Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6459
BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93 (https://dejure.org/1993,6459)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1993 - 3 StR 275/93 (https://dejure.org/1993,6459)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 3 StR 275/93 (https://dejure.org/1993,6459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Sich-Bereiterklären oder Verabredung zu einem Verbrechen - Abgrenzung zu vorherigen Verhandlungen über die Begehung eines Verbrechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 30 Beteiligung 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93
    Eine strafbare Verbrechensverabredung liegt nicht vor, weil der Angeklagte noch nicht unbedingt zur Tatbegehung entschlossen war (vgl. BGHSt 12, 306 f; RGSt 71, 53 f; Cramer in Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl. § 30 Rdn. 7) und sein Gesprächspartner nur zum Schein mitgewirkt hat (vgl. Maurach JZ 1961, 137 ).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93
    Unterläßt in solchen Fällen der Täter jeglichen weiteren Tatbeitrag und macht er dadurch nach seiner Vorstellung die Ausführung der Tat unmöglich, so ist sein Unterlassen gleich zu bewerten wie auf Verhinderung der Tat gerichtetes aktives Tun (vgl. BGHSt 32, 133 ).".
  • RG, 07.06.1929 - I 3/29

    1. Zum Begriff des "Sicherbietens" im § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93
    Er hat sich weder gegenüber einem anderen ernstlich (vgl. RGSt 63, 197 ) erboten, eine Straftat zu begehen, noch hat er eine dahin gerichtete Aufforderung angenommen (zu den Tathandlungen des "Sich-Bereiterklärens", vgl. Roxin in LK, StGB, 10. Aufl. § 30 Rdn. 10, 81 ff).
  • RG, 08.02.1937 - 5 D 932/36

    Kann der Anfang der Ausführung einer Straftat als Versuch strafbar sein, wenn der

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93
    Eine strafbare Verbrechensverabredung liegt nicht vor, weil der Angeklagte noch nicht unbedingt zur Tatbegehung entschlossen war (vgl. BGHSt 12, 306 f; RGSt 71, 53 f; Cramer in Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl. § 30 Rdn. 7) und sein Gesprächspartner nur zum Schein mitgewirkt hat (vgl. Maurach JZ 1961, 137 ).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Das Erbieten des Angeklagten T. war ernst gemeint (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1954 - StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; Beschluss vom 7. Juli 1993 - 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; ebenso bereits RG, Urteile vom 7. Juni 1929 - I 3/29, RGSt 63, 197, 199; vom 10. Dezember 1925 - II 368/25, RGSt 60, 23, 25; ferner S/S/Heine/Weißer, aaO Rn. 27; SK-StGB/Hoyer, aaO Rn. 38; MüKoStGB/Joecks, aaO Rn. 46; Roxin, JA 1979, 169, 172; Schröder, JuS 1967, 289, 294; LK/Schünemann, aaO Rn. 92; NK-StGB/Zaczyk, aaO Rn. 37) und auf eine Bindung gegenüber den beiden anderen Angeklagten gerichtet (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - StB 10/14, NJW 2015, 1032, 1033; vom 18. Februar 2016 - AK 3/16, juris Rn. 13).
  • BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04

    Rücktritt des Anstifters bei objektiv fehlgeschlagenem aber vermeintlich

    Insofern unterscheidet sich dieser Sachverhalt von der Fallgestaltung in BGHR StGB § 30 Beteiligung 1, wo der Angeklagte den Täter aus seiner Sicht noch nicht zur Tat bestimmt hatte und er deshalb bemüht war, "noch alles in der Schwebe zu lassen".
  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 76/19

    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der

    a) Bei der misslungenen Anstiftung ist zwischen der straflosen bloßen Versicherung der allgemeinen Tatbereitschaft und der strafbaren vorbehaltlosen Veranlassung zur Tatbegehung zu unterscheiden (BGH, Beschlüsse vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18 Rn. 23 und vom 7. Juli 1993 - 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 9, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3).

    Erst ein solcher vom Angeklagten in zeitlicher Hinsicht nicht näher bestimmter Anruf war das vereinbarte "Startzeichen' zur Tatbegehung und in diesem Sinne ein stillschweigender "Entscheidungsvorbehalt' (vgl. zu einem "endgültigen' oder "ausdrücklichen' Entscheidungsvorbehalt BGH, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1 und Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 9, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3).

