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   BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99   

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https://dejure.org/1999,5245
BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99 (https://dejure.org/1999,5245)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1999 - 3 StR 331/99 (https://dejure.org/1999,5245)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1999 - 3 StR 331/99 (https://dejure.org/1999,5245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    §§ 251, 25 Abs. 2 StGB
    Raub mit Todesfolge, Mittäterschaft, Leichtfertigkeit

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub - Raub mit Todesfolge - Revision der Nebenklägerin - Leichtfertigkeit - Bedingter Vorsatz - Gewaltsanwendung - Mittäter - Gemeinsam gefaßter Tatplan

  • Judicialis

    GVG § 176; ; StPO § 247 a; ; StPO § 247 a Satz 2; ; StGB § 251

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 251 Leichtfertigkeit 1
  • NStZ-RR 2000, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94

    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99
    Eine Pflicht, die Zuhörer nach Fortführung der Beweisaufnahme in öffentlicher Sitzung über den Inhalt der nicht öffentlich durchgeführten Verhandlungsteile zu unterrichten, sieht das Gesetz nicht vor, diese ist auch der Entscheidung BGHSt 40, 191, 194 nicht zu entnehmen.
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98

    Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99
    Differenzen, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muß, und solche, bei denen die verabredete Tatausführung durch eine in ihrer Schwere und Gefährlichkeit gleichwertige ersetzt wird, werden in der Regel vom Willen des Beteiligten umfaßt, auch wenn er sie sich nicht so vorgestellt hat (BGHR StGB § 251 Todesfolge 2 und 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99
    Differenzen, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muß, und solche, bei denen die verabredete Tatausführung durch eine in ihrer Schwere und Gefährlichkeit gleichwertige ersetzt wird, werden in der Regel vom Willen des Beteiligten umfaßt, auch wenn er sie sich nicht so vorgestellt hat (BGHR StGB § 251 Todesfolge 2 und 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Das Gewicht der Fahrlässigkeit hängt dabei nicht nur vom Umfang der Tatsachenkenntnis, sondern auch vom Grad der Vermeidbarkeit ab, also inwieweit sich die Gefahr des Erfolgseintritts namentlich wegen der besonderen Gegebenheiten der Opfersituation aufdrängen musste (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1999 - 3 StR 331/99, BGHR StGB § 251 Leichtfertigkeit 1; vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, BGHSt 33, 66, 67 und vom 3. Juni 2015 - 5 StR 628/14 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 17. März 2020 - 3 StR 574/19 Rn. 9 und vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 104).
  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; unbewusste Fahrlässigkeit; Umfang der

    Das Gewicht der Fahrlässigkeit hängt dabei nicht nur vom Umfang der Tatsachenkenntnis, sondern auch vom Grad der Vermeidbarkeit ab, also inwieweit sich die Gefahr des Erfolgseintritts namentlich wegen der besonderen Gegebenheiten der Opfersituation aufdrängen musste; demgemäß kann unbewusste Fahrlässigkeit genügen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 331/99, BGHR 6 7 StGB § 251 Leichtfertigkeit 1; Sander, aaO; Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 251 Rn. 6).
  • BGH, 07.01.2014 - 5 StR 613/13

    Anforderungen an die Begründung für eine Geschäftsverteilungsänderung im

    Bei dieser Sachlage musste sich den Angeklagten die Gefahr des Todeseintritts aufdrängen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 331/99, BGHR StGB § 251 Leichtfertigkeit 1).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Das Landgericht hat das Beweisergebnis umfassend gewürdigt, es hat bei der Einordnung der Beteiligung des Angeklagten als "Beihilfe" den ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum (vgl. BGH StV 1998, 540; NStZ-RR 2000, 366; zuletzt BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 69/01) nicht überschritten.
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