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   BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87   

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https://dejure.org/1987,2031
BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87 (https://dejure.org/1987,2031)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1987 - 1 StR 290/87 (https://dejure.org/1987,2031)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 1 StR 290/87 (https://dejure.org/1987,2031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Schuldausspruchs durch Verringerung des Schuldumfangs - Anforderungen an betrügerische Absicht bei Gebäudeversicherungsbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 979
  • BGHR StGB § 265 Abs. 1 Betrugsabsicht 1
  • NStZ 1987, 505
  • StV 1988, 65
  • StV 1989, 298
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 700/85

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge des Freispruchs wegen einer Brandlegung -

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
    Es wird dabei jedoch zu beachten sein, daß der Tatbestand des § 265 StGB bereits dann vollendet ist, wenn der Täter bei der Brandlegung irrig annimmt, der Versicherte habe keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung (RGSt 68, 430; BGH NStZ 1986, 314).
  • RG, 06.12.1934 - 3 D 1208/34

    1. Wann wird durch das Versenken eines Schiffes "Gefahr für das Leben eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
    Es wird dabei jedoch zu beachten sein, daß der Tatbestand des § 265 StGB bereits dann vollendet ist, wenn der Täter bei der Brandlegung irrig annimmt, der Versicherte habe keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung (RGSt 68, 430; BGH NStZ 1986, 314).
  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 420/56

    Vermietung eines Kraftfahrzeugs. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
    Ihr Entschädigungsanspruch wird durch die vorsätzliche Herbeiführung des Brandes durch den Angeklagten grundsätzlich nicht berührt (vgl. RGZ 157, 314; BGHZ 24, 378; 26, 282).
  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76

    Verurteilung wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug -

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
    Erforderlich ist vielmehr, daß der Versicherte dem Ehegatten die Obhut für seinen Miteigentumsanteil in der Weise übertragen hat, daß dieser hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis auf Dauer an seine Stelle getreten ist (BGH VersR 1965, 429; BGH NJW 1976, 2271; Bruck-Möller, Versicherungsvertragsgesetz 8. Aufl. § 61 Anm. 67 c; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz 23. Aufl. § 6 Anm. 8 B; Stürmer VersR 1983, 310).
  • BGH, 13.06.1957 - II ZR 35/57

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
    Ihr Entschädigungsanspruch wird durch die vorsätzliche Herbeiführung des Brandes durch den Angeklagten grundsätzlich nicht berührt (vgl. RGZ 157, 314; BGHZ 24, 378; 26, 282).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 10/51
    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
    Insoweit kann er aber nur dann in betrügerischer Absicht gehandelt haben, wenn diese darauf gerichtet war, seiner Frau durch Täuschung über den Eintritt des Versicherungsfalles einen Vermögensvorteil in Gestalt der ihr von Rechts wegen nicht zustehenden Entschädigungssumme zu verschaffen (vgl. BGHSt 1, 209).
  • RG, 13.05.1938 - VII 6/38

    1. Unter welchen Umständen handelt es sich bei der Versicherung von Maschinen um

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
    Ihr Entschädigungsanspruch wird durch die vorsätzliche Herbeiführung des Brandes durch den Angeklagten grundsätzlich nicht berührt (vgl. RGZ 157, 314; BGHZ 24, 378; 26, 282).
  • BGH, 22.04.2008 - 3 StR 74/08

    Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Begründung;

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich somit wesentlich von demjenigen, welcher der von der Revision angeführten Entscheidung BGHR StGB § 265 Abs. 1 Betrugsabsicht 1 zu Grunde lag.
  • BGH, 08.06.1988 - 3 StR 94/88

    Anstiftung zur versuchten Brandstiftung - Anstiftung zum Versicherungsbetrug -

    Maßgebend für das Tatbestandsmerkmal der betrügerischen Absicht ist allein die Vorstellung des Täters (BGH NStZ 1986, 314 f.; BGHR StGB § 265 I Betrugsabsicht 1; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 265 Rdn. 14).
  • BGH, 03.04.1992 - 1 StR 125/92

    Schuldumfang bei Versicherungsbetrug

    B r u c h t e i l im Eigentum eines nicht tatbeteiligten Miteigentümers steht (vgl. hierzu BGHR StGB § 265 Abs. 1 Betrugsabsicht 1) - die Versicherung eine Leistung erbringen sollte, zu der sie nicht einmal teilweise verpflichtet war.
  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90

    Rüge der unterlassenen Verbindung mehrerer Strafverfahren gegen den Angeklagten -

    Andererseits schließen die Feststellungen des Landgerichts die Möglichkeit nicht aus, daß der Ehemann der Angeklagten an dem Vorfall nicht beteiligt war und daß sie deshalb nicht "in betrügerischer Absicht" im Sinne des § 265 Abs. 1 StGB bandelte (vgl. dazu BGHR StGB § 265 Abs. 1 Betrugsabsicht 1).
  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 158/88

    Aufhebung eines Urteils in der Revision

    Wäre das so gewesen, so hätte Frau St. Ansprüche aus der Versicherung gehabt, § 265 StGB hätte nicht vorgelegen (BGHR StGB § 265 Betrugsabsicht 1).
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