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   BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96   

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https://dejure.org/1997,4731
BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96 (https://dejure.org/1997,4731)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1997 - 3 StR 545/96 (https://dejure.org/1997,4731)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1997 - 3 StR 545/96 (https://dejure.org/1997,4731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die den Urteilsspruch tragenden Feststellungen des Tatsachengerichts - Verminderung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten bei der Tatbegehung wegen einer schweren narzistischen Persönlichkeitsstörung - Voraussetzungen der Anwendung des § 21, 1. Alt. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 8
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
    Nur dann, wenn die Unrechtseinsicht gefehlt hat und dies dem Angeklagten vorzuwerfen ist, kann § 21 1. Alternative StGB Anwendung finden (BGHSt 21, 27; 34, 22; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 63 Tat 4).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
    Nur dann, wenn die Unrechtseinsicht gefehlt hat und dies dem Angeklagten vorzuwerfen ist, kann § 21 1. Alternative StGB Anwendung finden (BGHSt 21, 27; 34, 22; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 63 Tat 4).
  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94

    Verminderte Einsichtsfähigkeit - Handlungsunrecht - Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
    Nur dann, wenn die Unrechtseinsicht gefehlt hat und dies dem Angeklagten vorzuwerfen ist, kann § 21 1. Alternative StGB Anwendung finden (BGHSt 21, 27; 34, 22; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 63 Tat 4).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
    Die ungenauen Feststellungen ermöglichen es überdies nicht zu überprüfen, ob das Landgericht die unter II 5 und 6 der Urteilsgründe mitgeteilten Vorgänge zu Recht als zwei selbständige Taten gewertet hat oder ob es sich um eine sukzessive Ausführung eines einheitlichen Erpressungsversuchs handelt (vgl. BGHSt 41, 368 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] mit Anm. von Puppe in JR 1996, 513).
  • BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85

    Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
    Nur dann, wenn die Unrechtseinsicht gefehlt hat und dies dem Angeklagten vorzuwerfen ist, kann § 21 1. Alternative StGB Anwendung finden (BGHSt 21, 27; 34, 22; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 63 Tat 4).
  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Dies spricht nicht nur für versuchte Nötigung, sondern für versuchte Erpressung (vgl. auch BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 8 für den Fall der Bedrohung des vom Gläubiger beauftragten Rechtsanwalts, damit dieser die Aufhebung angebrachter Pfändungen veranlasst; für die Bedrohung des vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollziehers, der Pfändungsmaßnahmen abbrechen soll, kann nichts anderes gelten); wäre von Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr auszugehen (vgl. hierzu BGHR StGB § 255 Drohung 9; BGH NStZ-RR 1998, 135), käme sogar räuberische Erpressung in Betracht (BGH, Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96, insoweit in BGHR StGB § 253 Abs. 1 aaO nicht abgedruckt).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 625/07

    Bereicherungsabsicht bei der Erpressung (rechtswidrige Bereicherung:

    Eine Erpressung setzt voraus, dass der Täter einen rechtswidrigen, das heißt einen ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil erstrebt (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7, 8).
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Auf diese "neuere Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis" (BGH, Beschl. vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95 [a.E.] = NStZ-RR 1997, 72 = StV 1996, 584 [BGH 20.06.1996 - 4 StR 680/95]) nehmen folgende weitere Entscheidungen Bezug: BGH, Beschl. vom 18. Februar 1997 - 1 StR 675/96 - Beschl. vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96 - Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 - Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96.
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Beide Vorfälle stellen sich vielmehr als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil der Landesregierung Schleswig-Holstein und damit als eine, eine Tat im Rechtssinne bildende, tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 , vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 , vom 28. Februar 1996 - 2 StR 587/96 und vom 4. Juli 1997 - 2 StR 278/97).
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