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   BGH, 10.11.1987 - 5 StR 534/87   

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https://dejure.org/1987,1747
BGH, 10.11.1987 - 5 StR 534/87 (https://dejure.org/1987,1747)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1987 - 5 StR 534/87 (https://dejure.org/1987,1747)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1987 - 5 StR 534/87 (https://dejure.org/1987,1747)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter (Fortführung der Tatausführung)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3
  • NStZ 1988, 69
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

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  • BGH, 19.01.1982 - 5 StR 791/81

    Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts des Angeklagten aufgrund des

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  • BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11

    Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts

    Die Tatsache, dass sich ein affektiv erregter Täter erst unter dem beruhigenden Einfluss eines Dritten zur Aufgabe der weiteren Tatausführung entschlossen hat, stellt für sich genommen die Autonomie seiner Entscheidung nicht in Frage (BGH, Urteil vom 10. November 1987 - 5 StR 534/87, NStZ 1988, 69, 70; Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299).
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 401/97

    Annahme einer tateinheitlichen Begehung bei Sexualdelikten - Anforderungen an

    Hatte er aber sein Vorhaben gegenüber Shirley noch nicht endgültig aufgegeben, als er sich Nadine E. zuwandte, so konnte er sich insoweit die Wohltat des § 24 Abs. 1 StGB trotz vorübergehender Unterbrechung des Geschehens weiterhin dadurch verdienen, daß er weitere sexuelle Handlungen zum Nachteil von Shirley unterließ (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 8).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach

    Die Tatsache aber, dass der Anstoß zum Umdenken von außen kommt oder die Abstandnahme von der Tat erst nach dem Einwirken eines Dritten erfolgt, stellt für sich genommen die Autonomie der Entscheidung des Täters ebenso wenig in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1987 - 5 StR 534/87, NStZ 1988, 69, 70; Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299) wie der Umstand, dass ein Täter zunächst von dem Tatopfer weggezogen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393).
  • BGH, 27.08.2009 - 4 StR 306/09

    Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch der räuberischen Erpressung bei

    Die Annahme von Freiwilligkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anstoß zum Umdenken von Außen gekommen ist (vgl. BGHSt 7, 296, 299 ; StV 1982, 259, 260) oder die Abstandnahme von der Tat nach dem Einwirken von Dritten erfolgt ist (vgl. BGH NStZ 1988, 69, 70).
  • BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt bei

    Nichts anderes gilt hinsichtlich des Umstandes, daß der Angeklagte nach den Feststellungen erst auf die Aufforderung des Mitangeklagten L. an seinem ursprünglichen Vorhaben nicht mehr festhielt (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3, 6).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

    Ebenso wenig ist die Annahme des Landgerichts zu beanstanden, dass das Erscheinen Dritter und die damit verbundene Entdeckung der Tat sowie das Einschreiten Dritter einen strafbefreienden Rücktritt nicht zwangsläufig ausschließen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 335, 336; NStZ 2007, 399, 400; 1988, 69).
  • BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88

    Unzureichende Erörterung der Todesnähe nach der letzten Ausführungshandlung

    Der Umstand, daß der Zeuge T. den Angeklagten bewogen hat, die Gaststätte zu verlassen, steht einer freiwilligen Aufgabe der Tat nicht notwendigerweise entgegen (vgl. BGHSt 21, 319, 321; BGH Strafverteidiger 1982, 259; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3 und Versuch, beendeter 5).
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