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   BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94   

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https://dejure.org/1994,2966
BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94 (https://dejure.org/1994,2966)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1994 - 1 StR 189/94 (https://dejure.org/1994,2966)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1994 - 1 StR 189/94 (https://dejure.org/1994,2966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 5
  • NStZ 1994, 395
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94
    Vollendete Hehlerei kann zwar auch dann vorliegen, wenn der Absatz an einen Dritten nicht durchgeführt und auch noch nicht versucht worden ist; es ist nicht erforderlich, daß der Absatz schon gelungen ist (BGHSt 26, 358 ff. sowie BGH NJW 1990, 2897 f.).
  • BGH, 24.07.1963 - 2 StR 220/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Revisionsgründen - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94
    Doch stellt die bloße Vorbereitung eines späteren Absatzes nur dann eine vollendete Tat dar, wenn Umstände vorliegen, die - wie z. B. bei der Übernahme in Verkaufskommission - für den Dieb oder den sonstigen Vortäter einen Beginn des Absetzens bedeuten (BGHSt 2, 135, 137 sowie BGH, Urt. vom 24. Juli 1963 - 2 StR 220/63).
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94
    Doch stellt die bloße Vorbereitung eines späteren Absatzes nur dann eine vollendete Tat dar, wenn Umstände vorliegen, die - wie z. B. bei der Übernahme in Verkaufskommission - für den Dieb oder den sonstigen Vortäter einen Beginn des Absetzens bedeuten (BGHSt 2, 135, 137 sowie BGH, Urt. vom 24. Juli 1963 - 2 StR 220/63).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94
    Vollendete Hehlerei kann zwar auch dann vorliegen, wenn der Absatz an einen Dritten nicht durchgeführt und auch noch nicht versucht worden ist; es ist nicht erforderlich, daß der Absatz schon gelungen ist (BGHSt 26, 358 ff. sowie BGH NJW 1990, 2897 f.).
  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob es zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist (BGHSt 26, 358; NJW 1990, 2897 f; NStZ 1994, 395 f.).
  • OLG Köln, 04.07.2017 - 1 RVs 137/17

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen versuchter Hehlerei

    Das spricht  - ohne dass der Senat hierzu abschließend Stellung nehmen müsste - dafür, für das unmittelbare Ansetzen auf den Unterstützen abzustellen und zu verlangen, dass dieser seinerseits bereits Absatzbemühungen entfaltet hat (so: Schönke/Schröder- Stree/Hecker a.a.O. Rz. 48; MK-StGB- Maier , a.a.O. Rz. 171; NK-StGB- Altenhain a.a.O. Rz. 75; SSW-StGB- Jahn a.a.O. Rz. 34; anders noch auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung BGH wistra 2006, 16; BGH NStZ 1994, 395 [396]; anders auch LK-StGB- Walter , a.a.O. Rz. 89).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 278/97

    Tatbestandsvoraussetzungen einer Hehlerei - Innerer Tatbestand einer Absatzhilfe

    Indessen ist nicht eindeutig festgestellt, daß es hierzu gekommen ist oder daß wenigstens Absatzbemühungen entfaltet wurden (vgl. hierzu BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 5; BGH NStZ 1993, 282, 283; BGH wistra 1993, 61, 62).

    Falls sich in der neuen Verhandlung die bislang fehlenden tatbestandlichen Voraussetzungen der Hehlerei wiederum nicht eindeutig feststellen lassen, so kann sich das Verhalten des Angeklagten in den Fällen II 3 und 6 - je nach Fallgestaltung - als versuchte Hehlerei, als Beihilfe zu einer vollendeten Hehlerei oder zu einem vollendeten Diebstahl des Vortäters oder als Begünstigung darstellen (vgl. BGHSt 33, 44, 47 ff. [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 1 und 5; BGH wistra 1993, 61, 62).

  • BGH, 15.09.2005 - 3 StR 282/05

    Hehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; Versuch)

    Danach kann - je nach Sachlage - in den genannten Fällen bloße Hilfe bei der Vorbereitung des künftigen Absatzes (vgl. BGH NJW 1989, 1490) oder aber auch versuchte Hehlerei (vgl. BGH NStZ 1994, 395f.) vorliegen.".
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