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   BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96   

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https://dejure.org/1996,5303
BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96 (https://dejure.org/1996,5303)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1996 - 2 StR 436/96 (https://dejure.org/1996,5303)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 436/96 (https://dejure.org/1996,5303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fahren des Fluchtwagens im Sinne eines Förderungsbeitrags zum Raub - "Dabeisein" bei der Tatbegehung im Lichte eines Gehilfenbeitrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 18
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95

    Beihilfe - Haupttat - Bloße Anwesenheit - Bloße Billigung - Tatentschluß -

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96
    In derartigen Fällen bedarf es aber sorgfältiger und genauer Feststellungen darüber, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, und daß der Gehilfe sich dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 15, 17; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96
    In derartigen Fällen bedarf es aber sorgfältiger und genauer Feststellungen darüber, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, und daß der Gehilfe sich dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 15, 17; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96
    In derartigen Fällen bedarf es aber sorgfältiger und genauer Feststellungen darüber, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, und daß der Gehilfe sich dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 15, 17; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95

    Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Mittäter - Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96
    In derartigen Fällen bedarf es aber sorgfältiger und genauer Feststellungen darüber, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, und daß der Gehilfe sich dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 15, 17; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Gerade bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art sind für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun sorgfältige und genaue Feststellungen notwendig, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass sich der Gehilfe dessen bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 36; vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92, BGHR StGB § 27 I Unterlassen 5, NStZ 1993, 233; vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93; vom 3. März 1995 - 2 StR 32/95; vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95; vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95 und vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 436/96, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 mwN).
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10

    Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer

    Unbeschadet dessen bedarf es bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun - hier fehlender - sorgfältiger und genauer Feststellungen, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 m.w.N.), die wiederum auf entsprechende Anhaltspunkte gestützt werden müssen (BGH NStZ 1996, 563 f.).
  • BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06

    Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung; Rücktritt vom Versuch

    Zwar kann auch das bloße Dabeisein die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 18 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 178/12

    Voraussetzungen der Beihilfe bei Betäubungsmittelkriminalität (bloßes Billigen

    Die bloße Begleitung des L. rechtfertigt die Annahme einer Hilfeleistung durch die Angeklagte nicht (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12; Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 436/96, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 18; Beschluss vom 17. November 2009 - 3 StR 455/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 42).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

    Diese Feststellung kann zwar darauf hindeuten, daß im Sinne des § 27 StGB die Tat des K. gefördert oder erleichtert wurde (vgl. zum "Dabeisein": BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 und 18), für die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens ausreichende Feststellungen über den Grad des eigenen Interesses und die Gewichtigkeit des Tatbeitrages ergeben sich daraus aber nicht.
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