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   BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87   

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https://dejure.org/1987,2063
BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87 (https://dejure.org/1987,2063)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1987 - 3 StR 375/87 (https://dejure.org/1987,2063)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1987 - 3 StR 375/87 (https://dejure.org/1987,2063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Feststellung einer "Krise" bei der Verurteilung wegen Bankrotts - Garantierter Mietzins als Vermögensschaden - Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug - Fehlende Stoffgleichheit bei mittelbaren Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 564/86

    Fortsetzungszusammenhang von Verstößen gegen die Buchführungs- und die

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
    Das Landgericht hat übersehen, daß zwischen beiden Delikten Fortsetzungszusammenhang bestehen kann, wenn die Vernachlässigung der Buchführungspflicht den Angeklagten außerstande setzt, die erforderlichen Bilanzen aufzustellen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
    Die Strafkammer prüft auch nicht, ob der Angeklagte durch die Nichtabführung der treuhänderisch eingenommenen Beträge eine Untreue zum Nachteil der S. Flugreisen GmbH begangen hat (vgl. BGHSt 28, 20, 21 f.).
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
    Zwischen den Tatbestandsalternativen der unterlassenen Buchführung und der mangelhaften Buchführung ist zu unterscheiden (vgl. BGHSt 4, 270, 274).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
    Darin liegt in der Regel kein vollendeter Betrug zum Nachteil des Vertragspartners (BGHSt 33, 244, 247).
  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
    Verstöße gegen die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht im Vorraum der Krise oder bei Unkenntnis der Krisensituation des § 283 StGB können von § 283 b StGB erfaßt werden (BGHSt 28, 231, 233).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
    Dies hätte näherer Ausführungen bedurft, weil die Vereitelung einer Vermögensvermehrung noch zu keinem Schaden im Sinne des § 263 StGB führt (BGHSt 16, 220, 223 ff.) [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60].
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
    Hierbei verkennt es, daß zwischen dem erstrebten Vermögensvorteil des Täters und dem Schaden des Opfers "Stoffgleichheit" bestehen muß (BGHSt 6, 115, 116).
  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
    Der durch einen Eingehungsbetrug hervorgerufene Vermögensschaden ist durch einen Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Vertragsschluß zu ermitteln (BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 1 m. weit. Nachw.).
  • BGH, 19.08.1986 - 4 StR 358/86

    Anforderungen an die ausreichende Feststellung des Tatbestands der Überschuldung

    Auszug aus BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
    Es fehlen Ausführungen zu den Merkmalen der Überschuldung oder der drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit (vgl. hierzu BGHR StGB § 283 Abs. 1 Überschuldung 1 und Zahlungsunfähigkeit 1; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. vor § 283 Rdn. 9 ff.).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    Dann aber durfte das Landgericht den Ausfall der Gagen nicht als Vermögensschaden werten, denn das Ausbleiben einer erwarteten Vermögensmehrung stellt in der Regel noch keinen Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB dar (vgl. BGHSt 16, 220, 223 ff.; BGH NJW 1985, 2428; BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 8).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    b) Verstöße gegen die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht im Vorfeld der Krise oder bei Unkenntnis der Krisensituation können jedoch von § 283b StGB erfaßt werden (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Buchführung 1).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Da dieser Anspruch dem Auftragnehmer auch den zu erwartenden Gewinn aus dem Werkvertrag sichern soll, ist er für die Bestimmung des Betrugsschadens nicht geeignet, weil das bloße Ausbleiben einer Vermögensmehrung keinen Schaden im Sinne des § 263 StGB begründen kann (BGHSt 16, 220, 223; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8, 64).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

    Die bloße Vereitelung einer Vermögensvermehrung begründet aber keinen Betrug im Sinne des § 263 StGB (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8; vgl. auch schon RGSt 41, 373, 375; 64, 181 f.).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
    Da dieser Anspruch dem Auftragnehmer auch den zu erwartenden Gewinn aus dem Werkvertrag sichern soll, ist er für die Bestimmung des Betrugsschadens nicht geeignet, weil das bloße Ausbleiben einer Vermögensmehrung keinen Schaden im Sinne des § 263 StGB begründen kann (BGHSt 16, 220, 223; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8, 64).
  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Die Verletzung der Buchführungspflicht als Dauertat verbindet das zweimalige Unterlassen der Bilanzierungspflicht nicht zu einer Tat (a.A. insoweit Stree a.a.O. Rdn. 37 zu § 283; auch BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Buchführung 1 und Konkurrenzen 1 und 2 jeweils unter Berufung auf Fortsetzungszusammenhang, dem jetzt aber BGHSt 40, 138 entgegensteht).
  • BGH, 12.06.1991 - 3 StR 155/91

    Betrug - Vermögensschaden - Sonderrabatt - Rabatt

    Wie die Revision und der Generalbundesanwalt zutreffend darlegen, hat das Landgericht verkannt, daß die Vereitelung einer Vermögensvermehrung noch zu keinem Schaden im Sinne des § 263 StGB führt (BGHR StGB § 263 I Vermögensschaden 8).
  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 81/92

    Schadensersatz wegen Betrugs bei formnichtigen Kaufvertrag

    Die hierin liegende enttäuschte Äquivalenzerwartung hat der Bundesgerichtshof nicht als Schaden i.S. des § 263 StGB genügen lassen (vgl. BGHSt 16, 220, 223 ff [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1987 - 3 StR 375/87 - BGHR § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8; Beschluß vom 12.6. 1991 - 3 StR 155/91 - wistra 1991, 308, 309; vgl. schon RGSt 64, 181, 182).
  • OLG Hamm, 15.06.2004 - 3 Ws 169/03

    Ermittlung und Zeitpunkt des Eintrittes eines Vermögensschadens gem. § 263

    Die hierin enttäuschte Äquivalenzerwartung hat der Bundesgerichtshof nicht als Schaden im Sinne des § 263 StGB genügen lassen ( vol. BGHSt 16, 220, 223 ff; BGH Beschluss vom 2.12.1987 - 3 StR 375/87- BGHR § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8; BGH NStZ 1991, 488 f).
  • BGH, 14.08.1991 - 3 StR 251/91

    Erforderlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen Täuschung, Irrtum und

    Schutzgut des § 263 StGB ist das Vermögen und nicht die Vereitelung einer Vermögensvermehrung (BGHSt 16, 220, 223 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; BGHR StGB § 263 I Vermögensschaden 8; Senatsbeschluß vom 12. Juni 1991 - 3 StR 155/91).
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