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   BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89   

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BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89 (https://dejure.org/1989,1387)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1989 - 1 StR 266/89 (https://dejure.org/1989,1387)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 1 StR 266/89 (https://dejure.org/1989,1387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen begangenen Taten - Strafbemessung: Strafrahmenwahl, Besonders schwerer Fall des Betrugs, Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besonders schwerer Fall - Tatumfang - Schadenshöhe - Betrug in besonders schwerem Fall - Persönlichkeit des Täters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2
  • StV 1989, 478
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
    Sie hat damit den Gedanken herangezogen, daß auf der Grundlage der Schuld des Täters (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB ) die Strafe nach Möglichkeit so bemessen werden muß, daß sie nicht einen bisher sozial ausreichend eingeordneten Täter "aus der sozialen Ordnung herausreißt" (BGHSt 24, 40, 42/43; BGH, Urteil vom 18. März 1980 - 1 StR 28/80).

    Insoweit geht es, wie die Revision zutreffend ausführt, um die Frage, ob eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte, eine Entscheidung, die der Tatrichter wiederum unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu treffen hat (vgl. BGHSt 24, 40, 46; 24, 64, 66; BGH GA 1979, 59, 60; BGH NStZ 1985, 459 ; 1987, 21 ).

  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
    Wo bei mehreren in verschiedenen Altersstufen begangenen Taten das Schwergewicht liegt, ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen hat (BGH NStZ 1986, 219 ; BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88 - bei Holtz MDR 1988, 1003; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Es ist nicht ausgeschlossen, Jugendrecht selbst dann anzuwenden, wenn - wie hier - die Mehrzahl der Straftaten im Erwachsenenalter begangen wurde, wenn aber die in diesem Alter begangenen Taten letztlich aus den früheren Taten entstanden sind und sich dort die Tatwurzeln finden (vgl. BGHSt 6, 6, 7; BGH NStZ 1986, 219 ; Brunner aaO § 32 Rdn. 3).

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
    Unter weiterer Berücksichtigung ihrer einleitenden Bemerkungen unter II der Urteilsgründe (UA S. 6/7) hebt die Jugendkammer damit ersichtlich darauf ab, daß es sich beim Angeklagten um einen noch ungefestigten, in der Entwicklung stehenden, auch noch prägbaren Menschen handelte, bei dem noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam waren (vgl. BGHSt 36, 37 ).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 570/88

    Beisichführen einer größeren Menge Haschisch ohne Verkaufsabsicht - Abstellen auf

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
    Zudem lassen die angeführten Urteilsgründe aber auch die Wertung zu, daß es sich bei beiden Taten um Jugendverfehlungen im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG handelte (vgl. dazu BGHSt 8, 90; BGH NStZ 1986, 549, 550; 1987, 366; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 3).
  • BGH, 06.03.1987 - 3 StR 52/87

    Jugendverfehlung - Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
    Zudem lassen die angeführten Urteilsgründe aber auch die Wertung zu, daß es sich bei beiden Taten um Jugendverfehlungen im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG handelte (vgl. dazu BGHSt 8, 90; BGH NStZ 1986, 549, 550; 1987, 366; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 3).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
    Zudem lassen die angeführten Urteilsgründe aber auch die Wertung zu, daß es sich bei beiden Taten um Jugendverfehlungen im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG handelte (vgl. dazu BGHSt 8, 90; BGH NStZ 1986, 549, 550; 1987, 366; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 3).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 28/80

    Begründungspflicht bei Beschlüssen die die Vereidigung eines Zeugen begründen -

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
    Sie hat damit den Gedanken herangezogen, daß auf der Grundlage der Schuld des Täters (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB ) die Strafe nach Möglichkeit so bemessen werden muß, daß sie nicht einen bisher sozial ausreichend eingeordneten Täter "aus der sozialen Ordnung herausreißt" (BGHSt 24, 40, 42/43; BGH, Urteil vom 18. März 1980 - 1 StR 28/80).
  • BGH, 27.07.1955 - 6 StR 48/55

    Strafbarkeit der Mitgliedschaft in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) -

