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   BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86   

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https://dejure.org/1986,3237
BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86 (https://dejure.org/1986,3237)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1986 - 3 StR 292/86 (https://dejure.org/1986,3237)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1986 - 3 StR 292/86 (https://dejure.org/1986,3237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Verurteilung wegen Beihilfe zum fortgesetzten gewerbsmäßigen Schmuggel in Tateinheit mit fortgesetztem Siegelbruch - Abänderung eines Schuldspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1
  • StV 1987, 443
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Auszug aus BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86
    Das Landgericht hat möglicherweise verkannt, daß der qualifizierte Tatbestand des gewerbsmäßigen Schmuggels (§ 373 Abs. 1 AO; vgl. BGHSt 32, 95, 96) auf den Gehilfen nur anwendbar ist, wenn er selbst gewerbsmäßig gehandelt hat.

    Es hat sich dabei nicht etwa allein (vgl. BGHSt 32, 95, 96 a.E.) oder mit auf eine Annahme des Inhalts gestützt, der Angeklagte selbst habe gewerbsmäßig gehandelt.

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 370/79

    Revisionsrechtliche beurteilung einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Konkrete

    Auszug aus BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86
    Die Änderung ergibt sich aus § 28 Abs. 2 StGB, weil die Gewerbsmäßigkeit bei der Eingangsabgabenhinterziehung (§ 373 Abs. 1 AO) als besonderes persönliches Merkmal die Strafe im Verhältnis zu der Strafe schärft, die § 370 Abs. 1 AO androht (Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79; Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. § 28 Rdn. 9; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 8. Aufl. § 373 Rdn. 15; Franzen in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 373 Rdn. 14; Kohlmann, Steuerstrafrecht 4. Aufl. § 373 Rdn. 15; Klein/Orlopp AO 3. Aufl. § 373 Anm. 3; vgl. auch Cramer in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 28 Rdn. 14 und 23).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Wissentlicher Begehung steht dabei nicht entgegen, dass die Erreichung des Taterfolges nicht das Ziel des Täters ist, dieser kann ihm sogar gänzlich unerwünscht sein (BGH BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1, 3 und 5 - jeweils zu § 27 StGB; LK-Vogel a.a.O., § 15 Rn. 93).
  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06

    Mangelnde Feststellungen zur Mitgliedschaft in einer Bande (Verbindungen;

    Das Fehlen eines besonderen persönlichen Merkmals im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB führt aber nicht zu einer bloßen Verschiebung des Strafrahmens, sondern zu einer Verschiebung des Tatbestands (vgl. MünchKommStGB/Joecks § 28 Rn. 53 m. N.), so dass ein Tatbeteiligter, der ein strafschärfendes persönliches Merkmal nicht aufweist, nur der Beteiligung an dem Grunddelikt schuldig zu sprechen ist (vgl. BGH StV 1994, 17; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 1).
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 11/15

    Schmuggel (Verhältnis zur Steuerhinterziehung: Spezialität; Verhältnis zur

    Der Täter würde andernfalls wegen dieser strafschärfenden Begehungsart milder bestraft werden, als wenn diese fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 1 StR 267/14, NStZ 2015, 285; BGH, Urteile vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95 und vom 10. September 1986 - 3 StR 292/86, wistra 1987, 30; Jäger in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 373 Rn. 51; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, 51. Lfg., § 373 Rn. 145; Schmitz/Wulf in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 370 Rn. 539).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Auch wird die Beihilfe selbst nicht allein deshalb zu einem besonders schweren Fall im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG, weil das strafschärfende Merkmal der Gewerbsmäßigkeit gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG beim Haupttäter vorliegt (vgl. BGHR StGB § 28 Abs. 2 - Merkmal 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Gehilfe 2).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 267/14

    Schmuggel (Verhältnis zur Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall:

    Der Täter würde andernfalls wegen dieser strafschärfenden Begehungsart milder bestraft werden, als wenn diese fehlte (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 1983 - 3 StR 280/83, BGHSt 32, 95; und vom 10. September 1986 - 3 StR 292/85, wistra 1987, 30; Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 373 Rn. 51; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 373 Rn. 145; Schmitz/Wulf in MüKo-StGB, § 370 Rn. 485).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Zwar hat das Landgericht nicht ausdrücklich erörtert, daß ein Gehilfenvorsatz nach § 27 StGB auch dann in Betracht kommt, wenn der Teilnehmer der Haupttat, die er fördert, ablehnend gegenüber steht, ihm der Erfolgseintritt unerwünscht ist und er ihn lieber vermeiden würde (vgl. BGHR StGB § 27 I Vorsatz 1, 3, 5).
  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Darauf, daß der Gehilfe den Erfolg der Haupttat nicht gewünscht hat und ihn lieber vermieden hätte, kommt es nicht an (vgl. BGH bei Holtz MDR 1985, 284; BGHR StGB § 27 I Vorsatz 1 und 3; Jescheck, Strafrecht Allg. Teil 4. Aufl. S. 629).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    An die Feststellung, dass der Täter/Gehilfe den Erfolgseintritt seines Tuns, hier die Perpetuierung des Schneeballsystems über 1996 hinaus nicht als möglich erkannt hat, diesen zumindest nicht billigend in Kauf genommen hat (vgl. schon BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1, 3, 5), sind besondere Anforderungen zu stellen.
  • BGH, 15.03.2005 - 5 StR 592/04

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Schmuggel; besonderes persönliches Merkmal der

    Die strafschärfenden Merkmale der Gewerbsmäßigkeit und Bandenzugehörigkeit in § 373 AO stellen besondere persönliche Merkmale im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB dar (BGH wistra 1987, 30).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz:

    Zwar ist ein Beihilfevorsatz auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Gehilfe den Erfolg der Haupttat nicht gewünscht hat und ihn lieber vermieden hätte (vgl. BGH, Urteile vom 10. September 1986 - 3 StR 292/86, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1 und vom 25. Oktober 1989 - 3 StR 148/89, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 5 mwN).
  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels -

  • BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94

    Schmuggel - Steuerhinterziehung - Serientat - Freiheitsstrafe

  • BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88

    Vorliegen eines Gehilfenvorsatzes bei Unerwünschtheit der Haupttat -

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