Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,939
BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91 (https://dejure.org/1991,939)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1991 - 3 StR 87/91 (https://dejure.org/1991,939)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1991 - 3 StR 87/91 (https://dejure.org/1991,939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Untreue durch Erfüllen des Treubruchstatbestands - Fehlende Dispositionsbefugnisse im Innenverhältnis - Verletzung einer Vermögensfürsorgepflicht - Beihilfe zum Betrug - Vorliegen einer fortgesetzen Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treubruchstatbestand der Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Untreue des Anlageberaters (IBR 1991, 566)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2574
  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1
  • NStZ 1991, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
    Die vom Landgericht gegebene Begründung, "weil er Frau F. nicht nur vor jeder einzelnen Kontoverfügung, sondern auch zwischenzeitlich auf Grund eigener Initiative die angeblich lukrativen Geschäfte des Zeugen V. hervorhob und so kontinuierlich dazu beitrug, daß die Zeugin Herrn V. Geldbeträge auslieh", erfüllt nicht die Anforderungen an die Begründung eines sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen umfassenden, auf einen Gesamterfolg gerichteten und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte in den wesentlichen Einzelheiten vorweg begreifenden Gesamtvorsatzes (vgl. BGHSt 36, 105, 110; NStZ 1989, 571; BGHR StGB vor § 1 fH, Gesamtvorsatz 31).

    Der allgemeine Entschluß oder die Bereitschaft, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt nicht (BGHSt 36, 105, 110).

  • BGH, 15.11.1973 - 4 StR 354/73

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Verjährung einer Strafe -

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
    Mehrere Hilfeleistungen zu einer Haupttat können, müssen aber nicht notwendig in Fortsetzungszusammenhang stehen (BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; Roxin in LK § 27 Rdn. 39; BGH, Urteil vom 15. November 1973 - 4 StR 354/73; RGSt 70, 344, 349).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
    Das angefochtene Urteil läßt eine Prüfung, ob der Angeklagte auf Grund eines einheitlichen Gesamtvorsatzes, der nicht im Zweifel für den Angeklagten unterstellt werden darf (vgl. BGHSt 35, 318, 322), oder jeweils neu gefaßter Entschlüsse gehandelt hat, vermissen.
  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86

    Gewissee Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit als Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
    Hinzukommen muß vielmehr, daß dem Täter die ihm übertragene Tätigkeit nicht durch ins einzelne gehende Weisungen vorgezeichnet ist, sondern ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen (BGH NStZ 1983, 455; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 4) und eine gewisse Selbständigkeit beläßt (BGHR § 266 Abs. 1 Treubruch 1).
  • BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
    Indes fällt nicht jede auf Grund eines solchen Verhältnisses oder im Zusammenhang mit ihm stehende Verpflichtung ohne weiteres in den Kreis jener fremdnützigen Pflichten, deren Verletzung das Handlungsunrecht des Treubruchstatbestandes verwirklicht (BGH NStZ 1986, 361; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
    Indes fällt nicht jede auf Grund eines solchen Verhältnisses oder im Zusammenhang mit ihm stehende Verpflichtung ohne weiteres in den Kreis jener fremdnützigen Pflichten, deren Verletzung das Handlungsunrecht des Treubruchstatbestandes verwirklicht (BGH NStZ 1986, 361; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
    Die vom Landgericht gegebene Begründung, "weil er Frau F. nicht nur vor jeder einzelnen Kontoverfügung, sondern auch zwischenzeitlich auf Grund eigener Initiative die angeblich lukrativen Geschäfte des Zeugen V. hervorhob und so kontinuierlich dazu beitrug, daß die Zeugin Herrn V. Geldbeträge auslieh", erfüllt nicht die Anforderungen an die Begründung eines sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen umfassenden, auf einen Gesamterfolg gerichteten und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte in den wesentlichen Einzelheiten vorweg begreifenden Gesamtvorsatzes (vgl. BGHSt 36, 105, 110; NStZ 1989, 571; BGHR StGB vor § 1 fH, Gesamtvorsatz 31).
  • RG, 09.11.1936 - 3 D 133/36

    1. Kann nach § 32 der VO. zur Regelung des Verkehrs mit Schlachtvieh auch der

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
    Mehrere Hilfeleistungen zu einer Haupttat können, müssen aber nicht notwendig in Fortsetzungszusammenhang stehen (BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; Roxin in LK § 27 Rdn. 39; BGH, Urteil vom 15. November 1973 - 4 StR 354/73; RGSt 70, 344, 349).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
    Aber nicht nur die Schadenshöhe muß dem Tatrichter Anlaß geben, sich in den Urteilsgründen mit der Frage des besonders schweren Falles auseinanderzusetzen: Zu berücksichtigen wird ferner sein, daß - was der Angeklagte auch wußte - das bei der Bank des Angeklagten angelegte Geld nahezu das gesamte Vermögen der damals 75jährigen, erkennbar in Geldangelegenheiten unerfahrenen Zeugin und zugleich ihre Alterssicherung darstellte, daß der Verlust dieses Geldes dazu führte, daß die Zeugin zur Sozialhilfeempfängerin wurde, und daß der Angeklagte das ihm von der Zeugin auf Grund seiner beruflichen Stellung (vgl. zur Bedeutung der beruflichen Stellung unter anderem BGHSt 29, 319, 322) als Anlageberater einer Bank entgegengebrachte Vertrauen nicht nur dadurch in besonderer Weise mißbrauchte, daß er auf ihre Nachfragen hin sie über die wahren Vermögensverhältnisse V.'s über einen mehrmonatigen Zeitraum hinweg und nachhaltig täuschte und dabei mehrmals bekräftigte, die Direktion der D. Bank stünde hinter V.'s Geschäften, sondern auch von sich aus entsprechende Täuschungshandlungen vornahm.
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 159/75
    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
    Daß er wider besseres Wissen falsche Auskünfte und Ratschläge gegeben hat, rechtfertigt auch bei einem Anlageberater einer Bank - der nicht von vorneherein als tauglicher Täter ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 2259; Hübner in LK § 266 Rdn. 54 mit weiteren Hinweisen) -, der einen Kunden beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren berät, nicht eine andere Beurteilung.
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25

  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

  • BGH, 16.06.1989 - 2 StR 225/89

    Strafbarkeit wegen Betruges - Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 297/82

    Auseinandersetzung mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falles der Untreue

  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08

    Begünstigung (Erfassung nur unmittelbarer Vorteile aus der Tat;

    Darauf kommt es aber an, da sich nach ständiger Rechtsprechung die Frage der Konkurrenz für jeden Tatbeteiligten selbständig nach der Anzahl seiner Tathandlungen beurteilt (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 435/11

    Betrug durch "Phishing" (Abgrenzung zur Begünstigung; Beendigung)

    Leistet der Gehilfe allerdings nicht nur durch eine Beihilfehandlung zu verschiedenen Haupttaten, sondern zusätzlich zu jeder Haupttat noch durch weitere selbständige Unterstützungshandlungen Hilfe im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB, so stehen die Beihilfehandlungen für jede Haupttat im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 8).
  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Es muss hinzukommen, dass dem Täter die ihm übertragene Tätigkeit nicht durch ins Einzelne gehende Weisungen vorgezeichnet ist, sondern ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen und eine gewisse Selbständigkeit belassen wird (BGH NJW 1991, 2574 m. w. N.).
  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08

    Schwerer Parteiverrat (dieselbe Rechtssache; tatbestandliche Handlungseinheit);

    Dabei hat das Landgericht aber bei der Prüfung der Konkurrenz nicht erkennbar bedacht, dass die Frage, ob Tatmehrheit oder Tateinheit vorliegt, für jeden Täter und Teilnehmer voneinander unabhängig und selbständig zu prüfen ist (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

    Das ist im Ansatz insofern richtig, als ein hoher Schaden in erster Linie geeignet ist, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens des § 263 Abs. 3 StGB zu begründen (st. Rspr.; BGH NStZ 1982, 465; BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 3, 4).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen den Einzelhandlungen besteht (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1/mehrere Hilfeleistungen).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 96/01

    Besonders schwerer Fall der Untreue (des Betruges); Herbeiführen eines

    Für § 263 Abs. 3 StGB a.F. war anerkannt, daß ein sehr hoher Schaden in erster Linie geeignet war, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen zu lassen; letztlich entscheidend war jedoch das gesamte Tatbild einschließlich alter subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit (vgl. BGH MDR (D) 1975, 368; BGH NStZ 1982, 465; BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 3 und 4; BGH wistra 1995, 168).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 496/20

    Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein

    Zwar mag als möglicher Strafschärfungsgrund der Umstand in Betracht gezogen werden können, dass ein Anlageberater einer Bank das aufgrund seiner besonderen beruflichen Stellung in ihn gesetzte besondere Vertrauen eines geschäftsunerfahrenen Kunden missbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1991 - 3 StR 87/91 Rn. 19).
  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93

    Verwirklichung des Betrugstatbestandes durch falsche Abrechnung kassenärztlicher

    Zwar ist die Höhe des Schadens in erster Linie geeignet, der Tat das Gepräge besonderer Schwere zu geben (BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 3; BGH NStZ 1982, 465 Nr. 10).
  • OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    In aller Regel finden sich Treuepflichten in diesem Sinne nur in fremdnützig typisierten Schuldverhältnissen ( BGH NJW 1991, 2574), etwa wenn der Täter aufgrund eines Vertrages nach den §§ 662 ff. BGB ein fremdes Geschäft wahrzunehmen hat, das an sich der Auftragnehmer selbst auszuführen hätte.
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2004 - 15 U 11/04

    Schadensersatz wegen irreführender Anlagenberatung

  • BGH, 03.04.2007 - 4 StR 601/06

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Spielraum für eigenständige und selbständige

  • BGH, 11.08.1993 - 2 StR 309/93

    Verletzung einer obliegenden Vermögensbetreuungspflicht - Tätigwerden im Rahmen

  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ss 1395/97

    Abtretung an Kreditgeber, Aufhebung, Betrug, Dreiecksbetrug, Untreue

  • BGH, 13.07.1993 - 5 StR 196/93

    Besonders schwerer Fall des Betruges wegen Umsatzsteuerhinterziehung

  • BayObLG, 13.11.2003 - 5St RR 307/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht