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   BGH, 24.07.1991 - 3 StR 244/91   

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https://dejure.org/1991,6023
BGH, 24.07.1991 - 3 StR 244/91 (https://dejure.org/1991,6023)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1991 - 3 StR 244/91 (https://dejure.org/1991,6023)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1991 - 3 StR 244/91 (https://dejure.org/1991,6023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt der gerichtlichen Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Falls für Haupttäter und Gehilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.01.1983 - 5 StR 737/82

    Pflicht zur Erörterung der eine besonders schwerwiegende Tat rechtfertigenden

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 244/91
    Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, ist für Haupttäter und Gehilfen gesondert zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1983, 217; BGH NJW 1983, 54; BGH StV 1984, 254).
  • BGH, 27.01.1984 - 2 StR 820/83

    Gesonderte Prüfung eines besonders schweren Falls für Haupttäter und Gehilfe -

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 244/91
    Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, ist für Haupttäter und Gehilfen gesondert zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1983, 217; BGH NJW 1983, 54; BGH StV 1984, 254).
  • BGH, 30.03.2011 - 5 StR 12/11

    Beihilfe (Strafzumessung; Gewicht der Haupttat, Gewicht der Beihilfehandlung;

    Entscheidend für Einordnung der Schuld eines Gehilfen ist allerdings das Gewicht seiner Beihilfehandlung, wenngleich die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1991 - 3 StR 244/91, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8; vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02, vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 und vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02, NStZ-RR 2003, 264).
  • BGH, 14.08.2012 - 3 StR 292/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Ablehnung eines minder schweren Falls;

    Mit Blick auf die Verurteilung des Angeklagten S. wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kommt hinzu, dass das Vorliegen eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes (hier: § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB) - schon für sich allein oder zusammen mit anderen allgemeinen Strafmilderungsumständen - zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann und daher die Ablehnung dieses Sonderstrafrahmens in solchen Fällen in der Regel der Erörterung in den Urteilsgründen bedarf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1991 - 3 StR 244/91, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8 und vom 18. Februar 1992 - 1 StR 35/92, StV 1992, 372, 373).
  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91

    Urteilsfeststellungen zu Heroin-Menge und Wirkstoffanteil - Keine Minderung wegen

    Anlaß zur Prüfung dieser Frage besteht insbesondere dann, wenn der Tatbeitrag des Gehilfen von vergleichsweise geringer Bedeutung war (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8).
  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 357/93

    Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles - Berücksichtigung von

    Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, ist für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gehilfe 1, 2; BGH Beschlüsse vom 24. Juli 1991 - 3 StR 244/91 - und vom 18. Februar 1992 - 1 StR 35/92 -).
  • BGH, 12.02.1993 - 2 StR 660/92

    Hilfeleistung zu einer Straftat durch Zusage zur Übersetzungshilfe - Beurteilung

    Zu würdigen wäre vielmehr auch schon in diesem Zusammenhang gewesen, daß - wie erst bei der eigentlichen Strafzumessung (UA S. 20) geschehen - dem aufgrund eines spontanen Entschlusses erbrachten Tatbeitrag nach seiner Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung durch den Haupttäter und für die Herbeiführung des Taterfolgs besonderes Gewicht nicht zukam (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8, Gehilfe).
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