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   BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95   

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https://dejure.org/1995,2921
BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95 (https://dejure.org/1995,2921)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1995 - 3 StR 30/95 (https://dejure.org/1995,2921)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1995 - 3 StR 30/95 (https://dejure.org/1995,2921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten - Täterschaft - Teilnahme - Mittäterschaft - Mittäter - Beihilfe - Gehilfe - Tatentschluß - Vorbereitung - Vorbereitungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e.

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
    Die Teilnahmehandlung muß jedoch nachweislich mit dem Willen und dem Bewußtsein geleistet worden sein, die Haupttat zu fördern, wobei der Vorsatz des Gehilfen die Haupttat nur in deren wesentlichen Unrechtsgehalt und ihrer Angriffsrichtung erfaßt haben muß (BGHSt 11, 66; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6; BGH NJW 1982, 2453, 2454 [BGH 30.06.1982 - 1 StR 757/81]; Roxin LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 47; Schönke/Schröder/Cramer StGB 24. Aufl. § 27 Rdn. 19; Dreher/Tröndle 47. Aufl. § 27 Rdn. 8 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1994 - 1 StR 597/94

    Tatsachen - Sachaufklärung - Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
    Denn weder das Telefax des Sachverständigen Professor W. noch die Gründe des angefochtenen Urteils enthalten Anhaltspunkte dafür, daß dem Sachverständigen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestanden haben oder das Gericht auf Umstände abgestellt hat, die dem Sachverständigen bei seiner Gutachtenerstattung unbekannt waren, was unter Umständen eine Aufklärungsrüge begründen kann (vgl. BGH NStZ 1995, 201; BGH, Urteil vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 S. 5 ff.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
    Ihm ist es insbesondere verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH NStZ 1984, 180; Hürxthal-KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 51).
  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
    Die Teilnahmehandlung muß jedoch nachweislich mit dem Willen und dem Bewußtsein geleistet worden sein, die Haupttat zu fördern, wobei der Vorsatz des Gehilfen die Haupttat nur in deren wesentlichen Unrechtsgehalt und ihrer Angriffsrichtung erfaßt haben muß (BGHSt 11, 66; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6; BGH NJW 1982, 2453, 2454 [BGH 30.06.1982 - 1 StR 757/81]; Roxin LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 47; Schönke/Schröder/Cramer StGB 24. Aufl. § 27 Rdn. 19; Dreher/Tröndle 47. Aufl. § 27 Rdn. 8 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
    Die Teilnahmehandlung muß jedoch nachweislich mit dem Willen und dem Bewußtsein geleistet worden sein, die Haupttat zu fördern, wobei der Vorsatz des Gehilfen die Haupttat nur in deren wesentlichen Unrechtsgehalt und ihrer Angriffsrichtung erfaßt haben muß (BGHSt 11, 66; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6; BGH NJW 1982, 2453, 2454 [BGH 30.06.1982 - 1 StR 757/81]; Roxin LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 47; Schönke/Schröder/Cramer StGB 24. Aufl. § 27 Rdn. 19; Dreher/Tröndle 47. Aufl. § 27 Rdn. 8 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
    Ihm ist es insbesondere verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH NStZ 1984, 180; Hürxthal-KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 51).
  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
    Denn weder das Telefax des Sachverständigen Professor W. noch die Gründe des angefochtenen Urteils enthalten Anhaltspunkte dafür, daß dem Sachverständigen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestanden haben oder das Gericht auf Umstände abgestellt hat, die dem Sachverständigen bei seiner Gutachtenerstattung unbekannt waren, was unter Umständen eine Aufklärungsrüge begründen kann (vgl. BGH NStZ 1995, 201; BGH, Urteil vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 S. 5 ff.).
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
    Zwar könnte der Anmietung und der Unterhaltung der Wohnung Hannover, Cä-Straße 14, durch den Angeklagten H. besondere Bedeutung im Sinne einer konkreten Unterstützung zumindest der Taten vom 2. Juni 1990 in Dortmund zukommen, da eine als Beihilfe zu wertende Teilnahmehandlung ebenso wie mittäterschaftliche Tatbeteiligung auch im Vorbereitungsstadium einer Tat oder zu einer Zeit möglich ist, wenn der Täter noch nicht zur Tat entschlossen ist (BGHSt 2, 344, 345 f.; BGH NJW 1985, 1035 f. [BGH 26.10.1984 - 3 StR 438/84]).
  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
    Zwar könnte der Anmietung und der Unterhaltung der Wohnung Hannover, Cä-Straße 14, durch den Angeklagten H. besondere Bedeutung im Sinne einer konkreten Unterstützung zumindest der Taten vom 2. Juni 1990 in Dortmund zukommen, da eine als Beihilfe zu wertende Teilnahmehandlung ebenso wie mittäterschaftliche Tatbeteiligung auch im Vorbereitungsstadium einer Tat oder zu einer Zeit möglich ist, wenn der Täter noch nicht zur Tat entschlossen ist (BGHSt 2, 344, 345 f.; BGH NJW 1985, 1035 f. [BGH 26.10.1984 - 3 StR 438/84]).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Es ist ausreichend, daß ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert (vgl. BGH NJW 1985, 1035, 1036), solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewußtsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Vorsatz 9).

