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   BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94   

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BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94 (https://dejure.org/1994,1903)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1994 - 3 StR 433/94 (https://dejure.org/1994,1903)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 (https://dejure.org/1994,1903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • tu-dresden.de (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 263
    Voraussetzungen eines Vermögensnachteils bei Betrug

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46
  • StV 1995, 255
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 169/91

    Vorliegen eines Erfüllungsbetruges oder Eingehungsbetruges bei Übergabe einer

    Auszug aus BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94
    Ein solcher kann hier nicht bereits in den jeweiligen Vertragsabschlüssen gesehen werden, weil die Verkäufer ersichtlich nur zur Lieferung Zug um Zug gegen Bezahlung verpflichtet waren (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31 m.w.N.).
  • BGH, 03.01.1973 - 4 StR 544/72

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verstöße gegen Denkgesetze

    Auszug aus BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94
    Ein solcher kann hier nicht bereits in den jeweiligen Vertragsabschlüssen gesehen werden, weil die Verkäufer ersichtlich nur zur Lieferung Zug um Zug gegen Bezahlung verpflichtet waren (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.1987 - 1 StR 327/87

    Fehlen einer Prozessvoraussetzung - Nichtvorliegen eines Strafantrags - Teilweise

    Auszug aus BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94
    Der Vermögensnachteil, der dem Verkäufer im Fall II 17 der Urteilsgründe durch die Nichtabnahme des Fahrzeugs entstanden ist, ist kein Vermögensschaden im Sinne des Betrugstatbetandes, weil es insoweit an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen Schaden und erstrebtem Vermögensvorteil fehlt (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Juli 1987 - 1 StR 327/87).
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    In derartigen Fällen führt der Vertragsabschluß nämlich noch keinen Vermögensschaden oder eine diesem gleichstehende Vermögensgefährdung herbei; vielmehr sichert das Leistungsverweigerungsrecht des Getäuschten den in seiner Werthaltigkeit beeinträchtigten Gegenanspruch (ständ. Rechtspr., vgl. z.B. BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - NJW 1994, 1745, 1746; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - StV 1995, 255; vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - NStZ 1998, 85 und vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 - NStZ-RR 2001, 328, 329).

    Da die rechtlich entscheidende Vermögensverfügung der Klägerin entgegen der Annahme des Berufungsgerichts nicht bereits im Vertragsschluß, sondern erst in der Zahlung der 69.500 DM zu sehen ist, hätte der Beklagte nur dann vorsätzlich gehandelt, wenn er es bei Vertragsabschluß zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätte, daß die Klägerin abweichend von den vertraglichen Regelungen bereits vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung und ohne Erteilung einer Bankbürgschaft einen Teil des Kaufpreises erbringen wird (vgl. dazu BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - aaO; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - aaO und vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - aaO; BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - 1 StR 169/91 - BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31 und vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 584/95 - BGHR StGB 263 Abs. 1 Vermögensschaden 49) und hierdurch eine Vermögenseinbuße erleidet.

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Dies war jedoch nur solange der Fall, als der N GmbH noch das anderweitige Sicherungsmittel, nämlich die Ansprüche aus abgetretenem Recht gegen den Bauherrn, zustanden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46, 49).
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00

    Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug

    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (vgl. BGHR § 263 StGB Vermögensschaden 46; BGH StV 1999, 24).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Die Voraussetzungen eines Eingehungsbetrugs liegen aber nicht vor, soweit eine Verpflichtung nur zur Zug-um-Zug-Leistung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97, NStZ 1998, 85; Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17, NStZ 2018, 713; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Vermögensschaden 46; jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04

    Betrug (regelmäßig keine schadensgleiche Vermögensgefährdung bei Vertragsschluss,

    Die hier dem Juwelier entstandenen Vermögenseinbußen sind kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB, weil es insoweit an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen Schaden und angestrebtem Vermögensvorteil fehlt (vgl. BGH StV 1999, 24; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46).
  • BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97

    1.000.000 Tonnen Stahlschrott - § 263 StGB, Stoffgleicheit, Eingehungsbetrug,

    Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluß trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; BGH NJW 1992, 2167).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
    Dies war jedoch nur solange der Fall, als der N GmbH noch das anderweitige Sicherungsmittel, nämlich die Ansprüche aus abgetretenem Recht gegen den Bauherrn, zustanden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46, 49).
  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluss trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; NJW 1992, 2167).
  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 702/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Zustand einer

    Im Fall II. 2. k) hat der Tatrichter keine Feststellungen getroffen, wie sich der Angeklagte die Aushändigung des Pkw Porsche 668 Cabriolet vorstellte (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46).
  • OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Bewirkt der Täter durch Täuschung den Abschluß eines Vertrages, dann liegt im allgemeinen kein (stoffgleicher) Vermögensschaden darin, daß der Getäuschte in dem Vertrage eine Leistung Zug um Zug gegen die Erbringung der Gegenleistung des Täuschenden verspricht (BGH MDR 1973, 370; 1975, 196; StV 1983, 330; 1988, 386; 1995, 255; BGHR § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31; BGH NJW 1993, 2694 ), weil sich der Getäuschte gegen einen Schaden sichern kann, indem er auf der Gegenleistung besteht.
  • OLG München, 22.10.2008 - 5St RR 109/08

    Versuchter Betrug: Kauf eines PKW trotz des Wissens, diesen nicht bezahlen zu

  • OLG Hamm, 25.05.1999 - 3 Ss 419/99

    Aufhebung, Freispruch, Betrug, Grundstückskauf, Stoffgleichheit, keine

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