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   BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91   

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https://dejure.org/1991,2117
BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91 (https://dejure.org/1991,2117)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1991 - 4 StR 258/91 (https://dejure.org/1991,2117)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1991 - 4 StR 258/91 (https://dejure.org/1991,2117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensschaden - Betrug - Grundstückskauf - Vorsatz bei Vertragsschluß - Rechte des Verkäufers - Zhalungsverzug - Sicherungen - Notarieller Kaufvertrag - Vorgründungs-GmbH - Vermögen der Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 263, 266

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 27
  • StV 1992, 465
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91
    Hieran ändert sich nichts dadurch, daß die Vorgesellschaft als weitgehend verselbständigte Vermögensmasse bereits am Wirtschaftsleben teilnehmen und durch Geschäfte, die ihr Geschäftsführer mit Ermächtigung der Gesellschafter in ihrem Namen abschließt, verpflichtet werden kann (vgl. BGHZ 80, 129, 139) und damit einer juristischen Person angenähert ist.

    Vor der Eintragung in das Handelsregister ist das "Gesellschaftsvermögen" rechtlich noch nicht der Gesellschaft zugeordnet, vielmehr besteht bei einer Mehrpersonengesellschaft Gesamthandsvermögen (BGHZ 80, 129, 135), bei einer Einmanngesellschaft Sondervermögen, dessen Träger letztlich nur der Gesellschaftsgründer sein kann (Baumbach/Hueck GmbHG 15. Aufl. § 11 Rdn. 37).

    Die Beeinträchtigung des Vermögens von Frau K. lag vielmehr darin, daß sie im Falle der Eintragung der Gesellschaften in das Handelsregister der sogenannten Differenzhaftung ausgesetzt gewesen wäre, sie also die Differenz zwischen dem Stammkapital und dem tatsächlichen Wert des Gesellschaftsvermögens im Zeitpunkt der Eintragung hätte ausgleichen müssen (vgl. BGHZ 80, 129, 140 ff).

  • BGH, 29.11.1983 - 5 StR 616/83

    Vorliegen eines, im Rahmen des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) relevanten,

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91
    Geschädigter im Sinne von § 266 StGB kann nur ein mit dem Täter nicht identischer Träger fremden Vermögens sein, sei es eine natürliche, sei es eine juristische Person (BGH wistra 1984, 71).

    Ähnlich wie bei einer Kommanditgesellschaft ist die Schädigung dieses Gesamthands- oder Sondervermögens deswegen für § 266 StGB nur insoweit bedeutsam, als dadurch gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter beziehungsweise des Alleingesellschafters berührt wird (vgl. BGH wistra 1984, 71 und 226).

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 389/86

    Betrug - Vermögensschaden - Einwerbung von stillen Gesellschaftern

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91
    Ob eine solche Einbuße gegeben ist, muß der Richter beim Eingehungsbetrug durch einen Vergleich der Vermögenslage vor und nach Vertragsschluß ermitteln (BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 11).
  • BGH, 07.07.1989 - 2 StR 227/89

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Falle eines Betruges - Veranlassung eines

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91
    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1989 - 2 StR 227/89 -, auf den sich das Landgericht für seine Auffassung bezieht, besagt nichts anderes.
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Angeklagte von seinem Standpunkt aus bei verständiger Überlegung Grund zur Besorgnis über die Unbefangenheit des Richters haben konnte (BGHSt 24, 336, 338) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72].
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91
    a) Zwar beanstandet die Revision zu Recht, daß die Strafkammer aus Erklärungen, Fragen und Beweisanträgen des Verteidigers mittelbar "Einwendungen" des Angeklagten gegen die erhobenen Tatvorwürfe hergeleitet hat, obwohl der Angeklagte jegliche Angaben zur Person und Sache verweigerte (UA 32); denn derartige Äußerungen des Verteidigers dürfen nur dann als (teilweise) Einlassung des Angeklagten verwertet werden, wenn durch Erklärung des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt wird, daß der Angeklagte diese Äußerungen als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH NStZ 1990, 447 f).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Zur Bestimmung des Schuldumfangs bedarf es der Feststellung des tatsächlich eingetretenen Schadens (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 27).
  • BGH, 23.02.2012 - 1 StR 586/11

