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   BGH, 20.05.1994 - 2 StR 202/94   

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https://dejure.org/1994,2249
BGH, 20.05.1994 - 2 StR 202/94 (https://dejure.org/1994,2249)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1994 - 2 StR 202/94 (https://dejure.org/1994,2249)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94 (https://dejure.org/1994,2249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 31
  • NStZ 1994, 586
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 20.05.1994 - 2 StR 202/94
    Sie ergeben, auch wenn man von den in den Urteilsgründen über den Tatbeginn enthaltenen Unstimmigkeiten (1977/1978) absieht, daß die bis zur Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (StV 1994, 306) für die Anwendung dieser Rechtsfigur allgemein geforderten Voraussetzungen jedenfalls nach der Untreuehandlung vom 25. Oktober 1984 nicht vorlagen.
  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 592/10

    Verurteilung des Bürgermeisters und des Kämmerers einer Gemeinde wegen Untreue

    a) Die Angeklagten, deren Amtsstellung vermögensrechtliche Aufgaben umfasste, waren der Marktgemeinde gegenüber vermögensbetreuungspflichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 5 StR 400/06, NStZ 2007, 579; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 4 StR 294/04, NStZ-RR 2005, 83; BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02, NStZ 2003, 540; BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Die Feststellung der Zahl der Einzelakte und die Verteilung des Gesamtschadens auf diese Einzelakte erfolgt sodann nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (BGHSt 40, 374, 376 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 31; BGH NStZ 1999, 581; BGH, Urt. vom 21. April 2004 - 5 StR 540/03).
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Die Feststellung der Zahl der Einzelakte und die Verteilung des Gesamtschadens auf diese Einzelakte erfolgt nach dem Grundsatz in dubio pro reo (BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten, Steuerhinterziehung 2; BGH NStZ 1994, 586).
  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20

    Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue:

    Zwar hat er die Täuschungen gegenüber den Rechtspflegern zur Sicherung seiner aus den Untreuetaten erlangten Vorteile begangen, weswegen der hierdurch verwirklichte Betrug zu Lasten der Insolvenzschuldner gegenüber der vorangehenden Untreue als mitbestrafte Nachtat zurücktreten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, 30. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 131), weil der durch die Untreue verursachte Schaden in Form der Entnahmen bei wirtschaftlicher Betrachtung mit dem Betrugsschaden identisch ist.

    Als eigenständiger Vermögenswert kann der Schadensersatzanspruch Gegenstand einer nachfolgenden Vermögensschädigung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586).

  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Die Feststellung der Zahl der Einzelakte und die Verteilung des festgestellten Gesamtschadens auf diese Einzelakte erfolgt nach dem Grundsatz in dubio pro reo (vgl. etwa BGH NStZ 1994, 586).
  • OLG Zweibrücken, 13.06.2008 - 1 Ss 70/08

    Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf eine teilweise Einstellung

    aa) Bei Serienstraftaten im Bereich der Vermögensdelikte kommt die Zuordnung des Gesamtschadens zu den begangenen Einzeltaten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" in Betracht, wenn, wozu sich das angefochtene Urteil nicht verhält, nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung keine näheren Feststellungen möglich sind (zur Hehlerei: BGHSt 40, 374, 377; zur Untreue: BGH NStZ 1994, 586; zum Betrug: BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 1).

    In Fällen, in denen sich trotz sorgfältiger Würdigung aller Beweisanzeichen keine brauchbaren Kriterien für die Aufteilung des festgestellten Mindestschuldumfangs auf die Einzeltaten im Rahmen der Schätzung feststellen lassen, gebietet der Grundsatz "in dubio pro reo" im Extremfall die Annahme lediglich einer Tat (vgl. BGH StV 2000, 600 mit Anm. v. Dr. Zopfs; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 1; BGHSt 40, 374; BGH NStZ 1994, S. 586 und BGH NStZ 1994, 429; BGH StV 1998, 474 m. Anm. Dr. Hefendehl).

  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16

    Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat

    Dem stünde nicht entgegen, dass es sich bei dieser Untreue ursprünglich um eine mitbestrafte Nachtat des aus dem Verfahren ausgeschiedenen Betruges handeln könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69, GA 1971, 83 f.; ferner BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586; vom 26. Mai 1993 - 5 StR 190/93, BGHSt 39, 233, 235; vom 17. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, 368 f.; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 163 f. mwN auch zur Gegenansicht).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

    In Fällen, in denen sich im Rahmen der Schätzung konkrete Kriterien für die Aufteilung des festgestellten Mindestschuldumfangs auf Einzeltaten trotz sorgfältiger Würdigung aller Beweisanzeichen nicht feststellen lassen, gebietet dieser Grundsatz im Extremfall die Annahme lediglich einer Tat (vgl. zur Untreue: BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 31).
  • BGH, 21.04.2004 - 5 StR 540/03

    Beweiswürdigung und Urteilsgründe bei Freispruch (Darlegung der erwiesenen

    Die Feststellung der Zahl der Einzelakte und die Verteilung des festgestellten Gesamtschadens auf diese Einzelakte erfolgt nach dem Grundsatz in dubio pro reo (vgl. BGHSt 40, 374, 377; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 31; BGH wistra 1999, 426).
  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 16a D 15.1484

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue

    Ebenfalls dahingestellt bleiben kann, ob der Beklagte durch die Buchungsmanipulationen 2001/2002 eine erneute Veruntreuung begangen hat (vgl. BGH, B.v. 20.5.1994 - 2 StR 202/94 - juris Rn. 3).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2009 - 10 Ns 802 Js 21506/06

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche

  • BGH, 16.10.1996 - 2 StR 204/96

    Hinreichende Beschreibung eines Tatvorwurfs als gesetzliche Anforderung an eine

  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte -

  • LG Saarbrücken, 03.07.2000 - 8 Qs 100/00

    Schätzung - Schätzung in der Anklageschrift

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