich gebracht" (UA 22) hätte, ist dies zum einen nicht mehr als eine Vermutung, vor allem aber wäre es nicht für die Frage des Fehlschlages, sondern für die der Freiwilligkeit des Rücktritts von Bedeutung (vgl. NStZ 1993, 76, 77; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16 und 22 a.E.).
  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung -

    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 13.03.2001 - 4 StR 567/00

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (Anwendung des

    Da nicht festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte weitere Stiche gegen den T. ausführen wollte, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, daß er - ohne durch eine Zwangslage an der Tatvollendung gehindert worden zu sein (vgl. BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 26) - nicht weiterstechen wollte.
  • BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch durch freiwillige Aufgabe der weiteren

    Ein strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten von dem unbeendeten Mordversuch wäre aber nur dann zu verneinen, wenn er die weitere Ausführung der Tat nicht freiwillig aufgegeben hätte oder wenn ein fehlgeschlagener Versuch vorläge, bei dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Rücktritt ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 34, 53, 56; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22).
  • BGH, 22.12.1993 - 2 StR 664/93

    Versuch: Abgrenzung zwischen beendetem, unbeendetem und fehlgeschlagenen Versuch

    Dabei ist maßgebliche Beurteilungsgrundlage nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon; die äußeren Gegebenheiten sind allerdings insoweit von Bedeutung, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Freiwilligkeit 22 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.1995 - 2 StR 361/95

    Vorstellung des Täters - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs - Strafbefreiender

    Für die Frage des strafbefreienden Rücktritts ist nicht entscheidend, daß der Angeklagte seinen ursprünglichen Tatplan nicht verwirklichen konnte; es kommt vielmehr darauf an, ob er nach der letzten Ausführungshandlung, also im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs ("Rücktrittshorizont"), die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch fehlgeschlagener 5 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22).
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