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   BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88   

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https://dejure.org/1988,5261
BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88 (https://dejure.org/1988,5261)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1988 - 2 StR 580/88 (https://dejure.org/1988,5261)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1988 - 2 StR 580/88 (https://dejure.org/1988,5261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Gehilfenvorsatzes bei Unerwünschtheit der Haupttat - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gehilfenvorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 3
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Verurteilung wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88
    Für diesen genügt, daß der Teilnehmer den als möglich erkannten Eintritt des Erfolgs der Haupttat in Kauf nimmt, etwa aus Solidarität mit dem Haupttäter oder zur Vermeidung von Nachteilen, und ihn damit will (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1; StV 1985, 100; Urteil vom 20. Oktober 1981 - 1 StR 404/81; DAR 1981, 226; Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76; NJW 1966, 676, 677).
  • BGH, 20.10.1981 - 1 StR 404/81

    Auswirkungen der Missbilligung einer Haupttat durch bewusstes Distanzieren durch

    Auszug aus BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88
    Für diesen genügt, daß der Teilnehmer den als möglich erkannten Eintritt des Erfolgs der Haupttat in Kauf nimmt, etwa aus Solidarität mit dem Haupttäter oder zur Vermeidung von Nachteilen, und ihn damit will (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1; StV 1985, 100; Urteil vom 20. Oktober 1981 - 1 StR 404/81; DAR 1981, 226; Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76; NJW 1966, 676, 677).
  • BGH, 23.04.1976 - 2 StR 144/76

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88
    Für diesen genügt, daß der Teilnehmer den als möglich erkannten Eintritt des Erfolgs der Haupttat in Kauf nimmt, etwa aus Solidarität mit dem Haupttäter oder zur Vermeidung von Nachteilen, und ihn damit will (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1; StV 1985, 100; Urteil vom 20. Oktober 1981 - 1 StR 404/81; DAR 1981, 226; Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76; NJW 1966, 676, 677).
  • BGH, 17.12.1965 - 1 StR 300/65

    Verkehrsfähigmachen von verdorbenem Wein durch Zusatz von Stoppmittel - Beginn

    Auszug aus BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88
    Für diesen genügt, daß der Teilnehmer den als möglich erkannten Eintritt des Erfolgs der Haupttat in Kauf nimmt, etwa aus Solidarität mit dem Haupttäter oder zur Vermeidung von Nachteilen, und ihn damit will (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1; StV 1985, 100; Urteil vom 20. Oktober 1981 - 1 StR 404/81; DAR 1981, 226; Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76; NJW 1966, 676, 677).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

    Auszug aus BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88
    Für diesen genügt, daß der Teilnehmer den als möglich erkannten Eintritt des Erfolgs der Haupttat in Kauf nimmt, etwa aus Solidarität mit dem Haupttäter oder zur Vermeidung von Nachteilen, und ihn damit will (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1; StV 1985, 100; Urteil vom 20. Oktober 1981 - 1 StR 404/81; DAR 1981, 226; Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76; NJW 1966, 676, 677).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Wissentlicher Begehung steht dabei nicht entgegen, dass die Erreichung des Taterfolges nicht das Ziel des Täters ist, dieser kann ihm sogar gänzlich unerwünscht sein (BGH BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1, 3 und 5 - jeweils zu § 27 StGB; LK-Vogel a.a.O., § 15 Rn. 93).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Zwar hat das Landgericht nicht ausdrücklich erörtert, daß ein Gehilfenvorsatz nach § 27 StGB auch dann in Betracht kommt, wenn der Teilnehmer der Haupttat, die er fördert, ablehnend gegenüber steht, ihm der Erfolgseintritt unerwünscht ist und er ihn lieber vermeiden würde (vgl. BGHR StGB § 27 I Vorsatz 1, 3, 5).
  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Darauf, daß der Gehilfe den Erfolg der Haupttat nicht gewünscht hat und ihn lieber vermieden hätte, kommt es nicht an (vgl. BGH bei Holtz MDR 1985, 284; BGHR StGB § 27 I Vorsatz 1 und 3; Jescheck, Strafrecht Allg. Teil 4. Aufl. S. 629).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    An die Feststellung, dass der Täter/Gehilfe den Erfolgseintritt seines Tuns, hier die Perpetuierung des Schneeballsystems über 1996 hinaus nicht als möglich erkannt hat, diesen zumindest nicht billigend in Kauf genommen hat (vgl. schon BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1, 3, 5), sind besondere Anforderungen zu stellen.
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