    Es ist ausreichend, daß ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert (vgl. BGH NJW 1985, 1035, 1036; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99 - Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 27 Rdn. 3; Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 27 Rdn. 13), solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewußtsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Vorsatz 9).

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Soweit der Bundesgerichtshof - auch der Senat - in mehreren Entscheidungen beiläufig und für das jeweilige Ergebnis nicht tragend die "Unrechtsdimension" der Tat angesprochen hat (BGHSt 42, 135, 139; BGH NStZ 1990, 501; NJW 1997, 265, 266; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9), lässt sich hieraus Abweichendes nicht herleiten.
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Einzelheiten der Haupttat braucht er dabei jedoch nicht zu kennen (BGHSt 46, 107, 109; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7, 9).
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Eine strafbare Beihilfe kommt aber nur in Betracht, wenn der Hilfeleistende die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und weiß, dass er durch sein Verhalten das Vorhaben der Haupttäter fördert (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2, 9; Cramer/Heine in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn. 19; Joecks in MünchKomm-StGB § 27 Rdn. 75 ff.; jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15

    3, 4-1/15 (2 StE 6/15-3) - "Islamische Staat" (IS) als terroristische Vereinigung

    Der Teilnehmer muss sich zudem der Förderung oder Erleichterung der - zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen umrissenen - Haupttat durch seinen eigenen Beitrag auch bewusst gewesen sein (BGHSt 46, 107, 115; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Für die Annahme des für Beihilfe ausreichenden bedingten Gehilfenvorsatzes genügt es, wenn die Haupttat in der Vorstellung des Teilnehmers durch die ungefähre Art der Tatbegehung so konkretisiert ist, daß der wesentliche Unrechtsgehalt und die Angriffsrichtung erfaßt sind (vgl. BGHR StGB § 27 I Vorsatz 6, 7 und 9; BGH, Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, = wistra 1996, 23 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz:

    Der Gehilfenvorsatz setzt voraus, dass der Gehilfe in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 1995 - 3 StR 30/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9 und vom 26. Mai 1988 - 1 StR 111/88, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2; RG, Urteil vom 30. November 1937 - 1 D 322/37, RGSt 72, 20, 24; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 60).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Als Tathandlungen kommen somit nur Hilfeleistungen in Betracht, bei denen der Täter weiß oder jedenfalls damit rechnet und es billigend in Kauf nimmt, daß sich sein Handeln als Unterstützung einer Straftat erweist (vgl. hierzu BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9).
  • BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99

    Anstiftung zum Mord; Totschlag; Beihilfe; Hilfeleisten; Beihilfevorsatz

    Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe kann auch nicht ohne weiteres entnommen werden, daß W zu einem späteren Zeitpunkt die Haupttat vorsätzlich gefördert hätte (vgl. etwa UA S. 16), wobei Beihilfe auch im Vorbereitungsstadium einer Tat oder zu einer Zeit möglich ist, wenn der Täter noch nicht zur Tat entschlossen ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16).
  • BGH, 11.06.2002 - 5 StR 170/02

    Gehilfenvorsatz (Überzeugungsbildung; Tatsachengrundlage)

    Das reicht als Grundlage für den erforderlichen Gehilfenvorsatz (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6, 9) hier ohne weitere Anhaltspunkte noch nicht aus.
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01

    Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen

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