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   BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88   

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https://dejure.org/1988,3783
BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88 (https://dejure.org/1988,3783)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1988 - 1 StR 35/88 (https://dejure.org/1988,3783)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 1 StR 35/88 (https://dejure.org/1988,3783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zueignung einer fremden Sache - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Zueignungsabsicht - Diebstahl - Wirtschaftlicher Vorteil - Unentgeltliche Zuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88
    Eine Sache eignet sich zu, wer die Sache selbst oder ihren wirtschaftlichen Wert dem eigenen Vermögen einverleibt (BGHSt 24, 115, 119; BGH NJW 1985, 812).

    Hierbei ist aber stets Voraussetzung, daß der Täter mit der unentgeltlichen Zuwendung einen Vorteil wirtschaftlicher Art erstrebt und dieser Vorteil unmittelbar oder mittelbar mit der Nutzung der Sache zusammenhängt (BGH NJW 1985, 812 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88
    Zwar setzt eine Zueignung nicht notwendig voraus, daß der Täter die weggenommene Sache auf Dauer behalten will (BGHSt 13, 43, 44; 16, 190, 192; BGH NStZ 1981, 63).
  • BGH, 02.07.1980 - 2 StR 224/80

    Nachweis der Enteignungsabsicht - Rückgabeabsicht

    Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88
    Zwar setzt eine Zueignung nicht notwendig voraus, daß der Täter die weggenommene Sache auf Dauer behalten will (BGHSt 13, 43, 44; 16, 190, 192; BGH NStZ 1981, 63).
  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 29/59

    Spazierfahrt im gestohlenen Wagen - Abgrenzung § 246 StGB - § 248b StGB,

    Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88
    Zwar setzt eine Zueignung nicht notwendig voraus, daß der Täter die weggenommene Sache auf Dauer behalten will (BGHSt 13, 43, 44; 16, 190, 192; BGH NStZ 1981, 63).
  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie,

    Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88
    Eine Sache eignet sich zu, wer die Sache selbst oder ihren wirtschaftlichen Wert dem eigenen Vermögen einverleibt (BGHSt 24, 115, 119; BGH NJW 1985, 812).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88
    Auch kann der Täter sich eine fremde Sache in der Weise zueignen, daß er sie einem Dritten verschafft, sofern er sich davon einen Vorteil verspricht, Dies kann selbst dadurch geschehen, daß er sie einem Dritten unentgeltlich zuwendet (BGHSt 4, 236, 238).
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