Rechtsprechung
BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Totschlagsversuch - Freiwilliges und ernsthaftes Bemühen zur Verhinderung der Vollendung der Tat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 3
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89
Die von der Revision zitierte Fundstelle (BGHSt 33, 295, 301) [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] bezieht sich auf die zweite Alternative des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB.Damit hat der Angeklagte eine auf Verhinderung der Tatvollendung gerichtete Tätigkeit entfaltet, die auch unter Beachtung der bei Rettung eines Menschenlebens zu stellenden hohen Anforderungen ausreichend war (vgl. dazu BGHSt 31, 46, 49/50; 33, 295, 302; je m. w. Nachw.).
Er konnte sich durchaus der Hilfe Dritter bedienen (vgl. BGHSt 33, 295, 302) [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85].
- BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen …
Auszug aus BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89
Damit hat der Angeklagte eine auf Verhinderung der Tatvollendung gerichtete Tätigkeit entfaltet, die auch unter Beachtung der bei Rettung eines Menschenlebens zu stellenden hohen Anforderungen ausreichend war (vgl. dazu BGHSt 31, 46, 49/50; 33, 295, 302; je m. w. Nachw.). - BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Auszug aus BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89
Mithin hat er nach Abschluß seiner Handlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich gehalten (zur Abgrenzung von einem unbeendeten Versuch vgl. BGHSt 35, 90 m.w.Nachw.).
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96
Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit
Vielmehr durfte er sich dazu auch der Hilfe Dritter, hier der Feuerwehr, bedienen (vgl. BGHSt 33, 295, 302 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 3). - BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
Beendeter Versuch (Rücktritt; Rettungsbemühungen; Hilfe Dritter; ernsthafter …
Der Täter muss dabei nicht unbedingt selbst die notwendigen Hilfsmaßnahmen ergreifen; er kann sich vielmehr der Hilfe Dritter bedienen (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 3; BGH StV 1997, 244). - BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der …
Vielmehr durfte er sich dazu auch der Hilfe Dritter, hier der Feuerwehr, bedienen (vgl. BGHSt 33, 295, 302 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 3). - BGH, 29.01.2003 - 5 StR 562/02
Rücktritt vom beendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (optimale …
Daß er dies nicht eigenhändig tat, sondern lediglich das Auffinden der von ihm präparierten Produkte durch andere veranlaßt hat, ist rechtlich ohne Belang (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 3). - BGH, 10.09.1991 - 1 StR 401/91
Freiwilligkeit des Rücktritts trotz Entdeckung der Tat
Nach diesen Feststellungen ist der Angeklagte vom Totschlagsversuch jedenfalls dadurch strafbefreiend zurückgetreten, daß er sich freiwillig und ernsthaft um die Verhinderung der Tatvollendung bemühte: Selbst wenn die Rettung des Tatopfers nicht auf das Tun des Angeklagten zurückzuführen sein sollte, müßte sein Verhalten als freiwilliges und ernsthaftes Bemühen um Erfolgsabwendung gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 2 und 3).