Rechtsprechung
BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die den Urteilsspruch tragenden Feststellungen des Tatsachengerichts - Verminderung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten bei der Tatbegehung wegen einer schweren narzistischen Persönlichkeitsstörung - Voraussetzungen der Anwendung des § 21, 1. Alt. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 8
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
Nur dann, wenn die Unrechtseinsicht gefehlt hat und dies dem Angeklagten vorzuwerfen ist, kann § 21 1. Alternative StGB Anwendung finden (BGHSt 21, 27; 34, 22; BGH NStZ 1985, 309;… BGHR StGB § 63 Tat 4). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
Nur dann, wenn die Unrechtseinsicht gefehlt hat und dies dem Angeklagten vorzuwerfen ist, kann § 21 1. Alternative StGB Anwendung finden (BGHSt 21, 27; 34, 22; BGH NStZ 1985, 309;… BGHR StGB § 63 Tat 4). - BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94
Verminderte Einsichtsfähigkeit - Handlungsunrecht - Schuldunfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
Nur dann, wenn die Unrechtseinsicht gefehlt hat und dies dem Angeklagten vorzuwerfen ist, kann § 21 1. Alternative StGB Anwendung finden (BGHSt 21, 27; 34, 22; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 63 Tat 4). - BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)
Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
Die ungenauen Feststellungen ermöglichen es überdies nicht zu überprüfen, ob das Landgericht die unter II 5 und 6 der Urteilsgründe mitgeteilten Vorgänge zu Recht als zwei selbständige Taten gewertet hat oder ob es sich um eine sukzessive Ausführung eines einheitlichen Erpressungsversuchs handelt (vgl. BGHSt 41, 368 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] mit Anm. von Puppe in JR 1996, 513). - BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85
Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen …
Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
Nur dann, wenn die Unrechtseinsicht gefehlt hat und dies dem Angeklagten vorzuwerfen ist, kann § 21 1. Alternative StGB Anwendung finden (BGHSt 21, 27; 34, 22; BGH NStZ 1985, 309;… BGHR StGB § 63 Tat 4).
- BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Dies spricht nicht nur für versuchte Nötigung, sondern für versuchte Erpressung (vgl. auch BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 8 für den Fall der Bedrohung des vom Gläubiger beauftragten Rechtsanwalts, damit dieser die Aufhebung angebrachter Pfändungen veranlasst; für die Bedrohung des vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollziehers, der Pfändungsmaßnahmen abbrechen soll, kann nichts anderes gelten); wäre von Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr auszugehen (…vgl. hierzu BGHR StGB § 255 Drohung 9; BGH NStZ-RR 1998, 135), käme sogar räuberische Erpressung in Betracht (BGH, Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96, insoweit in BGHR StGB § 253 Abs. 1 aaO nicht abgedruckt). - BGH, 07.02.2008 - 5 StR 625/07
Bereicherungsabsicht bei der Erpressung (rechtswidrige Bereicherung: …
Eine Erpressung setzt voraus, dass der Täter einen rechtswidrigen, das heißt einen ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil erstrebt (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7, 8). - BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96 Auf diese "neuere Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis" (BGH, Beschl. vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95 [a.E.] = NStZ-RR 1997, 72 = StV 1996, 584 [BGH 20.06.1996 - 4 StR 680/95]) nehmen folgende weitere Entscheidungen Bezug: BGH, Beschl. vom 18. Februar 1997 - 1 StR 675/96 - Beschl. vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96 - Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 - Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96.
- BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig
Beide Vorfälle stellen sich vielmehr als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil der Landesregierung Schleswig-Holstein und damit als eine, eine Tat im Rechtssinne bildende, tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 , vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 , vom 28. Februar 1996 - 2 StR 587/96 und vom 4. Juli 1997 - 2 StR 278/97).