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   BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89   

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https://dejure.org/1989,2341
BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89 (https://dejure.org/1989,2341)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1989 - 3 StR 75/89 (https://dejure.org/1989,2341)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1989 - 3 StR 75/89 (https://dejure.org/1989,2341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Untreue zum Nachteil einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 21
  • BB 1989, 1712
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.1973 - II ZR 25/70

    Haftung für überhöhte Entnahmen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89
    Soweit durch die Entnahmen nicht nur das Stammkapital aufgezehrt, sondern darüber hinaus die GmbH überschuldet oder eine schon bestehende Überschuldung vertieft wird, die Entnahmen also nur noch aus Fremdmitteln unmittelbar auf Kosten der Gesellschaftsgläubiger erfolgen, muß der begünstigte Gesellschafter das Empfangene der GmbH oder zur Konkursmasse jedenfalls entsprechend §§ 30, 31 Abs. 1, 2 und 4 GmbHG erstatten (BGHZ 60, 324, 331 [BGH 29.03.1973 - II ZR 25/70]/332; 81, 252, 259).
  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89
    Die Frage, ob sich der Angeklagte darüber hinaus des Bankrotts schuldig gemacht hat und ob an der Interessenformel (vgl. BGHSt 30, 127) in den Fällen der Gläubigerschädigung durch einverständliches Handeln des Geschäftsführers mit allen Gesellschaftern der GmbH festzuhalten ist, kann der Senat offen lassen (vgl. für die KG BGHSt 34, 221; ferner Labsch wistra 1985, 1 und 59; Reiß wistra 1989, 81; Lackner StGB 18. Aufl. § 14 Anm. 3 b).
  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89
    Soweit durch die Entnahmen nicht nur das Stammkapital aufgezehrt, sondern darüber hinaus die GmbH überschuldet oder eine schon bestehende Überschuldung vertieft wird, die Entnahmen also nur noch aus Fremdmitteln unmittelbar auf Kosten der Gesellschaftsgläubiger erfolgen, muß der begünstigte Gesellschafter das Empfangene der GmbH oder zur Konkursmasse jedenfalls entsprechend §§ 30, 31 Abs. 1, 2 und 4 GmbHG erstatten (BGHZ 60, 324, 331 [BGH 29.03.1973 - II ZR 25/70]/332; 81, 252, 259).
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89
    Auch nach der Rechtsprechung des für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des BGH sind die einverständlich handelnden Gesellschafter nur in den Grenzen des § 30 GmbHG frei, über das Gesellschaftsvermögen zu verfügen (BGHZ 95, 330, 340) [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84].
  • BGH, 06.11.1986 - 1 StR 327/86

    Eigennütziges Handeln des Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89
    Die Frage, ob sich der Angeklagte darüber hinaus des Bankrotts schuldig gemacht hat und ob an der Interessenformel (vgl. BGHSt 30, 127) in den Fällen der Gläubigerschädigung durch einverständliches Handeln des Geschäftsführers mit allen Gesellschaftern der GmbH festzuhalten ist, kann der Senat offen lassen (vgl. für die KG BGHSt 34, 221; ferner Labsch wistra 1985, 1 und 59; Reiß wistra 1989, 81; Lackner StGB 18. Aufl. § 14 Anm. 3 b).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89
    Mit Recht ist der Angeklagte als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue zum Nachteil der GmbH verurteilt worden, obwohl er und seine Ehefrau als einzige Gesellschafter mit den Entnahmen aus dem Vermögen der GmbH einverstanden waren (vgl. zuletzt BGHSt 35, 333).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Die Vertiefung einer Überschuldung begründet die Strafbarkeit wegen Untreue (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 21; BGH wistra 2008, 379, 380).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Das gleiche gilt, wenn sie einen Eingriff in das Stammkapital der Gesellschaft bedeuteten (vgl. BGHSt 35, 333, 337 f., 339; BGHR StGB § 266 I Nachteil 21).

    Das Einverständnis der Gesellschafter schließt die Rechtswidrigkeit der Tat im Hinblick auf die eigene Rechtspersönlichkeit der GmbH nicht aus, wenn die Handlung des Angeklagten trotz des Einverständnisses nach den dargelegten Kriterien (s.o. II 2 b aa) mißbräuchlich oder willkürlich, d.h. pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB war (BGHSt 35, 333; BGHR StGB § 266 I Nachteil 21).

  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

    Dies gilt auch dann, wenn das Stammkapital bereits verloren und die GmbH überschuldet ist (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 21).
  • BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90

    Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse

    Auf der anderen Seite blieb die rechtliche Selbständigkeit der GmbH auch im Konkursverfahren zunächst erhalten, und sie stand weiterhin unter dem Schutz des § 266 gegen eine rechtswidrige Erhöhung ihrer Schuldenlast (vgl. BGH, Beschl. v. 11. August 1989 - 3 StR 75/89; v. 22. Februar 1991 - 3 StR 348/90 = BGHR StGB § 266 I Nachteil 25).
  • FG Köln, 05.12.2013 - 13 K 636/09

    Geschäftsführerhaftung bei Verstoß gegen die Pflicht zur Mittelvorsorge und

    Der Senat kann hier offen lassen, ob dieses Verhalten unter Berücksichtigung des eigenen Vorbringens des Klägers, die verbliebenen Mittel der GmbH seien nicht hinreichend gewesen auch nur die laufend anfallenden Verbindlichkeiten fristgerecht aus ihrem Vermögen zu tilgen, nur gegen die Kapitalerhaltungspflicht des § 30 GmbHG verstieß oder sogar Untreue im Sinne des § 266 des Strafgesetzbuches darstellte (vgl. dazu BGH-Beschluss vom 11. August 1989 3 StR 75/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1990, 387).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92

    Auswirkungen einer Sequesterbestellung im Konkurseröffnungsverfahren - Untreue

    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 348/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue bei KG

    Eine GmbH kann rechtlich selbst dann noch geschädigt werden, wenn sie überschuldet und das Stammkapital schon verbraucht ist (BGHZ 100, 190, 198; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 21).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 489/96

    Vorliegen des Untreuetatbestandes durch Beiseiteschaffung von Sicherungsgütern

    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH regelmäßig auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich deren alleiniger Gesellschafter ist (vgl. BGHSt 34, 379, 384 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86]; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 4, 21, 25).
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 361/91

    Zulässigkeit der Ermittlung schwarz zugekauften Mineralöls allein anhand des

    Sodann käme allerdings eine Verurteilung wegen Untreue zum Nachteil der Firma Z. GmbH in Betracht Selbst wenn der Angeklagte als geschäftsführender Alleingesellschafter oder als (faktischer) Geschäftsführer mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter gehandelt haben sollte, schließt dies den Tatbestand der Untreue zum Nachteil der GmbH gemäß § 266 StGB jedenfalls dann nicht aus, wenn durch die Entnahmen das Stammkapital aufgezehrt wird, die Überschuldung der GmbH eintritt oder eine bestehende Überschuldung vertieft wird (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 2; § 266 I Nachteil 25).
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