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   BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04 (1)   

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https://dejure.org/2004,1004
BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04 (1) (https://dejure.org/2004,1004)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2004 - 5 StR 136/04 (1) (https://dejure.org/2004,1004)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 5 StR 136/04 (1) (https://dejure.org/2004,1004)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 81 Abs. 2 EGV; § 263 StGB; § 357 StPO
    Betrug durch das Erschleichen eines Rabatts nur bei anderweitiger äquivalenter Verkaufsoption (Vermögensschaden; bloße Vereitelung einer Vermögensmehrung; Anwendung bei Expektanzen; Stoffgleichheit; quantifizierbare Beeinträchtigung); Erstreckung der Revision auf ...

  • HRR Strafrecht

    § 120 Abs. 1 StPO; § 126 Abs. 3 StPO
    Aufhebung des Haftbefehls wegen Unverhältnismäßigkeit ihrer Fortdauer

  • lexetius.com

    StGB § 263

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rabatt-Fall

    § 263 StGB
    Betrug; Rabatterschleichung; Eingehungsbetrug; Vermögensschaden; Erwerbsaussicht (Exspektanz) als Vermögenswert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2603
  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 64
  • NStZ 2004, 557
  • StV 2004, 539
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.06.1991 - 3 StR 155/91

    Betrug - Vermögensschaden - Sonderrabatt - Rabatt

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
    Erschleicht sich der Käufer einer Ware einen Rabatt, liegt ein Betrug nur dann vor, wenn festgestellt werden kann, daß die Ware zu einem höheren Preis anderweitig ohne einen gleichzeitig höheren Kostenaufwand hätte verkauft werden können (im Anschluß an BGH NStZ 1991, 488).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erleidet der Verkäufer, der aufgrund einer Täuschung einen Sonderrabatt einräumt, nicht ohne weiteres in Höhe des erschlichenen Rabatts einen Schaden (BGH NJW 1993, 2992 f.; NStZ 1991, 488; MDR (H) 1981, 100).

    Nur wenn der Wert des Anspruchs auf die Leistung des Täuschenden (hier: der vom Angeklagten zu entrichtende Kaufpreis) hinter dem Wert der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten (hier: der Wert der gelieferten Autos) zurückbleibt, ist der Getäuschte geschädigt (BGH NStZ 1991, 488).

  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
    Hierauf kann eine Verurteilung nicht gestützt werden (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
    Entscheidend ist für die Tatbestandserfüllung beim (Eingehungs-)Betrug nämlich, daß der Verfügende aus dem Bestand seines Vermögens aufgrund der Täuschung mehr weggibt als zurückerhält (BGHSt 16, 220, 223 im Anschluß an RGSt 9, 362).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
    Zudem wäre ein entsprechender Vorteil des Angeklagten hierzu nicht stoffgleich (vgl. BGHSt 34, 379, 391 f.), weil der Angeklagte aus den eingeräumten Rabatten, nicht aber aus der Beeinträchtigung des selektiven Vertriebssystems profitierte, welches durch die Kontrollierbarkeit der Absatzkanäle und ihre Verläßlichkeit für die regionalen Verkaufsniederlassungen geprägt ist.
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die unterlassene Vermögensmehrung sich nicht nur auf eine tatsächliche Erwerbs- oder Gewinnaussicht bezieht, sondern bereits so verdichtet ist, daß ihr der Geschäftsverkehr deswegen bereits wirtschaftlichen Wert beimißt, weil sie mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten läßt (BGHSt 17, 147, 148; vgl. auch BGHSt 20, 143, 145; 31, 232, 234 zur Untreue).
  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64

    Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die unterlassene Vermögensmehrung sich nicht nur auf eine tatsächliche Erwerbs- oder Gewinnaussicht bezieht, sondern bereits so verdichtet ist, daß ihr der Geschäftsverkehr deswegen bereits wirtschaftlichen Wert beimißt, weil sie mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten läßt (BGHSt 17, 147, 148; vgl. auch BGHSt 20, 143, 145; 31, 232, 234 zur Untreue).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die unterlassene Vermögensmehrung sich nicht nur auf eine tatsächliche Erwerbs- oder Gewinnaussicht bezieht, sondern bereits so verdichtet ist, daß ihr der Geschäftsverkehr deswegen bereits wirtschaftlichen Wert beimißt, weil sie mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten läßt (BGHSt 17, 147, 148; vgl. auch BGHSt 20, 143, 145; 31, 232, 234 zur Untreue).
  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 81/92

    Schadensersatz wegen Betrugs bei formnichtigen Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erleidet der Verkäufer, der aufgrund einer Täuschung einen Sonderrabatt einräumt, nicht ohne weiteres in Höhe des erschlichenen Rabatts einen Schaden (BGH NJW 1993, 2992 f.; NStZ 1991, 488; MDR (H) 1981, 100).
  • BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87

    Fehlende Feststellung einer "Krise" bei der Verurteilung wegen Bankrotts -

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
    Die bloße Vereitelung einer Vermögensvermehrung begründet aber keinen Betrug im Sinne des § 263 StGB (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8; vgl. auch schon RGSt 41, 373, 375; 64, 181 f.).
  • RG, 06.11.1883 - 2343/83

    Kann im Falle eines Tauschvertrages über zwei Grundstücke unter allen Umständen

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
    Entscheidend ist für die Tatbestandserfüllung beim (Eingehungs-)Betrug nämlich, daß der Verfügende aus dem Bestand seines Vermögens aufgrund der Täuschung mehr weggibt als zurückerhält (BGHSt 16, 220, 223 im Anschluß an RGSt 9, 362).
  • RG, 19.05.1930 - III 1331/29

    Betrug. Ein erschlichener Preisnachlaß ist nicht ohne weiteres Vermögensschaden.