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
    Zudem lassen die angeführten Urteilsgründe aber auch die Wertung zu, daß es sich bei beiden Taten um Jugendverfehlungen im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG handelte (vgl. dazu BGHSt 8, 90; BGH NStZ 1986, 549, 550; 1987, 366; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 3).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88

    Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
    Wo bei mehreren in verschiedenen Altersstufen begangenen Taten das Schwergewicht liegt, ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen hat (BGH NStZ 1986, 219 ; BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88 - bei Holtz MDR 1988, 1003; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 100/88

    Untreue - Schadenshöhe - Dauer der Tat

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
    Auch in einem solchen Fall dürfen und müssen Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters in die Gesamtwertung einbezogen werden (BGH NStZ 1981, 391 ; 1984, 413 ; BGH wistra 1983, 71; BGH StV 1988, 253, 254 = JZ 1988, 472 ).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84

    Betrug - Schwerer Fall - Zur Berücksichtigung aller subjektiven,objektiven und

  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

  • BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

  • BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01

    Betrug; Täuschung über die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsbereitschaft;

    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit anzustellen (vgl. BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 1 und 2).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts ist insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln' liegen (BGH, Urteil vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6, 7; Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 StR 266/89, BeckRS 1989, 01495; Senat, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94, BGH bei Böhm NStZ 1995, 535, 537; Eisenberg aaO § 32 Rn. 12; Ostendorf, NK-JGG, 10. Aufl. § 32 Rn. 12).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Die Annahme gewerbsmäßigen Handelns allein reichte unter Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2).
  • BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18

    Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des

    Im Mittelpunkt der Prüfung steht vielmehr die Frage, ob eine frühere Straftat zugleich auslösende Bedeutung für spätere Straftaten hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1989 - 1 StR 266/89, bei Böhm NStZ 1989, 523; vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09, aaO) und sich letztere gewissermaßen als in dieser früheren bereits angelegt darstellen (vgl. Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 32 Rn. 11 f.).
  • BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00

    Steuerhinterziehung; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Sozialprognose;

    Nach der Rechtsprechung ist aber die in der Sache erlittene Untersuchungshaft bei einer Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB stets zu berücksichtigen (vgl. BGHR § 56 Abs. 3 - Verteidigung 7 m.w.N.; BGH wistra 1989, 305, 306).
  • BGH, 04.10.2001 - 4 StR 390/01

    Milderes Gesetz (Untreue, besonders schwerer Fall, Gesamtwürdigung); Grundsatz

    In die gebotene Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände (BGHR StGB § 266 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, 2; vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2; BGH, Beschluß vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01) hätte das Landgericht vielmehr die zahlreichen bei der Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe angeführten Milderungsgründe (UA 30/31) einbeziehen müssen, die gegen die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles sprechen.
  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93

    Verwirklichung des Betrugstatbestandes durch falsche Abrechnung kassenärztlicher

    Auch in einem solchen Fall sind jedoch die Besonderheiten in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters in die gebotene Gesamtwürdigung einzubeziehen (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

    Er führt indes nicht ohne weiteres zur Annahme des besonders schweren Falles, ist vielmehr in eine Gesamtwürdigung aller konkret gegebenen maßgeblichen Strafzumessungserwägungen einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2; § 266 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04

    Betrug (Versuch; Vollendung); milderes Recht; rechtsstaatswidrige

    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650).
  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650).
  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung -

  • LG Münster, 13.01.2023 - 21 Ns 4/21
  • LG Mühlhausen, 11.12.2008 - 540 Js 60387/05

    Strafrecht - Erschleichens von Fördermitteln = Betrug!

  • LG Düsseldorf, 30.10.2018 - 7 KLs 6/18

    Schuldspruch wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung

  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 101/93

    Betrug: besonders schwerer Fall - Berufsverbot

  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 818/92

    Zeitraum in dem der Gesamtvorsatz auf weitere Taten ausgedehnt werden kann -

  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 685/93
  • BGH, 10.08.1990 - 2 StR 352/90

    Betäubungsmittel - Bestimmung - Amphetaminzubereitung - Amphetaminbase -

  • BGH, 13.07.1993 - 5 StR 196/93

    Besonders schwerer Fall des Betruges wegen Umsatzsteuerhinterziehung

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