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   BGH, 28.09.1988 - 3 StR 310/88   

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https://dejure.org/1988,5558
BGH, 28.09.1988 - 3 StR 310/88 (https://dejure.org/1988,5558)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1988 - 3 StR 310/88 (https://dejure.org/1988,5558)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1988 - 3 StR 310/88 (https://dejure.org/1988,5558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen heimtückisch und aus Habgier begangenen Mordes - Tötung der Großmutter - Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 274 Nachteil 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74

    Entschädigung für den durch Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden -

    Auszug aus BGH, 28.09.1988 - 3 StR 310/88
    Dieser ist nicht nach der Person des Beschuldigten und seinen Fähigkeiten, sondern nach objektiven Maßstäben (vgl. § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB) zu bestimmen (BGH bei Holtz MDR 1983, 450, 451; BGH, Urteil vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 130/87

    Zuständigkeit des Revisonsgerichts für eine Entscheidung über eine sofortige

    Auszug aus BGH, 28.09.1988 - 3 StR 310/88
    Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen die Versagung einer Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist das Oberlandesgericht zuständig (BGHR StPO § 464 III Zuständigkeit 1).
  • BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09

    Beweiswürdigung (Widersprüche); Urkundenunterdrückung (Begriff der

    Ohne Rechtsfehler geht die Kammer zwar davon aus, dass ein Nachteil in jeder Beeinträchtigung des Beweisführungsrechts eines Dritten liegen kann (vgl. BGHSt 29, 192, 196) und darunter vor allem die Vereitelung der Nutzung des gedanklichen Inhalts einer Urkunde in einer aktuellen Beweissituation zu verstehen ist (vgl. BGHR StGB § 274 Nachteil 1).
  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

    Denn während sich die (grobe) Fahrlässigkeit des Zivilrechts grundsätzlich nach objektiven, abstrakten Maßstäben bestimmt (BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 2), sind bei der Leichtfertigkeit vor allem auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen (Neuheuser in MünchKomm, StGB § 261 Rdn. 82).
  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 386/94

    Verwahrungsbruch - Unterschlagung - Brieföffnung - Geldentnahme

    Dies setzt das Bewußtsein voraus, das Benutzen gerade des gedanklichen Inhalts einer Urkunde in einer aktuellen Beweissituation zu vereiteln (BGHR StGB § 274 Nachteil 1).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99

    Falschbeurkundung im Amt durch Notar

    Dazu müßte er das Bewußtsein gehabt haben, die Benutzung des gedanklichen Inhalts der Urkunde in einer aktuellen Beweissituation zu vereiteln (vgl. BGHR StGB § 274, Nachteil 1) oder zu erschweren (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1977 - Ss 229/77 - GA 1978, 316, 317).
  • LG Mannheim, 03.02.2020 - 1 Ks 300 Js 35510/17

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob

    Maßstab ist nicht die Person des Beschuldigten und seine Fähigkeiten, sondern eine objektive - zivilrechtliche - Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1988 - 3 StR 310/88 -, Rn. 8, juris; BGH MDR 1983, 450 ).
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