  • RG, 25.06.1908 - III 350/08

    Kann die durch einen Gütermakler arglistig erlangte Kenntnis von Aufträgen, die

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Entscheidend ist für die Tatbestandserfüllung beim (Eingehungs-)Betrug nämlich, dass der Verfügende aus dem Bestand seines Vermögens aufgrund der Täuschung mehr weggibt, als er zurückerhält (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 64 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Dabei ist insbesondere in den Blick zu nehmen, dass die Angeklagten eine exklusive Zusammenarbeit über einen langen Zeitraum vereinbarten, wodurch der S. GmbH für mindestens zehn Jahre eine Monopolstellung und vorhersehbare Gewinne in Millionenhöhe garantiert wurden, die Angeklagten E. und Sch. über die eingeräumte - und ihnen einseitig nicht mehr entziehbare - Beteiligung ebenfalls dauerhaft an den Gewinnen partizipieren sollten und durch ihre fortbestehenden Einwirkungsmöglichkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe auf die Auftragsvergabe maßgeblich Einfluss nehmen konnten und nahmen, also die Entwicklung der Geschäftschancen dauerhaft selbst entscheidend bestimmen konnten (vgl. dazu auch die zu den Tatbeständen des Betrugs und der Untreue durch den Bundesgerichtshof in der sog. "Exspektanzenrechtsprechung" entwickelten Grundsätze: BGH, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 StR 421/19, wistra 2020, 382 Rn. 22; Urteil vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09, NJW 2010, 784 Rn. 47; Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 64).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Da dieser Anspruch dem Auftragnehmer auch den zu erwartenden Gewinn aus dem Werkvertrag sichern soll, ist er für die Bestimmung des Betrugsschadens nicht geeignet, weil das bloße Ausbleiben einer Vermögensmehrung keinen Schaden im Sinne des § 263 StGB begründen kann (BGHSt 16, 220, 223; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8, 64).
  • BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen); Bestechung im

    Die verdichtete Aussicht auf einen solchen Vertrag, der bereits ein wirtschaftlicher Wert beizumessen ist und in dessen Beeinträchtigung damit der Vermögensschaden liegt (sog. Exspektanz; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04 Rn. 9 f., BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 64; LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 135; jeweils mwN), ist folglich nicht belegt.
  • LG Hamburg, 09.05.2008 - 620 KLs 5/04

    Strafverfahren gegen Alexander Falk und andere

    In jüngerer Zeit hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer zu einem Rabattbetrugsfall ergangenen Entscheidung vom 09.06.2004 (NJW 2004, 2603 [BGH 09.06.2004 - 5 StR 136/04] ) zu den Anforderungen an die Feststellung eines (Markt-) Wertes der zu saldierenden Leistung dargelegt, dass.
  • BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden:

    Der vom insoweit sachverständig beratenen Landgericht zur Bestimmung des Vermögensschadens herangezogene Maßstab, wonach von dem (Markt-)Wert des jeweiligen Fahrzeugs auszugehen sei, der bei einem Verkauf erzielt werden würde, und nicht von dem Wert, für den das Fahrzeug gekauft wurde (UA 69 f.), ist entgegen der in den Revisionen der Angeklagten geäußerten Ansicht aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 StR 496/61, BGHSt 17, 147, 148; Beschluss vom 12. Juni 1991 - 3 StR 155/91, NStZ 1991, 488; Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, NJW 2004, 2603).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
    Da dieser Anspruch dem Auftragnehmer auch den zu erwartenden Gewinn aus dem Werkvertrag sichern soll, ist er für die Bestimmung des Betrugsschadens nicht geeignet, weil das bloße Ausbleiben einer Vermögensmehrung keinen Schaden im Sinne des § 263 StGB begründen kann (BGHSt 16, 220, 223; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8, 64).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12

    Voraussetzungen des Betruges bei der Erlangung von Rabatten für preisgebundene

    Nur in diesem Fall läge nämlich ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB vor (BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, NJW 2004, 2603, und vom 14. Juni 1991 - 3 StR 155/91, NJW 1991, 2573).
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 1/12

    Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei gewinnbringender

    Dabei ist zu beachten, dass - da eine bloße unterlassene Vermögensmehrung kein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes ist - der höhere Preis gegenüber den Abnehmern, die keine Krankenhäuser sind, sich mit Wahrscheinlichkeit durchsetzen lassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 64).
  • BFH, 08.06.2007 - VII B 280/06

    Auswahlermessen bei Haftung des Haupttäters nach § 71 AO

    Mit Beschluss vom 9. Juni 2004 5 StR 136/04 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung wegen Umsatzsteuerhinterziehung.
  • OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04

    Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen

  • OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06

    Vermögensschaden beim Rabattbetrug

  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 136/04

    Festsetzung unterschiedlicher Gesamtstrafen bei gleichen Einzelstrafen

  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht bei reinem Motivirrtum; unwirksamer

  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 454/06

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (Teilaufhebung als Teilerfolg;

  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 9 K 408/04

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung trotz fehlenden oder

  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 290/05

    Gesamtstrafenbildung (Erhöhung nach Aufhebung durch das Revisionsgericht trotz

  • BGH, 23.02.2010 - 5 StR 533/09

    Unbegründete Revision (unsauber abgefasste Urteilsgründe; Widersprüchlichkeiten;

  • FG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - 9 K 342/04

    Vertrauensschutz in die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen -

  • FG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - 9 K 374/04

    Vertrauensschutz in die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen -

  • LG Ravensburg, 23.04.2007 - 2 Qs 160/06
  • AG Dieburg, 14.07.2016 - 40 Cs 600 Js 17509/14

    Zur Problematik des Vermögensschadens beim sog. Rabattbetrug

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