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   BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89   

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BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89 (https://dejure.org/1990,2618)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1990 - 3 StR 477/89 (https://dejure.org/1990,2618)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89 (https://dejure.org/1990,2618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens einer Bedrohung hinter einer versuchten Nötigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.10.1980 - 3 StR 359/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen der Zurücktretens einer Bedrohung hinter den

    Auszug aus BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89
    Es hat dabei übersehen, daß die Bedrohung auch hinter der nur versuchten Nötigung zurücktritt (BGH bei Holtz MDR 1979, 281; Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 3 StR 359/80; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 240 Rdn. 37).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Die Bedrohung tritt daher im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB zurück (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; BGH bei Holtz MDR 1979, 280 f.; vgl. Träger/ Schluckebier in LK 11. Aufl. § 241 Rdn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05

    Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang

    Im Fall II. 2. der Urteilsgründe kann die tateinheitliche Verurteilung wegen Bedrohung nicht bestehen bleiben, weil § 241 StGB auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktritt (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03; vgl. auch Träger/ Schluckebier in LK 11. Aufl. § 241 Rdn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Im übrigen enthält der Schuldspruch nur noch insoweit einen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler, als Bedrohung (§ 241 StGB) hinter Nötigung (§ 240 StGB) zurücktritt, da die Bedrohungen - jedenfalls auch - Nötigungsmittel waren (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; w. Nachw. bei Tröndle/Fischer aaO § 240 Rdn. 63).
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 422/23

    Schuldspruch wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit

    Hinter die versuchte Nötigung tritt jedenfalls die Bedrohung nach § 241 Abs. 1 StGB in der bis zum 2. April 2021 geltenden Fassung zurück (s. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 24. August 2017 - 3 StR 282/17, juris Rn. 1; vom 29. Juni 2022 - 3 StR 161/22, juris Rn. 4 mwN; vgl. zur neuen Rechtslage BGH, Beschluss vom 20. Juli 2022 - 4 StR 220/22, BGHR StGB § 241 Abs. 2 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20

    Zurücktreten der Bedrohung hinter die (versuchte) Nötigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall auch mit Blick auf die von der Strafkammer zitierte gegenteilige Auffassung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 St RR 75/02, JR 2003, 477, 478 mit abl. Anmerkung Jäger; Maatz, NStZ 1995, 209, 212 f.; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 241 Rn. 16 mwN) keinen Anlass bietet, tritt die Bedrohung nach § 241 StGB im Fall, dass diese - wie hier - das Nötigungsmittel darstellte, auch hinter der versuchten Nötigung gemäß §§ 240, 22, 23 StGB zurück (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; vgl. bereits RG vom 5. Mai 1908 - II 320/08, RGSt 41, 276 mwN).
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Nötigung

    Das Landgericht hat übersehen, dass die Bedrohung auch hinter der nur versuchten Nötigung zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14

    Bedrohung (Verhältnis zur Nötigung)

    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 10.05.2017 - 4 StR 135/17

    Konkurrenzen (versuchte Nötigung; Bedrohung)

    Die Strafkammer hat bei ihrer rechtlichen Würdigung übersehen, dass die als Nötigungshandlung begangene Bedrohung nach § 241 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die versuchte Nötigung gemäß §§ 22, 240 Abs. 1 und 3 StGB zurücktritt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 3. März 2015 - 3 StR 618/14 Rn. 5).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 618/14

    Zurücktreten der Bedrohung gegenüber der versuchten Nötigung

    Damit hat sich der Angeklagte wegen versuchter Nötigung (§ 240 Abs. 1 und 3, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, hinter die die Bedrohung zurücktritt (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 08.08.2006 - 4 StR 215/06

    Verdrängung der Bedrohung durch die versuchte Nötigung; Sicherungsverwahrung

  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 541/08

    Verfolgungsverjährung; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich)

  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99

    Bedrohung; Versuch der Nötigung; Konkurrenzen; Unterschlagung

  • BGH, 12.06.2007 - 4 StR 245/07

    Entfallen einer tateinheitlichen Verurteilung wegen Bedrohung

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 153/18

    Konkurrenzrechtliche Verdrängung der vollendeten Bedrohung durch die versuchte

  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 282/17

    Versuchte Nötigung durch Bedrohung des Geschädigten mit dem Tode; Verdrängung der

  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 561/99

    Bedrohung; Konkurrenzen; Anrechnung von Haft im Ausland; Versuch der Nötigung

  • BGH, 15.09.1995 - 2 StR 431/95

    Strafschärfung trotz Gesetzeseinheit aufgrund selbständigen Unrechts der

  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 391/98

    Verfahrenseinstellung wegen offensichtlichen Fassungsversehens; Erwähnung von

  • BGH, 07.11.1995 - 4 StR 637/95

    Gesetzeskonkurrenz - Bedrohung - Versuchte Nötigung

  • BayObLG, 29.08.2002 - 1St RR 75/02

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Erpressung

  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 9/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und Nötigung

  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 141/91

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Ablehnung des staatsanwaltschaftlichen

  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 407/90

    Zurücktreten einer Drohung hinter einer Nötigung

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