    Untreue zulasten von Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaftern (GmbH "

    Geschädigter i.S.d. § 266 StGB kann nur ein mit dem Täter nicht identischer Träger fremden Vermögens sein, sei es eine natürliche Person, sei es eine juristische Person, der eigene Rechtspersönlichkeit zukommt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 342/99; BGH, Urteil vom 24. Juli 1991 - 4 StR 258/91; BGH, Urteil vom 29. November 1983 - 5 StR 616/83).
  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der

    Solange aber die Gründung der GmbH noch nicht abgeschlossen, diese also als Vorgesellschaft noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, kommt es ausschließlich auf das Einverständnis aller Gründungsgesellschafter an, welches zu diesem Zeitpunkt noch keinen Einschränkungen unterliegt (vgl. BGHSt 3, 23, 25; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 27; BGH wistra 1989, 264, 266; 2000, 178; LK-Schünemann StGB 12. Aufl. § 266 Rn. 244; NK-Kindhäuser StGB 3. Aufl. § 266 Rn. 72).
  • BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines

    Dementsprechend darf der Antrag des Verteidigers sowie die hierzu abgegebene Begründung oder weitergehende Erläuterung nicht als Einlassung des Angeklagten behandelt werden, es sei denn der Angeklagte erklärt (eventuell auf Befragen), er mache sich das Vorbringen als eigene Einlassung zu eigen (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, StV 1990, 394; Urteil vom 24. Juli 1991 - 4 StR 258/91, BGHR StPO, § 243 Abs. 4 Äußerung 4; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 118).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2001 - 2 Ws 68/01

    Vermögensschaden bei Erschleichen von Grundstückskaufverträgen durch einen

    Für die Annahme einer Vermögenswerten dinglichen Rechtsposition an den Grundstücken selbst im Sinne einer Anwartschaft und damit zu einem rechtswidrigen Vermögensvorteil im Sinne des § 263 StGB würde die bloße Eintragung von Auflassungsvermerkungen, wie sie nach dem Vortrag der Antragstellerin hier erfolgt sind, nach Auffassung des Senats allerdings nicht genügen (offen gelassen in BGH, Beschluss vom 24.07.1991 -- Aktenzeichen 4 StR 258/91).
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99

    Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis;

    Der Verteidiger hatte die Äußerung ausdrücklich für den Angeklagten abgegeben, und dieser hatte sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers angeschlossen (vgl. BGH StV 1998, 59; BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 2 und 4 sowie § 261 Überzeugungsbildung 23).
  • OLG München, 10.11.2009 - 5 U 5130/08

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung

    Auf die Rechtsprechung zur Schädigung des Gesamthandsvermögens einer Kommanditgesellschaft durch Untreue (BGH, Urteil vom 24.07.1991 -4 StR 258/91, StV 1992, 465; BGH, Urteil vom 07.08.1994 - 5 StR 312/84, wistra 1984, 226; BGH, Urteil vom 06.11.1986 - 1 StR 327/86, BGHSt 34, 221), die nur insoweit bedeutsam ist, als dadurch gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter bzw. des Alleingesellschafters berührt wird - was hier zum Zeitpunkt der Vermögensverfügung nur für den Kommanditanteil der ... (Verkäuferin) der Fall war - kommt es für die Entscheidung daher nicht weiter an.
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01

    Der Zahlungsanspruch einer KG in Liquidation gegen einen ehemaligen

    Aber es reicht aus, wenn das gesamthänderisch gebundene Sondervermögen dadurch geschädigt wird, daß gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter berührt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1991, 4 StR 258/91, wistra 1992, 24 ff. mit Verweis auf BGH wistra 1984, 71 und 226).
  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 702/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Zustand einer

    In notariellen Grundstückskaufverträgen sind üblicherweise vertragliche Sicherungen zu Gunsten des Verkäufers vorgesehen (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 34).
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