Rechtsprechung
BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt vom Versuch bei Einwirken anderer Personen auf den Täter - Konkurrenzverhältnis von Tötungsvorsatz und Absicht zu schwerer Körperverletzung - Kriterien zur Beurteilung des Vorliegens einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 5
- StV 1987, 434
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (20)
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung an (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 f [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423 m. Anm. Roxin; vgl. auch BGHSt 34, 53; BGH NStZ 1986, 264 f).Die Vollendung dieses somit beendeten Versuchs hat der Angeklagte verhindert, indem er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzte, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich war (BGH NJW 1985, 813 f; BGHSt 33, 295, 301 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423, 424 m. Anm. Roxin).
- BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85
Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen
Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung an (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 f [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423 m. Anm. Roxin; vgl. auch BGHSt 34, 53; BGH NStZ 1986, 264 f).Die Vollendung dieses somit beendeten Versuchs hat der Angeklagte verhindert, indem er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzte, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich war (BGH NJW 1985, 813 f; BGHSt 33, 295, 301 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423, 424 m. Anm. Roxin).
- BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Denn dieser Teilakt und der ihm folgende - Hammerschläge auf den Kopf des Nebenklägers - sind als ein Lebensvorgang und deshalb rechtlich als ein Tötungsversuch anzusehen (vgl. BGHSt 34, 53, 57).Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung an (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 f [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423 m. Anm. Roxin; vgl. auch BGHSt 34, 53; BGH NStZ 1986, 264 f).
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Wäre diese Erinnerungslosigkeit nicht auszuschließen, was nach den Darlegungen des Landgerichts möglich ist, so könnte sie - allein oder mit anderen Merkmalen - ein Anzeichen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung sein (Undeutsch in Eisen, Handwörterbuch der Rechtsmedizin Bd. II [1974] S. 112; vgl. aber auch Rasch NJW 1980, 1309, 1312) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79].Das Vorliegen solcher Umstände hat das Landgericht hier ebenso festgestellt wie Symptome, die für einen Affektabbau nach einer Affekttat charakteristisch sind (vgl. Saß, Affektdelikte, in: Der Nervenarzt [1983] 54 S. 557, 564; Rasch NJW 1980, 1309, 1312 ff [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79]; Mende in: Forster, Praxis der Rechtsmedizin [1986] S. 502, 504;… Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie, 4. Aufl. [1976] S. 256, 259), nämlich, daß der Angeklagte "plötzliche Angst" bekam, nun den Tod des Nebenklägers nicht mehr wollte, Hilfsmaßnahmen einleitete und später "in verzweifelter Stimmung" (…vgl. Mende a.a.O.) versuchte, Selbstmord zu begehen.
- BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Nach freiwilligem und damit strafbefreiendem Rücktritt eines Angeklagten vom Tötungsversuch darf der ursprüngliche Tötungsvorsatz bei der Strafzumessung für das übrigbleibende Körperverletzungsdelikt nicht mehr - wie im angefochtenen Urteil geschehen - zu seinen Lasten berücksichtigt werden (vgl. BGH MDR 1965, 839; BGH bei Dallinger MDR 1966, 726; BGH bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]). - BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes …
Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Die Annahme, der Angeklagte habe diese schweren Folgen im Sinne des § 225 StGB "beabsichtigt", d.h. mit direktem Vorsatz herbeigeführt (BGHSt 21, 194), liegt nach diesen Feststellungen nahe, so daß sich das Landgericht mit ihr hätte auseinandersetzen müssen. - BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Denn bedingter Tötungsvorsatz, von dem der Tatrichter ausgeht (UA 19) - entgegen seiner nicht eindeutigen Formulierung auf UA 7 ("zumindest"), welche die Möglichkeit des Vorliegens auch des direkten Vorsatzes offenläßt -, schließt die Absicht schwerer Körperverletzung nicht aus (BGHSt 22, 248, 249 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]/250). - BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Das Revisionsgericht muß prüfen können, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und der Wissenschaft möglich sind (BGHSt 7, 238, 240; BGH NStZ 1981, 488; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 241/84 m. w. Nachw.). - BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Hier hatte der Angeklagte nach dem letzten Hammerschlag auf den Kopf seines Opfers Kenntnis aller Umstände, aus denen sich die Lebensgefährdung ergab (BGHSt 19, 352 [BGH 23.06.1964 - 5 StR 182/64]). - BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67
Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis
Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Er stand, wie den Feststellungen zu entnehmen ist, dabei nicht unter psychischem Zwang infolge eines Schocks oder übermächtiger Angst; vielmehr wurde er lediglich innerlich dazu gedrängt, den von ihm verletzten Nebenkläger zu retten, ohne dabei unfähig zu sein, sich zu den hierzu erforderlichen Handlungen zu entschließen (vgl. BGHSt 21, 216, 217) [BGH 09.03.1967 - 5 StR 38/67]. - BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69
Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens …
- BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70
Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer …
- BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
- BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83
Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen - …
- BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84
Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines …
- BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84
Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung - Verstoß gegen die freie Beweiswürdigung - …
- BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84
Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - …
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …
- BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86
Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in …
- BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86
Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels, …
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Der vorlegende Senat hat die Auffassung vertreten, daß ein beendeter Versuch, der voraussetzt, daß der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17), nicht gegeben sei.Nach der neueren und inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295; BGH NStZ 1986, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
- BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23
Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit
Für die Bewertung einer freiwilligen Vollendungsverhinderung beim beendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB) sind grundsätzlich dieselben rechtlichen Maßstäbe anzulegen (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301; vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 5;… SK/Jäger, StGB, 9. Aufl., § 24 Rn. 98;… LK/Murmann, 13. Aufl., § 24 Rn. 367;… NK/Engländer, StGB, 6. Aufl., § 24 Rn. 53). - BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen
Notwendig war vielmehr eine umfassende Gesamtwertung (BGHSt 34, 22, 26), bei der neben dem Persönlichkeitsbild des Angeklagten und den Tatumständen auch sein Verhalten vor und nach der Tat nicht ohne Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87).
- BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz …
Aus diesem Grunde war zu § 225 Abs. 1 StGB a.F. in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein versuchtes Tötungsdelikt, begangen mit bedingtem Vorsatz, in Tateinheit mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung stehen konnte (vgl. BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1, 2; offengelassen in BGHSt 22, 248, 249 f.). - BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95
Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der …
Daß sich das Landgericht bei festgestelltem direktem Tötungsvorsatz nicht mit den naheliegenden (vgl. BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1) Voraussetzungen des § 225 StGB auseinandergesetzt, sondern sich mit der Feststellung, diese Folgen hätten von dem Angeklagten erkannt werden können (UA S. 15), begnügt hat, beschwert den Angeklagten nicht.Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der ursprüngliche, weitergehende Vorsatz des Täters (BGH MDR 1965 mit abl. Anm. Dreher; MDR (bei Holtz) 1980, 813; Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 - insoweit in BGHSt 35, 90 nicht abgedruckt; Urteil vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - zitiert bei Detter NStZ 1990, 173, 177;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 15; NStZ 1990, 490; Beschluß vom 23. November 1995 - 1 StR 626/95), die Merkmale der ausscheidenden Gesetzesverletzung (BGH MDR (bei Dallinger) 1966, 726; Beschluß vom 9. März 1967 - 5 StR 38/67, insoweit in BGHSt 21, 216 nicht abgedruckt) und die Tatumstände, von deren Verwirklichung Abstand genommen wurde (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - zitiert bei Detter NStZ 1990, 173, 177), nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen.
- BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
Konkurrenzverhältnis der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte zu den …
Nach dieser Entscheidung ist das tateinheitliche Zusammentreffen eines versuchten Tötungsdelikts mit § 225 StGB a.F. "allenfalls" bei bedingtem Tötungsvorsatz denkbar (vgl. ferner BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1 und 2). - BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17). - BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten (tatsächlichen) Ausführungshandlung an (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 5 m.w.Nachw.;… BGHR a.a.O. Versuch, fehlgeschlagener 1 = BGHSt 35, 90). - BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433).Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
- BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89
Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver, …
Erforderlich ist nicht eine isolierte Beurteilung des Nachtatverhaltens, sondern die Ermittlung der speziellen Tatzeitverfassung des Täters aufgrund einer sachverständigen Bewertung seines Verhaltens vor, bei und nach der Tat (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 3). - BGH, 28.06.1995 - 3 StR 72/95
Affekt - Affekthandlung - Tiefgreifende Bewußtseinsstörung - Seelische Störung - …
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92
Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch
- BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88
Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der …
- BGH, 31.01.2007 - 5 StR 504/06
Minder schwerer Fall des Totschlags; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende …
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle); …
- BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz
- BGH, 08.08.2006 - 5 StR 284/06
Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (Alkohol; sichere Feststellung für die …
- BGH, 20.07.2011 - 5 StR 246/11
Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung aller Umstände; …
- BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98
Freundin zum Opfer geschickt - § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom …
- BGH, 19.02.2008 - 5 StR 512/07
Strafzumessung bei der gefährlichen Körperverletzung (minder schwerer Fall; …
- BGH, 25.09.1990 - 5 StR 278/90
Körperverletzung - Mindestfeststellungen - Vorsatz hinsichtlich Totschlags
- BGH, 15.03.2007 - 5 StR 76/07
Totschlag im Affekt (tiefgreifende Bewusstseinsstörung: Affekttat und …
- BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt
- BGH, 28.02.1989 - 1 StR 32/89
Voraussetzungen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung bei einer …
- BGH, 06.08.1987 - 4 StR 321/87
Verurteilung wegen Totschlags - Revision wegen Verletzung formellen und …
- BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
Bedingter Tötungsvorsatz - Pkw - Verminderte Schuldfähigkeit - Allgemeine …
- BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92
Möglichkeiten eines Rücktritts vom unbeendeten Versuch
- BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96
Aufhebung eines Strafausspruchs in der Revision - Zeitlich begrenzte …
- BGH, 24.08.1993 - 4 StR 470/93
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
- BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88
Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines …
- BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
Rechtsprechungsänderung zum beendeten und unbeendeten Versuch - Abgrenzung …
- BGH, 07.04.1992 - 4 StR 122/92
Anzeichen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung - Verminderte …
- BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89
Zur Wertung des ursprünglichen Tatvorsatzes bei strafbefreiendem Rücktritt
- BGH, 24.03.1988 - 4 StR 18/88
Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht zur inneren Tatseite; Tötungsvorsatz
- BGH, 08.03.1996 - 3 StR 474/95
- BGH, 10.10.1990 - 3 StR 304/90
Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen der verminderten …
- BGH, 08.09.1993 - 5 StR 536/93
Abhalten hilfebereiter Dritter von Rettungsmaßnahmen als …
- BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, versuchten Diebstahls mit Waffen, …
- BGH, 22.06.1993 - 5 StR 254/93
Vorliegen eines minder schweren Totschlags wegen vorangegangener Beleidigung
- BGH, 11.07.1989 - 1 StR 341/89
Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch
- BGH, 13.09.1988 - 1 StR 518/88
Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch
- BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88
Erfordernis der Überprüfbarkeit der Annahme voller strafrechtlicher …
- BGH, 03.08.1989 - 4 StR 380/89
Berücksichtigung des ursprünglichen Tötungsvorsatzes nach strafbefreiendem …
- BGH, 28.03.1989 - 1 StR 99/89
Abgrenzung zwischen unbeendetem zum beendetem Versuch