Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2114
BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96 (https://dejure.org/1996,2114)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1996 - 1 StR 125/96 (https://dejure.org/1996,2114)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 1 StR 125/96 (https://dejure.org/1996,2114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bandenhehlerei - Bandendiebstahl - Mitwirkung mehrerer Bandenmitglieder - Tatort - Ausdrückliche oder stillschweigende Bandenabrede - Ernsthafter Wille - Gewisse Dauer - Selbständige Straftaten - Unterschiedliche Hehlereihandlungen - Kettenhehlerei - Raub - Diebstahl - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 260, § 260a, § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 260a Bande 1
  • NStZ 1996, 495
  • StV 1996, 547
  • StV 1997, 247 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96
    Das Landgericht geht ohne Rechtsfehler davon aus, daß das so festgestellte Verhalten der Angeklagten den Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei (vgl. BGHSt 33, 44, 47 f. [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84] ; BGH NStZ 1995, 85) und, soweit den Banken verfälschte Schecks vorgelegt wurden, des Betruges oder versuchten Betruges erfüllt (vgl. dazu auch OLG Zweibrücken OLGSt § 257 Nr. 1).

    aa) Als Mitglied einer Bande handelt ein Hehler dann, wenn er sich mit anderen zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat (BGH NStZ 1995, 85).

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96
    Ein freisprechendes Urteil muß aus sich heraus verständlich sein und soviele Angaben enthalten, daß dem Revisionsgericht anhand der Urteilsgründe eine rechtliche Überprüfung möglich ist (BGHSt 37, 21, 22).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96
    Das Landgericht geht ohne Rechtsfehler davon aus, daß das so festgestellte Verhalten der Angeklagten den Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei (vgl. BGHSt 33, 44, 47 f. [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84] ; BGH NStZ 1995, 85) und, soweit den Banken verfälschte Schecks vorgelegt wurden, des Betruges oder versuchten Betruges erfüllt (vgl. dazu auch OLG Zweibrücken OLGSt § 257 Nr. 1).
  • BGH, 04.11.1987 - 2 StR 383/87
    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96
    Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung durch Gebrauchmachen der verfälschten Schecks kann dann tatmehrheitlich hierzu begangen worden sein (vgl. BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96
    Für die erneute Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Tathandlung des Sich-Verschaffens der gestohlenen Schecks Vorrang vor derjenigen des Absetzens oder der Absatzhilfe haben kann, wenn der Hehler jedenfalls im Einzelfall bereits dadurch die sichere Verfügungsgewalt über die Sache erlangt hat (vgl. BGH NJW 1975, 2109, 2110 [BGH 03.06.1975 - 1 StR 228/75] ; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 1).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96
    Für die erneute Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Tathandlung des Sich-Verschaffens der gestohlenen Schecks Vorrang vor derjenigen des Absetzens oder der Absatzhilfe haben kann, wenn der Hehler jedenfalls im Einzelfall bereits dadurch die sichere Verfügungsgewalt über die Sache erlangt hat (vgl. BGH NJW 1975, 2109, 2110 [BGH 03.06.1975 - 1 StR 228/75] ; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 1).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08

    Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug)

    c) Zwischen der gewerbsmäßigen Hehlerei einerseits und dem (versuchten) Betrug andererseits besteht - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - Tatmehrheit (vgl. BGH bei Holtz MDR 1988, 278; NStZ 2001, 138 f.; Urt. vom 21. Mai 1996 - 1 StR 125/96, insoweit in NStZ 1996, 495 nicht abgedruckt; Lauer in MünchKomm/StGB § 259 Rdn. 123).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Als die Rechtsprechung noch davon ausging, daß bereits zwei Personen eine Bande bilden können (BGHSt 23, 239; 38, 26), war bereits anerkannt, daß die Kenntnis mehrerer oder gar sämtlicher Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe von der Bandenabrede nicht erforderlich war, wenn der Täter diese nur mit einem anderen getroffen hatte (vgl. BGH StV 2000, 259; BGH NStZ 1996, 495); ebenso, daß die Einbeziehung eines Dritten in die zwischen zwei Tätern bestehende Bande möglich war, indem nur einer dieser beiden Täter mit dem Dritten eine Bandenabrede traf (vgl. BGH NJW 2000, 2034).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer

    c) Die bandenmäßige Begehung eines Diebstahls setzt nach den Tatbestandsmerkmalen der §§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244 a Abs. 1 StGB voraus, daß das Bandenmitglied "unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt", was nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung nur dann anzunehmen ist, wenn mindestens zwei Bandenmitglieder bei der Ausführung der Tat zeitlich und örtlich zusammengewirkt haben und der Angeklagte einer dieser Täter ist (vgl. BGHSt 8, 205, 206 ff.; 25, 18; 33, 50, 52; BGH StV 1995, 586 und 1997, 247; BGH NStZ 1996, 493).

    Demgegenüber reicht für die bandenmäßige Begehung einer Hehlerei nach den §§ 260 Abs. 1 Nr. 2, 260 a Abs. 1 StGB das Tätigwerden als einzelnes Bandenmitglied im Rahmen der Bandenabrede aus, auf die Mitwirkung mehrerer Bandenmitglieder am Tatort kommt es nicht an (BGH NStZ 1995, 85 und 1996, 495 mit kritischer Anmerkung Miehe StV 1997, 247).

  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

    Auf die Mitwirkung mehrerer Bandenmitglieder am Tatort kommt es nicht an (vgl. BGHR StGB § 260a Bande 1; BGH NStZ 1995, 85).
  • BGH, 12.01.2000 - 1 StR 603/99

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande; Mittäterschaft; Beweis der Tat;

    Die Kenntnis mehrerer oder gar sämtlicher Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe von der Bandenabrede ist nicht erforderlich, wenn der Täter diese nur mit einem anderen getroffen hat (vgl. BGH NStZ 1995, 85; BGH NStZ 1996, 495 = BGHR StGB § 260a Bande 1; BGH NStZ-RR 1999, 208 f.; Ruß in LK 11. Aufl. 260 Rdn. 3).
  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

    Schon dieser enge zeitliche Zusammenhang zeigt, daß der Angeklagte nicht Außenstehender, sondern möglicherweise an einer entsprechenden Verbrechensverabredung beteiligt (§ 30 Abs. 2 StGB) oder sogar als Gehilfe oder Mittäter (vgl. dazu BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 129; 16, 12, 14; BGH, Urt. vom 21. Mai 1996 - 1 StR 125/96; Roxin in LK StGB 11. Aufl. § 25 Rdn. 179 m.w.Nachw.) in die geplante Tat verstrickt war (vgl. auch Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 138 Rdn. 44).
  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 702/97
    Bandenmäßiges Handeln kann schon dann vorliegen, wenn sich zwei Personen zur mehrfachen Tatbegehung verbunden haben (BGHSt 38, 26 ; BGHR StGB § 260 a Bande 1; BGH NJW 1997, 3387 ; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebeng tze, AusIG - Stand: 1. April 1997 - § 92 a Rdn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht