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   BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08   

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https://dejure.org/2008,4931
BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08 (https://dejure.org/2008,4931)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2008 - 5 StR 345/08 (https://dejure.org/2008,4931)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08 (https://dejure.org/2008,4931)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 26 StGB; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertung von Kuriertätigkeiten; Abgrenzung von Beihilfe und Täterschaft; Vereinbarkeit mit europäischem Recht; gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung); Anstiftung zur Beihilfe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einordnung des Tatbeitrags eines Kuriers i.R.d. Tatbestands des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Voraussetzungen für die Vollendung einer Beihilfehandlung im Zusammenhang mit dem Anwerben von Drogenkurieren

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 27; ; StGB § 30; ; StGB § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 29
  • NStZ 2009, 392
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08
    Maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe dabei, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGHSt 51, 219; BGH NJW 2008, 1460 jeweils m.w.N.).

    Damit scheidet eine vollendete Beihilfehandlung der Angeklagten - und nur diese ist strafbar (BGH NJW 2008, 1460, 1462) - in der hier gegebenen Sachverhaltskonstellation aus, ohne dass noch im Einzelnen abgegrenzt werden müsste, ob die Beihilfe schon versucht oder nur vorbereitet ist.

    Die von der Rechtsprechung vertretene weite Auslegung des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln lässt sich nicht ohne weiteres auch auf die Anforderungen an eine Strafbarkeit wegen Beihilfe übertragen, weil diese an eigenständige Voraussetzungen anknüpft (BGH NJW 2008, 1460, 1462; krit. Weber NStZ 2008, 467, 470).

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95

    Beweisaufnahme - Bestimmtheit - Beweistatsache - Beweisantrag - Hilfsbeweisantrag

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08
    Die in der Anwerbung der Zeugin S. liegende Anstiftungshandlung der Angeklagten bezöge sich dann nur auf den Tatbeitrag eines Gehilfen und könnte deshalb nur zu einer Strafbarkeit wegen Beihilfe nach § 27 StGB führen, weil die Anstiftung zur Beihilfe nur Beihilfe zur Haupttat ist (Cramer/Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 27 Rdn. 18; vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08
    Maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe dabei, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGHSt 51, 219; BGH NJW 2008, 1460 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08
    Dabei kann Bedeutung erlangen, dass eine durch die Angeklagte bewirkte Tataufklärung im Ausland, etwa in Spanien, zur gleichen Strafmilderung nach § 31 BtMG wie ein Aufklärungserfolg in Deutschland führt (BGH NJW 2003, 1131).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo

    Mithin scheidet eine Strafbarkeit wegen Anstiftung nicht von vornherein deshalb aus, weil sich die Anstiftungshandlung lediglich auf einen Gehilfen bezöge und daher selbst als Beihilfe zu werten wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 29 Rn. 6; Urteil vom 27. Januar 1955 - StE 22/54, BGHSt 7, 234, 237).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Die Anstiftung (auch die "Kettenanstiftung") zu einer Beihilfetat ist als Beihilfe zur Haupttat strafbar (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392, 393; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 26 Rn. 19; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 292, 333; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 26 Rn. 15; MüKoStGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 26 Rn. 111).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

    Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221 ff.; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

    Dies gilt entsprechend für denjenigen, der den eigentlichen Kurier anwirbt (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08 Rn. 6, NStZ 2009, 392, 393).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 270/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Täterschaft; Beihilfe

    Beim Delikt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kommt es vor allem auf das Gewicht des Tatbeitrags im Rahmen des auf Umsatz gerichteten Gesamtgeschäfts an (vgl. nur BGHSt 51, 219, 222 f.; BGH NJW 2008, 1640 (1460); BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6; Senat - Beschluss vom 12. (13.) April 2011 - 3 StR 53/11 - juris).

    Ist schon die Tätigkeit eines Rauschgiftkuriers im Gesamtgefüge der Tat in der Regel als untergeordnet anzusehen, gilt dies erst recht für die Tätigkeit der Auswahl von Kurieren und ihre Betreuung (vgl. BGH NStZ 2007, 531; BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6; Senat, Beschluss vom 12. (13.) April 2011 - 3 StR 53/11 - juris).

  • BGH, 12.08.2014 - 4 StR 174/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft: Beteiligung eines

    Dies gilt entsprechend für denjenigen, der den eigentlichen Kurier anwirbt (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, Rn. 6, NStZ 2009, 392, 393).
  • BGH, 12.04.2011 - 3 StR 53/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier;

    Beim Delikt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kommt es vor allem auf das Gewicht des Tatbeitrags im Rahmen des auf Umsatz gerichteten Gesamtgeschäftes an (vgl. nur BGHSt 51, 219, 222f.; ... ; BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6).

    Ist aber schon die Tätigkeit der Kuriere hier als untergeordnet anzusehen, gilt dies erst Recht für die Tätigkeit der Auswahl der Kuriere und deren Betreuung (vgl. BGH NStZ 2007, 531; BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6).

  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht bei

    Maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe dabei, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäftes zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6).
  • BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12

    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Maßgeblichkeit der Bedeutung

    Abzustellen ist vielmehr darauf, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
  • LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18
  • LG Düsseldorf, 05.05.2021 - 11 KLs 9/19
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