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   BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86   

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BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86 (https://dejure.org/1987,2878)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1987 - 1 StR 580/86 (https://dejure.org/1987,2878)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 (https://dejure.org/1987,2878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Verjährung - Gründungsschwindel - GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.04.1985 - 1 StR 65/85

    Betrug durch Fortführung des Geschäftsbetriebs und Abschließen von Verträgen ohne

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86
    Wäre den Firmen die schlechte Vermögenslage der Se. GmbH bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum ihrerseits und eine dadurch bedingte Vermögensgefährdung kein Raum (vgl. BGH StV 1984, 511, 512 a.E.; BGH - Urteile vom 25. März 1955 - 5 StR 595/54 - vom 4. November 1980 - 1 StR 470/80 - und vom 2. April 1985 - 1 StR 65/85).
  • BGH, 25.03.1955 - 5 StR 595/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86
    Wäre den Firmen die schlechte Vermögenslage der Se. GmbH bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum ihrerseits und eine dadurch bedingte Vermögensgefährdung kein Raum (vgl. BGH StV 1984, 511, 512 a.E.; BGH - Urteile vom 25. März 1955 - 5 StR 595/54 - vom 4. November 1980 - 1 StR 470/80 - und vom 2. April 1985 - 1 StR 65/85).
  • BGH, 04.11.1980 - 1 StR 470/80

    Schädigungsvorsatz bei Handwerkern, die trotz finanzieller Schwierigkeiten

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86
    Wäre den Firmen die schlechte Vermögenslage der Se. GmbH bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum ihrerseits und eine dadurch bedingte Vermögensgefährdung kein Raum (vgl. BGH StV 1984, 511, 512 a.E.; BGH - Urteile vom 25. März 1955 - 5 StR 595/54 - vom 4. November 1980 - 1 StR 470/80 - und vom 2. April 1985 - 1 StR 65/85).
  • BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84

    Betrug bei Warenbestellung durch Großhändler

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86
    Wäre den Firmen die schlechte Vermögenslage der Se. GmbH bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum ihrerseits und eine dadurch bedingte Vermögensgefährdung kein Raum (vgl. BGH StV 1984, 511, 512 a.E.; BGH - Urteile vom 25. März 1955 - 5 StR 595/54 - vom 4. November 1980 - 1 StR 470/80 - und vom 2. April 1985 - 1 StR 65/85).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Denn anders als in den Fällen des Lieferantenkreditbetrugs (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 1, 2) oder des Betrugs gegenüber Subunternehmern (vgl. dazu BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 67) geht es im Vertragsverhältnis zur Republik Mongolei nicht um die Erfüllung von Geldforderungen, sondern um die Zusage zur vertragsgerechten Verwendung von im Voraus gezahltem Werklohn.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 5 Ss 383/95

    Vogel ist nicht gleich Vogel

    Sie kann nicht nur beim Einsatz körperlicher Kraft (vis absoluta), sondern auch bei einer im wesentlichen bloß psychischen Zwangseinwirkung (vis compulsiva) gegeben sein, sofern der Täter mit nur geringem Kraftaufwand einen psychisch determinierten Prozeß in Lauf setzt und dadurch einen unwiderstehlichen, der körperlichen Einwirkung vergleichbaren Zwang auf das Opfer ausübt (BGHSt 19, 263, 265; wistra 1987, 212; Senatsbeschluß vom 11. Februar 1987, StV 1987, 393 = MDR 1987, 692 = OLGSt § 240 StGB Nr. 8).
  • OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95

    Nötigung durch Ausräumen einer Wohnung; Begriff der Gewaltanwendung bei

    Entgegen BGH wistra 1987, 212 kann die Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB allerdings nicht damit begründet werden, daß der Angeklagte dem Zeugen N. ein empfindliches Übel zugefügt hat (vgl. SenE StV 1990, 266 und NZV 1989, 157).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04

