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   BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00   

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https://dejure.org/2000,3076
BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00 (https://dejure.org/2000,3076)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2000 - 3 StR 218/00 (https://dejure.org/2000,3076)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2000 - 3 StR 218/00 (https://dejure.org/2000,3076)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bandenhehlerei - Gewerbsmäßig - Gewahrsam - Tatsächliche Sachherrschaft - Bandendiebstahl - Versuch - Polizeiliche Vertrauensperson - Lockspitzel - Änderung - Schuldspruch - Urteilsformel - Einzelstrafe - Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StPO § 357; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 260 Abs. 4 Satz 2; ; StGB § 260 a; ; StGB § 242; ; StGB § 260 a Abs. 1; ; StGB § 243

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242 Abs. 1
    Gewahrsam eines Lkw-Fahrers an seiner Ladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7
  • StV 2001, 13
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00
    Im Fall II. 12 hat der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, weil der Verurteilung wegen vollendeter gewerbsmäßiger Bandenhehlerei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 110) entgegensteht, wonach beim Ankauf durch einen Lockspitzel der Polizei nur ein Versuch gegeben ist.
  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51

    Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur,

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00
    In solchen Fällen ist grundsätzlich vom Alleingewahrsam des LKW-Fahrers auszugehen (vgl. BGHSt 2, 317, 318).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Alleingewahrsam wäre in Betracht gekommen, wenn die Angestellten der Firma C.S.C. die alleinige tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Geräte gehabt hätten, wie das etwa bei einem Fahrer liegen kann, der Speditionsgut transportiert und der dem unmittelbaren Weisungsbereich seines Arbeitgebers entzogen ist (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7; siehe auch BGH NStZ-RR 1996, 131; 2001, 268; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 242 Rdn. 33).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Daß im Fall 5 Ausführungen dazu fehlen, ob H. an dem LKW mit Ladung Allein oder Mitgewahrsam hatte und somit Diebstahl oder Unterschlagung vorliegt (vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 6, 7), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 08.11.2007 - 5 StR 393/07

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (ungehinderte Zugang zur

    "Nach den rechtsfehlerfreien Urteilsfeststellungen hat sich der Beschwerdeführer im Fall 24 der Urteilsgründe nicht wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG schuldig gemacht (vgl. nur Körner, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rdnr. 1069 m.w.N.; Weber, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rdnr. 834; vgl. auch BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7).

    Insbesondere hatte er keine hinlänglichen Vorkehrungen zur Gewahrsamsausübung getroffen (vgl. dazu BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7).

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

    Nach § 357 Satz 1 StPO ist die Teilaufhebung auf den Mitangeklagten N. zu erstrecken, auch wenn sich dies im Ergebnis nicht auf die Gesamtstrafe auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 2. August 2000 - 3 StR 218/00, juris Rn. 3, 7; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508; vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96 bei Kusch NStZ 1997, 379; vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, juris Rn. 27).
  • LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18

    Diebstahl von Geldbehältern aus dem Geldtransportfahrzeug eines

    Nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen sind bei dieser Frage insbesondere maßgeblich die Art des Transports und die Gestaltung der Fahrtroute, hierzu bestehende Dienstvorschriften und ihre tatsächliche Handhabung, technische Vorkehrungen der Transportfirma zur Ausübung einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Ladung während der Fahrt sowie die sozial-normative Zuordnung der Herrschaftssphären zwischen der Besatzung und dem Geschäftsherrn (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1952, 2 StR 657/51, Rn. 3; BGH, Urteil vom 23.06.1988, 4 StR 110/88, Rn. 6; Beschluss vom 17.08.1993, 4 StR 393/93, Rn. 3; Beschluss vom 02.08.2000, 3 StR 218/00, Rn. 3; Beschluss vom 22.06.2011, 5 StR 203/11; OLG Köln, Urteil vom 29.07.2004, Ss 196/03 - 100, Rn. 11).
  • OLG Köln, 29.07.2004 - Ss 196/03
    Alleingewahrsam des Fahrers ist aber regelmäßig bei Fernfahrten anzunehmen, so lange der Eigentümer nicht die Möglichkeit hat, seinen Herrschaftswillen auszuüben (BGHSt 2, 317, 318; BGH StV 01, 13; OLG Düsseldorf, wistra 85, 110; Tröndle-Fischer, StGB, 51. Aufl., § 242 Rn. 15; Schönke-Schröder/Eser, StGB, 26. Aufl. § 242 Rn. 33).
  • OLG Köln, 29.07.2003 - Ss 196/03

    Abgrenzung von Diebstahl und Unterschlagung bei gemeinschaftlichem Diebstahl der

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