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   BGH, 28.07.1986 - 2 StR 129/86   

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https://dejure.org/1986,3625
BGH, 28.07.1986 - 2 StR 129/86 (https://dejure.org/1986,3625)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1986 - 2 StR 129/86 (https://dejure.org/1986,3625)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1986 - 2 StR 129/86 (https://dejure.org/1986,3625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Rücktritts vom Tötungsversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85

    Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen

    Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 StR 129/86
    Das Landgericht hat nicht ausdrücklich festgestellt, ob der Angeklagte die Lebensgefahr für das Tatopfer in dem für die Bewertung des Rücktritts maßgeblichen Zeitpunkt nach Zufügung der Stichverletzung (BGHSt 31, 170 ff; BGH Strafverteidiger 1986, 148) erkannt hat.
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 StR 129/86
    Das Landgericht hat nicht ausdrücklich festgestellt, ob der Angeklagte die Lebensgefahr für das Tatopfer in dem für die Bewertung des Rücktritts maßgeblichen Zeitpunkt nach Zufügung der Stichverletzung (BGHSt 31, 170 ff; BGH Strafverteidiger 1986, 148) erkannt hat.
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295; BGH NStZ 1986, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98

    Freundin zum Opfer geschickt - § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom

    Hierfür genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Täter eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 und 5; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 176/98 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Ohne Belang ist auch, daß der Täter - wie hier - zunächst nicht rettungswillig war, sich gar zunächst vom Tatort entfernt hat (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1; BGH StV 1983, 413; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 5 StR 366/93 - vgl. auch BGH NStZ 1981, 388), daß er zunächst sogar hilfsbereite Dritte von der Rettung abgehalten hat (BGH StV 1994, 304).

  • BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88

    Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der

    Die Tat verhindert, wer bis zu dem Zeitpunkt, in dem er den Erfolg nicht mehr abzuwenden vermag, eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Versuch, beendeter 1 und 5; BGH NJW 1985, 813 ff; BGH NStZ 1986, 214; BGH Strafverteidiger 1981, 514, 515; BGH Strafverteidiger 1983, 413; BGH NStZ 1981, 388; BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 536/93

    Abhalten hilfebereiter Dritter von Rettungsmaßnahmen als

    Damit hat der Angeklagte - woran hier kein Zweifel besteht, freiwillig - eine Kausalreihe in Gang gesetzt, durch welche die Vollendung der Tat verhindert wurde (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1, 5).
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