  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    a) Sollte die Tat unter II. 1. der Urteilsgründe erneut angeklagt und zum Gegenstand einer Hauptverhandlung werden, wird sich das neue Tatgericht eingehender als bislang geschehen mit der Abgrenzung zwischen einer vorbehaltlosen Veranlassung zur Tatbegehung im Sinne des § 30 Abs. 1 StGB und einer bloßen Versicherung der allgemeinen Tatbereitschaft auseinanderzusetzen haben (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99 ff.; vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347 f.; Beschluss vom 7. Juli 1993 - 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1).
  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08

    Verabredung, ein Verbrechen zu begehen (Tatentschluss; Tatgeneigtheit);

    Notwendig ist jedoch, dass der Täter unbedingt zur Begehung einer Straftat entschlossen ist (vgl. BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Cramer/Heinze in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 30 Rdn. 7); eine bloße Tatgeneigtheit genügt nicht (vgl. Schünemann in LK 12. Aufl. § 30 Rdn. 62).
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21

    Versuch der Beteiligung (Sich-bereit-Erklären); Beweiswürdigung

    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass der Angeklagte sich wegen Sich-bereit-Erklärens zu einem Mord in Form des Sich-Erbietens schuldig gemacht hätte, wenn er sich S. gegenüber ernsthaft und mit Bindungswillen bereiterklärt hätte, ihre Tochter zu töten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 18. Februar 2016 ? AK 3/16, Rn. 13; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; RG, Urteil vom 7. Juni 1929 ? g. W. I 3/29, RGSt 63, 197, 199).

    Erforderlich ist aber, dass der Angeklagte sein Erbieten ernst gemeint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 11. Mai 1954 ? StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; ebenso bereits RG, Urteil vom 10. Dezember 1925 ? g. Sch. II 368/25, RGSt 63, 197, 199; RGSt 60, 23, 25).

  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 185/95

    Teilnahme - Anstiftung - Bestimmen - Versuch - Versuchte Teilnahme - Versuch der

    Ferner läßt sich den Urteilsgründen nicht sicher und nachvollziehbar entnehmen, wie die Kammer die Überzeugung gewinnt, die Angeklagte habe - über von der Kammer selbst als solche festgestellte Phantasien hinaus - bewußt und ernstlich versucht, endgültig einen anderen zum Begehen eines Tötungsdeliktes zu bestimmen (§ 30 Abs. 1 StGB) oder ein solches Erbieten anzunehmen (§ 30 Abs. 2 StGB; vgl. hierzu BGHR StGB § 30 Beteiligung 1 und BGHR StGB § 30 Abs. 2 Mindestfeststellungen 1).

    Ging die Angeklagte letztlich davon aus, ohne ihr weiteres Zutun würde mit einer Tatausführung nicht begonnen, kann schon im Unterlassen jedes weiteren Tatbeitrages und der damit verbundenen Vorstellung, die Ausführung der Tat sei so unmöglich, ein auf Verhinderung der Tat gerichtetes gleichwertiges Unterlassen liegen (vgl. BGHR StGB § 30 Beteiligung 1 mit Hinweis auf BGHSt 32, 133, 135).

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Er hat sich auch nicht die endgültige Entscheidung über die Tatausführung vorbehalten wollen (vgl. hierzu BGHR StGB § 30 Beteiligung 1).
  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99

    Verurteilung eines Sparkassendirektors wegen Versuchs der Beteiligung an einem

    Die "nur zum Schein" erfolgte Mitwirkung des Partners genügt nicht (BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; ebenso schon RGSt 58, 392, 393).
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 3 Ss 16/01

    versuchte Anstiftung, Versuch, freiwilliger Rücktritt, Beweisantrag,

    Bloße Vorbesprechungen oder ein Abwägen der Erfolgschancen reichen nicht aus (BGHR § 30 StGB Beteiligung 1; BGHSt 12, 309; Schönke/Schröder-Cramer/Heine, StGB, 26. Aufl., § 30 StGB Rdnr. 7 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht