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   BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87   

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BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87 (https://dejure.org/1987,1809)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1987 - 4 StR 550/87 (https://dejure.org/1987,1809)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87 (https://dejure.org/1987,1809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner Vorbereitungshandlung zur Tatbestandsverwirklichung - Vollstreckung einer Strafe zur Verteidigung der Rechtsordnung trotz möglicher Aussetzung bei günstiger Sozialprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Tatherrschaft 2
  • NStZ 1988, 126
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

    Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87
    Gründe, die dazu drängten, die Frage zu erörtern, ob die gegen diese Angeklagte verhängte Freiheitsstrafe gemäß § 56 Abs. 3 StGB zu vollstrecken ist (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]; BGH GA 1979, 59, 60; NStZ 1985, 459), sind nach den Feststellungen nicht ersichtlich.

    Der neue Tatrichter wird diese notwendige Würdigung nachzuholen haben und dabei auch berücksichtigen müssen, daß das Landgericht die höchstmögliche Freiheitsstrafe verhängt hat, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (vgl. BGH NStZ 1985, 459).

  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87
    Ausgang und Durchführung der Tat hing deshalb nicht maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten ab, der damit zutreffend als Gehilfe und nicht als Mittäter (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 3) bestraft worden ist.
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87
    Gründe, die dazu drängten, die Frage zu erörtern, ob die gegen diese Angeklagte verhängte Freiheitsstrafe gemäß § 56 Abs. 3 StGB zu vollstrecken ist (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]; BGH GA 1979, 59, 60; NStZ 1985, 459), sind nach den Feststellungen nicht ersichtlich.
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87
    Gründe, die dazu drängten, die Frage zu erörtern, ob die gegen diese Angeklagte verhängte Freiheitsstrafe gemäß § 56 Abs. 3 StGB zu vollstrecken ist (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]; BGH GA 1979, 59, 60; NStZ 1985, 459), sind nach den Feststellungen nicht ersichtlich.
  • BGH, 27.11.1981 - 4 StR 550/81

    Strafschärfendes Heranziehen des "hemmungs- und bedenkenlosen" Vorgehens des

    Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87
    Diesen Umstand hat das Landgericht zwar im Rahmen der Strafzumessung zu Recht zu seinen Lasten berücksichtigt (BGH bei Holtz MDR 1982, 280).
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87
    Es genügt dafür, daß der einzelne Mittäter bei der Ausführung in Übereinstimmung mit dem oder den anderen im Sinne eines Planes handelt und ihn dadurch zu einem gemeinsamen macht (BGH NJW 1985, 1035 mit Nachw.).
  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 623/86

    Strafzumessung - Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87
    Diese Wertung liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsspielraums und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3).
  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

    Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87
    Die besonderen Umstände müssen um so gewichtiger sein, je mehr die ausgesprochenen Strafen an dieser Obergrenze liegen (BGH NStZ 1987, 21).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluss des Mitwirkenden abhängen (vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 8 bis 10, 12, 18, 29; Tatbeitrag 1, 3, 4 und Tatherrschaft 4; vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Tatherrschaft 2).
  • BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14

    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat);

    Zwar weist die Staatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass die besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitsstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147, 148; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86, NStZ 1987, 21; Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 455/86, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87, wistra 1988, 106, 107; Urteil vom 15. Februar 1994 - 5 StR 692/93, wistra 1994, 193; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Zu Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß ähnlich wie das Vertrauen in die tadelsfreie Berufsausübung von Rechtsanwälten (vgl. hierzu BGH NStZ 1988, 126) auch das Vertrauen geschäftsunerfahrener Kunden in die Seriosität der ihnen bei Banken erteilten Ratschläge besonderen strafrechtlichen Schutzes bedarf.
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    So sind in der Regel ein hoher Schaden und erhebliche kriminelle Intensität ebenso Anlaß zur Erörterung des § 56 Abs. 3 StGB (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81 - und vom 6. Juni 1989 - 1 StR 221/89; BGH wistra 1983, 146) wie eine besondere berufliche Stellung, die der Täter unter grober Verletzung des ihm entgegengebrachten Vertrauens zur Begehung seiner Taten mißbraucht hat (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 509/80; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 1).

    Der neue Tatrichter wird bei der Abwägung im Rahmen des § 56 Abs. 3 StGB auch zu berücksichtigen haben, daß gegen den Angeklagten die höchstmögliche Freiheitsstrafe verhängt worden ist, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (BGH NStZ 1985, 459 ; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 1).

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Eine solche gemeinschaftlich begangene Tat liegt vor, wenn der einzelne Mittäter bei der Ausführung in Übereinstimmung mit dem oder den anderen im Sinne eines Plans handelt und ihn dadurch zu einem gemeinsamen macht (BGH NJW 1985, 1035; BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87).
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so daß Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluß des Mitwirkenden abhängen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f. [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGHR StGB § 25 II Mittäterschaft 2, 8 bis 10; Tatbeitrag 1 und Tatherrschaft 4; vgl. auch BGHR StGB § 27 I Tatherrschaft 2).
  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs18/18
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluss des Mitwirkenden abhängen (vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 8 bis 10, 12, 18, 29; Tatbeitrag 1, 3, 4 und Tatherrschaft 4; vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Tatherrschaft 2).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94

    Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung -

    Eine Erörterung der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung ausnahmsweise (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9) die Vollstreckung einer verhängten.Freiheitsstrafe gebietet, ist nur dann unerläßlich, wenn die aus dem Urteil ersichtlichen Tatsachen dies nahelegen (vgl. BGH NStZ 1987, 21; 1988, 126, 127; Gribbohm in LK StGB 11. Aufl. § 56 Rdn. 58 m.w.Nachw.).
  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs 18/18
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluss des Mitwirkenden abhängen (vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 8 bis 10, 12, 18, 29; Tatbeitrag 1, 3, 4 und Tatherrschaft 4; vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Tatherrschaft 2).
  • BGH, 21.02.1995 - 1 StR 777/94

    Revision - Strafmaß - Höhe der Gesamtstrafe - Ausnutzung einer Stellung -

    Dieser Umstand mußte dem Landgericht Veranlassung geben zu prüfen, ob trotz der dem Angeklagten zu stellenden günstigen Prognose und des Vorliegens besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB ein unabweisbares Bedürfnis besteht, die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe anzuordnen, um einem Vertrauensverlust in die Funktion der Rechtspflege entgegenzuwirken (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 1).
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 480/89

    Fortsetzungszusammenhang zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid -

  • BGH, 28.06.1988 - 4 StR 67/88

    Anforderungen an das Vorliegen "besonderer Umstände" i.S.d. § 56 Abs. 2

  • BGH, 11.09.1990 - 5 StR 384/90

    Nicht hinreichende Stellungnahme zu den Folgen der verhängten Freiheitsstrafe auf

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