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   BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08   

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BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08 (https://dejure.org/2008,2091)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2008 - 5 StR 34/08 (https://dejure.org/2008,2091)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 5 StR 34/08 (https://dejure.org/2008,2091)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 30 GmbHG; § 32b GmbHG; § 64 Abs. 1 GmbHG; § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG
    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung des Stammkapitals (Entzug von kapitalersetzenden Darlehen; Herbeiführung einer unberechtigten Freistellung; Feststellung anhand eines Überschuldungsstatus; Bilanzverkürzung; Aktivtausch); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Straftatbestandes der Untreue bei Verstoß eines Geschäftsführers gegen ein Rückzahlungsverbot i.S.v. § 30 Abs. 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) zu Lasten der GmbH; Voraussetzungen des Straftatbestandes der Insolvenzverschleppung gemäß § 64 Abs. 1, § 84 Abs. 1 Nr. 2 ...

  • Judicialis

    StPO § 153; ; StPO § ... 153a; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 30 Abs. 1; ; GmbHG § 31 Abs. 1; ; GmbHG § 32b; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; BGB § 264 Abs. 1; ; BGB § 267 Abs. 1; ; BGB § 397 Abs. 1; ; BGB § 389; ; BGB § 387 f.; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 1; ; BGB §§ 823 ff.; ; InsO § 17 Abs. 2; ; InsO § 18 Abs. 2; ; StGB § 283b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 283b Abs. 1 Nr. 3b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Untreue durch den Geschäftsführer einer GmbH bei Auszahlung des Stammkapitals

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 66
  • NStZ 2009, 153
  • JR 2008, 384
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07

    Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung;

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
    Damit ist dem Senat die Überprüfung verwehrt, ob der vom Landgericht jeweils zugrunde gelegte Liquiditätsstatus alle relevanten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten und die zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (also die flüssigen Mittel und kurzfristig einziehbaren Forderungen sowie gegebenenfalls die kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenstände) enthält (vgl. § 17 Abs. 2 InsO und BGH wistra 2007, 312; 2001, 306, 307; Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57 ff.).

    Erst recht belegen die Feststellungen weder genaue Zeitpunkte etwaiger Fristen noch gar die Stundung der Kreditforderungen (vgl. Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57, 62; vgl. auch BGH wistra 2007, 312).

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Geschäftsführer eine Untreue zu Lasten der GmbH, wenn er das zur Erhaltung des Stammkapitals, das der Verfügungsmacht der Gesellschafter im Interesse der Gläubiger entzogen ist, erforderliche Vermögen an die Gesellschafter auszahlt (BGHSt 35, 333, 337 f.; 9, 203, 216; 3, 32, 40; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 37, 45; BGH wistra 2003, 385, 387; Schaal in Rowedder/ Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. vor § 82 Rdn. 17 m.w.N.; Tiedemann, GmbH-Strafrecht 4. Aufl. vor §§ 82 ff. Rdn. 15).

    (2) Ob der Geschäftsführer durch die Darlehensrückzahlung in das Stammkapital eingegriffen oder sogar eine darüber hinaus bestehende Überschuldung vertieft hat, lässt sich hier - anders als in den Fällen einer "Aushöhlung" der Gesellschaft (vgl. dazu BGHSt 35, 333, 338; BGH wistra 2006, 265) - nur anhand eines Überschuldungsstatus feststellen (vgl. zu dessen Inhalt BGHSt 15, 306, 309; BGH wistra 2003, 301, 302; 1987, 28; OLG Düsseldorf wistra 1998, 360, 361; 1997, 113; Richter GmbHR 1984, 137, 139; Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 76 Rdn. 7 ff.).

  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
    Dass gleichwohl auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen jedenfalls ein Schuldspruch nach § 283b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3b StGB erfolgen müsste (vgl. dazu BGH wistra 1998, 105 mit Anmerkung Doster wistra 1998, 326, 327), ändert nichts an der Notwendigkeit einer umfassenden neuen Prüfung.
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Die Vertiefung einer Überschuldung begründet die Strafbarkeit wegen Untreue (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 21; BGH wistra 2008, 379, 380).
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 34 U 231/15

    Haftung der Gründungsgesellschafterin, der Treuhandgesellschaft und des

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urt. v. 06.05.2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und das daraus resultierende Risiko nicht dargestellt werden (vgl. Urteil des Senats v. 26.11.2015 - 34 U 105/15, bestätigt durch BGH, Beschl. v. 18.08.2016 - III ZR 35/16; Senatsbeschl. v. 31.03.2015 - 34 U 149/14, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2015 - 16 U 112/13, juris Rn. 51; vgl. auch ausführlich Baumann/Wagner, Kein Prospektfehler bei fehlendem Hinweis auf Innenhaftungsrisiko des "Treugeber-Nur-Kommanditisten" analog §§ 30, 31 GmbHG, WM 2015, 1370 ff.).
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 34 U 155/14

    Haftung des Anlageberaters wegen der Vermittlung von Beteiligungen an

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 34 U 149/14

    Anforderungen an die Darstellung des Haftungsrisikos des Kommanditisten einer

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12

    Nachteilsfeststellung bei der Untreue (Erfordernis eigenständiger Feststellungen;

    Sollten die gewährten Darlehen nämlich in diesem Sinne eigenkapitalersetzend wirken und noch nicht zurückgeführt worden sein (BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 66), könnte dies die Bestimmung des Untreueschadens ebenfalls beeinflussen.
  • OLG Hamm, 27.04.2015 - 34 U 7/15

    Haftung des Gründungskommanditisten und der Treugebergesellschaft einer

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08

    Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der

    Die Verurteilung unter II. 1 wegen Bankrotts begegnet jedenfalls mit Blick auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in wistra 1998, 105 (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, Rdn. 43) deswegen Bedenken, weil das Landgericht zum 30. Juni 2001 weder eine Überschuldung (vgl. UA S. 29) noch eine Zahlungsunfähigkeit oder zumindest eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat.
  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 34 U 201/14

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers (Treugeberkommanditist) gegen die

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • OLG Hamm, 04.08.2016 - 34 U 254/15

    Frist für den Erlass eines Hinweisbeschlusses

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • OLG Hamm, 26.11.2015 - 34 U 105/15

    Pflichten des Anlageberaters

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 06.05.2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015 - 34 U 149/14, juris Rn. 9, OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2015 - 16 U 112/13, juris Rn. 51; vgl. auch BGH, Urteil vom 11.12.2014 - III ZR 365/13, juris Rn. 24 und ausführlich Baumann/Wagner, Kein Prospektfehler bei fehlendem Hinweis auf Innenhaftungsrisiko des "Treugeber-Nur-Kommanditisten" analog §§ 30, 31 GmbHG, WM 2015, 1370 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 27 O 273/17
  • LG Kiel, 05.08.2015 - 5 O 19/15

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Darlegungs- und Beweislast für den Zugang eines

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