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   BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98   

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BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98 (https://dejure.org/1999,1714)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1999 - 5 StR 355/98 (https://dejure.org/1999,1714)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1999 - 5 StR 355/98 (https://dejure.org/1999,1714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 159 Abs. 2 VVG;
    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden; Werthaltigkeit; Prozeßrisiko als Schaden;

  • Wolters Kluwer

    Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Betrug durch erstrebte und erlangte Auszahlung von Maklerprovisionen in Höhe von 123 Millionen DM durch Versicherungsgesellschaften; Rückdeckungslebensversicherungsvertrag; Ermittlung des Vermögensschadens durch ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; VVG § 159 Abs. 2; ; VVG § 176; ; BGB § 306; ; BGB § 387; ; BGB § 812 ff.; ; BGB § 814; ; BGB § 815; ; BGB § 817 Satz 2; ; BGB § 818; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 54
  • NStZ 1999, 353
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
    Insoweit waren die Versicherungsverträge auf eine anfängliche, objektive und dauernde Unmöglichkeit gerichtet und infolgedessen nach § 306 BGB nichtig (vgl. BGH -IV. Zivilsenat - NJW 1997, 2381).

    Die Versicherung hätte deshalb die eingezahlten Prämien auch nicht endgültig behalten können (vgl. BGH - IV. Zivilsenat - NJW 1997, 2381).

    Hinzu kam, daß die Ansprüche der Unterstützungskasse aus dem Versicherungsvertrag an Banken abgetreten worden waren (vgl. BGH - IV. Zivilsenat - NJW 1997, 2381).

  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
    Der Vermögensschaden ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich zu ermitteln (vgl. BGH wistra 1993, 265; 1995, 222; NStZ 1994, 193; 1996, 191; 1997, 32).

    a) Der Vermögensvergleich ist in Fällen der vorliegenden Art auf den Zeitpunkt zu beziehen, in dem die Vermögensverfügung stattfindet (BGH wistra 1993, 265; 1995, 222).

    b) Bei einer Forderung des Verfügenden - insbesondere auf Rückzahlung - fehlt es an einem Vermögensschaden, soweit der Gläubiger über werthaftige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH wistra 1992, 142; 1995, 222; StV 1995, 254; 1997, 416 m.w.N.).

  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93

    Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
    Der Vermögensschaden ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich zu ermitteln (vgl. BGH wistra 1993, 265; 1995, 222; NStZ 1994, 193; 1996, 191; 1997, 32).

    a) Der Vermögensvergleich ist in Fällen der vorliegenden Art auf den Zeitpunkt zu beziehen, in dem die Vermögensverfügung stattfindet (BGH wistra 1993, 265; 1995, 222).

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
    Eine Kompensation scheidet hingegen regelmäßig dann aus, wenn sich die Vermögensmehrung nicht aus der Verfügung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtlich selbständige Handlung hervorgebracht wird (vgl. BGH NStE Nr. 29 zu § 266 StGB; in dem in BGH wistra 1999, 63 abgedruckten, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehenen Senatsurteil vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98 - liegt eine andersartige, besondere Fallkonstellation gezielter gemeinsamer Bereicherung auf Kosten eines nicht eingeweihten und unmittelbar geschädigten Dritten vor).
  • OLG Köln, 23.07.1997 - 5 U 44/97

    Beweislastumkehr bei schwerem Behandlungsfehler

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
    Sie waren nur "geliehenes" Kapital (vgl. HansOLG Hamburg, Urteil vom 9. September 1998 - 5 U 44/97 -).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 130/93

    Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
    Unmittelbarkeit ist hier so zu verstehen, daß die Vermögensverfügung selbst Vorteil und Nachteil zugleich hervorbringt (vgl. BGH NStE Nr. 29, 36 zu § 266 StGB m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. Mai 1993 - 5 StR 130/93).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96

    Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
    Der Vermögensschaden ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich zu ermitteln (vgl. BGH wistra 1993, 265; 1995, 222; NStZ 1994, 193; 1996, 191; 1997, 32).
  • BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch eine strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
    Er ist danach so durchzuführen, daß' das Vermögen vor der Verfügung zu vergleichen ist mit dem Vermögen nach der Verfügung (BGHSt 16, 221; BGH wistra 1988, 188; BVerfG - Kammer - NStZ 1998, 506).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
    b) Bei einer Forderung des Verfügenden - insbesondere auf Rückzahlung - fehlt es an einem Vermögensschaden, soweit der Gläubiger über werthaftige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH wistra 1992, 142; 1995, 222; StV 1995, 254; 1997, 416 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97

    Verfahren gegen Bingener Ex-Oberbürgermeister eingestellt

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
    Dieser Gesichtspunkt der Schadenskompensation entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die vor allem zum gleichen Schadensbegriff bei der Untreue entwickelt worden ist (BGH NStE Nr. 23, 36 zu § 266 StGB; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 38).
  • BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche

  • BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94

    Kreditbetrug und Vermögensschaden der Bank - Sicherheiten die den Kredit voll

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Die Ersparnis anderweitig zu erwartender Gewinnausschüttungen durch den Wettanbieter infolge der Manipulation ist allenfalls mittelbar relevant (vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 54).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter Vermögensschaden i.S.d. § 263 StGB - gleichermaßen wie unter Nachteil i.S.d. § 266 StGB - jede durch die Tat verursachte Vermögensminderung zu verstehen, wobei diese nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung auf Grund eines Vergleichs des Vermögensstandes vor und nach der Tat bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise festzustellen ist (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10; BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 168/96; Fischer, aaO, § 263 Rn. 110 ff. mwN).

    Eine solche Kompensation scheidet hingegen regelmäßig dann aus, wenn sich die Vermögensmehrung nicht aus der Verfügung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtlich selbständige Handlung hervorgebracht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98).

    Maßgeblich für den Vermögensvergleich ist der Zeitpunkt der täuschungsbedingten Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der hier in der Zahlung an den Angeklagten liegenden Vermögensverfügung; spätere Entwicklungen, wie Schadensvertiefung oder Schadensausgleich, berühren den tatbestandlichen Schaden nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98 jew. mwN).

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Unmittelbar bedeutet, dass die Vermögensverfügung selbst Vorteil und Nachteil zugleich hervorbringt (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353 mwN).
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