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   BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87   

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https://dejure.org/1987,1912
BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87 (https://dejure.org/1987,1912)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1987 - 3 StR 250/87 (https://dejure.org/1987,1912)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1987 - 3 StR 250/87 (https://dejure.org/1987,1912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung - Auslegung einer Urkunde durch das Gericht - Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages - Erschöpfende Würdigung von Jahresbilanzen bei einer Verurteilung wegen Bankrotts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 283b Krise 1
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87
    Wie der Generalbundesanwalt in der Verhandlung vor dem Senat zutreffend betont hat, konnten die in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer verlesenen Gewinn- und Verlustrechnungen keinen Aufschluß über eine Überschuldung des Unternehmens geben (BGHSt 15, 306, 309) [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60].
  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87
    Auch hier wäre jedoch ein Zusammenhang zwischen den Handlungen der Angeklagten, die eine Verletzung der Buchführungspflicht darstellen könnten, und dem späteren Konkurs der E. erforderlich gewesen (BGHSt 28, 231, 232).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87
    Nur wenn im Urteil der Wortlaut einer Urkunde falsch wiedergegeben wird oder diese entgegen den Urteilsfeststellungen einen eindeutig anderen Inhalt hat, kann dies beanstandet werden, weil das Gericht dann eine Urkunde mit anderem Inhalt seiner Überzeugungsbildung zugrunde gelegt hat (BGHSt 29, 18, 21).
  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Die Rüge der Verletzung des § 261 StPO ist unzulässig, weil das Revisionsgericht Zeugenvernehmungen des Tatrichters nicht rekonstruieren darf (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6; Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 53).
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme lässt sich auch im Zusammenhang mit dem unkommentiert vorgetragenen 30-seitigen Urkundenkonvolut nicht der Nachweis führen, dass - wie die Revision meint - die KG unabhängig von der Aktienzuteilung eine bestimmte Beteiligungsquote an der AG erreichen wollte und die Zahlungen ohne Verknüpfung zum Erhalt von Aktien erfolgten bzw. die Würdigung zu den vertraglichen Verhältnissen zwischen der AG und der KG durch das Landgericht rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18 und vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 30; Urteil vom 12. August 1987 - 3 StR 250/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6 und Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 171 ff. mwN; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 261 Rn. 38a).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Um sie zu ermitteln, bedarf es eines Überschuldungsstatus in Form einer Vermögensbilanz, die über die tatsächlichen Werte des Gesellschaftsvermögens Auskunft gibt (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Überschuldung 1 und 2; Tiedemann in LK 11. Aufl. vor § 283 Rdn. 147 ff.).

    Eine entsprechende Abänderung des Schuldspruchs kommt aber schon deswegen nicht in Betracht, weil der erforderliche tatsächliche Zusammenhang zwischen der verspäteten Bilanzerstellung und dem wirtschaftlichen Zusammenbruch der Gesellschaft nicht festgestellt ist (vgl. BGHSt 28, 231, 233 f.; BGHR StGB § 283 b Krise 1).

  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Ebensowenig wie gerügt werden kann, dass die Aussage eines Zeugen anders zu verstehen oder eine Urkunde anders auszulegen gewesen sei (BGH, Urteil vom 12. August 1987 - 3 StR 250/87 -, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 7. Januar 1993 - 4 StR 607/92 -, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78 -, zitiert nach juris Rn. 10; Pelz, NStZ 1993, 361, 364), kann dies bei der Äußerung eines Sachverständigen der Fall sein.
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 22, 30).
  • BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04

    Konkursverschleppung (Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; Überschuldungsstatus);

    a) Hinsichtlich der Verurteilung wegen Konkursverschleppung und Bankrotts ist zu bemerken: Zur Ermittlung einer Überschuldung der GmbH ist - wie auch das Landgericht zutreffend ausführt - grundsätzlich die Aufstellung eines Überschuldungsstatus erforderlich (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Überschuldung 1 und 2; BGH NStZ 2003, 546, 547; StV 2004, 319, 320).
  • OLG Rostock, 24.02.2010 - 2 Ss OWi 6/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit von

    Mit einer solchen Rüge kann der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6; BGH NStZ 90, 35; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 261 Rdz. 38a; KK-Schoreit, StPO, 6. Aufl. § 261 Rdz. 51; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdz. 1471).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 167/08

    Beweiswürdigung (selbstbelastende Einlassung eines dementen Angeklagten;

    Es kommt nach allem nicht darauf an, dass die auf die Verletzung des § 261 StPO gestützte und zulässig erhobene (BGHSt 29, 18, 21; BGH NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 459; BGH StV 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6; Meyer-Goßner StPO 50. Auflage § 261 Rdn. 38a m.w.N.) Verfahrensrüge ebenfalls begründet wäre.
  • OLG Rostock, 07.04.2005 - 1 Ss 393/04

    Feststellungen zum Tatzeitraum bei Bankrottdelikten - Strafbarkeit bei

    Eine entsprechende Abänderung des Schuldspruchs war dem Senat aber schon deswegen nicht möglich, weil der erforderliche tatsächliche Zusammenhang zwischen der verspäteten Bilanzerstellung und dem wirtschaftlichen Zusammenbruch der Gesellschaft nicht festgestellt ist (vgl. BGHSt 28, 231, 233 f.; BGHR StGB § 283 b Krise 1).
  • BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00

    Beruhen; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Aufklärungspflicht

    Damit liegt ein Verstoß gegen § 261 StPO vor (vgl. BGHSt 29, 18, 21; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 10 und 181 BGH NStZ 1998, 51 f.).
  • BGH, 08.07.2004 - 4 StR 47/04

    Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung); negative Beweiskraft des

  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

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