    Unterschlagung (keine rechtswidrige Zueignung bei Verfügung des Sicherungsgebers

    Werden ungeachtet offen stehender Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt, bedarf es aber im Hinblick auf die Frage, ob spätere Lieferungen auf einer Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen dazu, weshalb der Lieferant sich trotz Kenntnis der Zahlungssäumigkeit zu weiteren Lieferungen bereit gefunden hat (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2; BGH NStZ 1993, 440; wistra 1996, 262, 263 f.; StV 1999, 24).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Wäre der Fa. M. die schlechte Vermögenslage der Fa. H. GmbH & Co KG bekannt gewesen und hätte sie gleichwohl geliefert, wäre für die Annahme eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums und einer dadurch bedingten Vermögensgefährdung kein Raum (st. Rspr., vgl. u.a. BGH StV 1984, 511, 512; BGH, Beschl. vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 insoweit in wistra 1987, 212 nicht abgedruckt; BGH wistra 1988, 25, 26; BGH StV 1990, 19 (LS)).

    Der zeitliche Abstand zwischen den ab Anfang November 1985 erfolgten Bestellungen und den Bestellungen ab Mitte Dezember 1985 ist zu groß, als daß Ausführungen hierüber entbehrlich wären (vgl. BGH, Beschl. vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 (S. 6) für einen vergleichbaren zeitlichen Abstand).

  • BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung bei Abschluss von Bauhandwerksverträgen -

    Diese Frage könnte unter Umständen in solchen Fällen bejaht werden, in denen ein Handwerker weiterhin Leistungen erbrachte, obwohl vorhergehende Rechnungen schon längere Zeit unbezahlt geblieben waren (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit

    Sie kann nicht nur beim Einsatz körperlicher Kraft, sondern auch bei einer im wesentlichen bloß psychischen Zwangseinwirkung gegeben sein, sofern der Täter mit nur geringem Kraftaufwand einen psychisch determinierten Prozeß in Lauf setzt und dadurch einen unwiderstehlichen, der körperlichen Einwirkung vergleichbaren Zwang auf das Opfer ausübt (BGHSt 19, 263 = NJW 1964, 1426; BGH, wistra 1987, 212).
  • BGH, 28.03.2012 - 5 StR 78/12

    Betrug (Irrtum über die Zahlungsfähigkeit; gewerbsmäßiges Handeln); Anforderungen

    Werden indes trotz offen stehender Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt, bedarf es im Hinblick auf die Frage, ob auch die späteren Lieferungen noch auf der Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen dazu, ob der Lieferant Kenntnis von der Zahlungssäumigkeit erlangte und weshalb er sich gleichwohl zu weiteren Lieferungen bereit fand (BGH, Beschluss vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2; Beschluss vom 25. Februar 1993 - 1 StR 39/93, NStZ 1993, 440; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 376/04, insoweit in NStZ 2005, 631 nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88

    Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen

    Ohne Darlegungen in dieser Richtung kann nicht beurteilt werden, ob das Täuschungsverhalten, das die Angeklagte bei Abschluß des Leasingvertrags an den Tag legte, ursächlich war für die weitere Schadensentstehung (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 24 U 182/09

    Anforderungen an die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich gegangener

    Hätte der Kläger mit einer schlechten Vermögenslage der Mandanten auch nur gerechnet und gleichwohl weiterhin geleistet, wäre für einen durch Täuschung ausgelösten Irrtum und eine dadurch bedingte Vermögensgefährdung kein Raum (BGH, wistra 1992, 298 f.; wistra 1988, 25, 26; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 1 und 2 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95

    Geschäftsführer - Kapitalerhöhung - Registeranmeldung

  • BGH, 27.05.1992 - 1 StR 176/92

    Fortlaufende Bestellungen trotz Säumnigkeit einer GmbH (Gesellschaft mit

  • BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95

    Der strafrechtliche Vermögensschadensbegriff beim Betrug

  • BGH, 26.01.1989 - 1 StR 636/88

    Vorliegen einer durch Irrtum bedingten Vermögensverfügung bei Kenntnis des

  • BGH, 25.06.1987 - 1 StR 259/87

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Lieferantenbetrugs

  • BGH, 07.02.1991 - 1 StR 30/91

    Umfang der Feststellungspflicht hinsichtlich des Irrtums von fortgesetzt über

  • BGH, 24.02.1989 - 1 StR 685/88

    Abänderung einer Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges

  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 663/87

    Strafzumessung auf Grund des Eindrucks des Tatrichters über Tat und

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