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   BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94   

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https://dejure.org/1994,2425
BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94 (https://dejure.org/1994,2425)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1994 - 4 StR 259/94 (https://dejure.org/1994,2425)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1994 - 4 StR 259/94 (https://dejure.org/1994,2425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts und Beanstandung des Verfahrens hinsichtlich der Verurteilung wegen Subventionsbetrugs - Frage, ob die in den Urteilsgründen festgestellte und als Vergehen gem. § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB bewertete Tat von der zugelassenen Anklage erfasst ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 264 Abs. 1 Konkurrenzen 2
  • NStZ 1995, 46
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
    Daß die Strafkammer den Straftatbestand des § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht erwähnt hat, begründet hier keinen durchgreifenden Mangel (vgl. BGH NStZ 1985, 464, Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 17).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92 - m. w. N.).
  • BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92

    Begründung eines Verfahrenshindernisses durch die Aburteilung wegen einer Tat die

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92 - m. w. N.).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92 - m. w. N.).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92 - m. w. N.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    als sie keine Erwähnung in der Anklage gefunden haben (BGHSt 41, 292, 298; BGH NStZ 1995, 46, 47; 1996, 243, 244).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Damit fehlte aber bereits der festgestellten generellen Unrechtsvereinbarung der Angeklagten, bei Gelegenheit Gelder vom Anderkonto zur Deckung anderweitiger Kosten einzusetzen, die Qualität einer für die Annahme natürlicher Handlungseinheit erforderlichen einheitlichen Willensbildung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94 , NStZ 1995, 46, 47).

    Damit fehlte aber bereits der festgestellten generellen Unrechtsvereinbarung der Angeklagten, bei Gelegenheit Gelder vom Anderkonto zur Deckung anderweitiger Kosten einzusetzen, die Qualität einer für die Annahme natürlicher Handlungseinheit erforderlichen einheitlichen Willensbildung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94 , NStZ 1995, 46, 47).

    Damit fehlte aber bereits der festgestellten generellen Unrechtsvereinbarung der Angeklagten, bei Gelegenheit Gelder vom Anderkonto zur Deckung anderweitiger Kosten einzusetzen, die Qualität einer für die Annahme natürlicher Handlungseinheit erforderlichen einheitlichen Willensbildung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94 , NStZ 1995, 46, 47).

    Damit fehlte aber bereits der festgestellten generellen Unrechtsvereinbarung der Angeklagten, bei Gelegenheit Gelder vom Anderkonto zur Deckung anderweitiger Kosten einzusetzen, die Qualität einer für die Annahme natürlicher Handlungseinheit erforderlichen einheitlichen Willensbildung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94 , NStZ 1995, 46, 47).

    Damit fehlte aber bereits der festgestellten generellen Unrechtsvereinbarung der Angeklagten, bei Gelegenheit Gelder vom Anderkonto zur Deckung anderweitiger Kosten einzusetzen, die Qualität einer für die Annahme natürlicher Handlungseinheit erforderlichen einheitlichen Willensbildung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94 , NStZ 1995, 46, 47).

  • BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15

    Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG

    Dies gilt insbesondere beim Unterlassen, bei dem daher auf den sachlichen Zusammenhang abzustellen ist (BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Sie müßte - unabhängig von den unterschiedlichen tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltungen, die diesem Begriff in der Rechtsprechung im übrigen zugeordnet worden sind (vgl. dazu Samson/Günther SK vor § 52 Rdn. 22 ff.) - bei Erfüllung mehrerer verschiedenartiger Tatbestände jedenfalls so beschaffen sein, daß die einzelnen realen Handlungen sich bei natürlicher Betrachtung als ein einheitliches, zusammenhängendes Tun darstellen; die einzelnen Tathandlungen müssen deshalb in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen und auf einem einheitlichen Willensentschluß beruhen (vgl. BGH NStZ 1986, 314; 1995, 46 [BGH 01.09.1994 - 4 StR 259/94]; sowie die in BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher abgedruckte Rechtsprechung).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

    Nach dem Inhalt des Anklagesatzes unterliegt auch der Antrag vom 28. Juni 1995 der tatrichterlichen Kognition, gegebenenfalls nach einem nach § 265 Abs. 1 StPO gebotenen Hinweis auf vorliegende Tatmehrheit (vgl. BGH StV 1991, 101, 102; BGHR StGB § 264 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02

    Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches

    Somit umfaßt der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGH NStZ 1992, 451; NStZ 1995, 46; NStZ-RR 1996, 98; NStZ 1997, 127; NStZ 1997, 446; NStZ 2000, 208; NStZ 2001, 440).
  • BGH, 18.05.2010 - 4 StR 182/10

    Voraussetzungen der Tatmehrheit bei der Untreue (natürliche Handlungseinheit)

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Betrug (Einreichung von Lastschriften an einem

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46).
  • BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11

    Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche

    Eine natürliche Handlungseinheit verlangt neben weiteren Voraussetzungen jedenfalls auch, dass die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46, 47 mwN).
  • BGH, 27.04.2023 - 4 StR 473/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (alte Fassung; von dem Kind

    a) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn ist dann gegeben, wenn bei einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 4 StR 347/21 Rn. 4; Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46, 47).
  • BGH, 03.08.2010 - 4 StR 157/10

    Konkurrenzen bei der Untreue (natürliche Handlungseinheit)

  • BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21

    Brandstiftung (Konkurrenzen: natürliche Handlungseinheit; Strafzumessung:

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