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   BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94   

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https://dejure.org/1994,2341
BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94 (https://dejure.org/1994,2341)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1994 - 4 StR 110/94 (https://dejure.org/1994,2341)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1994 - 4 StR 110/94 (https://dejure.org/1994,2341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedingter Vorsatz - Wollenselement - Einverständnis - Erfolgseintritt - Tatziel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15, § 306

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6
  • StV 1994, 640
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94
    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit handelt der Täter vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in einer Weise einverstanden ist, daß er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewußte Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHSt 36, 1, 9 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]/10 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1994 - 3 StR 625/93

    Anforderungen an die Feststellung eines versuchten Versicherungsbetruges -

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94
    Schon deshalb fehlt es an einem nachvollziehbaren Motiv, das den Angeklagten gleichwohl veranlaßt haben könnte, außer dem Gartenhaus auch das Wohnhaus in Brand zu setzen (vgl. BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 5; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1994 - 3 StR 625/93) und dadurch seine Kinder einer ganz besonderen Gefahr auszusetzen.
  • BGH, 17.01.1992 - 3 StR 533/91

    Unzureichende Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite - Feststellung des

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94
    Schon deshalb fehlt es an einem nachvollziehbaren Motiv, das den Angeklagten gleichwohl veranlaßt haben könnte, außer dem Gartenhaus auch das Wohnhaus in Brand zu setzen (vgl. BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 5; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1994 - 3 StR 625/93) und dadurch seine Kinder einer ganz besonderen Gefahr auszusetzen.
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Von bewußter Fahrlässigkeit ist dagegen auszugehen, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; BGHSt 36, 1, 9 f.).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes in Bezug auf die Erfolgsvariante des

    Maßgebend ist insoweit eine Gesamtschau aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände, insbesondere die dem Täter bekannten baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, seine Vorgehensweise und die aus dieser konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 485/19 Rn. 7; Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Beschluss vom 22. März 1994 - 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Radtke in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 306a Rn. 55).
  • BGH, 04.03.2010 - 4 StR 62/10

    Bedingter Vorsatz bei der versuchten Brandstiftung (Vorsatzbeleg;

    Ein solcher liegt nur dann vor, wenn der Täter den Eintritt des Erfolgs als möglich und nicht ganz fern liegend erkennt und damit in einer Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung entweder billigend in Kauf nimmt oder sich wenigstens mit ihr abfindet (vgl. BGH, Beschl. vom 22. März 1994 - 4 StR 110/94 = BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Unter diesen Umständen versteht es sich jedenfalls nicht von selbst, daß der Angeklagte, auch wenn er die besondere Gefährlichkeit der gegen den Kopfbereich gerichteten Gewaltanwendung erkannte, einen möglichen tödlichen Ausgang in seine Überlegungen mit einbezogen und sich damit bewußt abgefunden hat (vgl. Senatsentscheidungenvom 22. März 1994 - 4 StR 110/94 - undvom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94).
  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19

    Vorsatz (bedingter Vorsatz); Brandstiftung (Beweiswürdigung hinsichtlich des

    Bei der Prüfung eines auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes sind in die vorzunehmende Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände insbesondere die baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, die Vorgehensweise des Täters, die aus der konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 ? 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Urteil vom 19. Oktober 1994 ? 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; Beschlüsse vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; vom 21. Dezember 2005 ? 4 StR 530/05, NStZ-RR 2006, 100; vom 14. Juli 2009 ? 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151; vgl. auch Urteil vom 4. Februar 2010 ? 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Radtke in MK-StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 55).
  • BGH, 21.12.2005 - 4 StR 530/05

    Fehlerhafte Beweiswürdigung zur inneren Tatseite (versuchte schwere

    Gegen die Annahme, der Angeklagte habe eine Tatbestandsverwirklichung nach § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB billigend in Kauf genommen (zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit vgl. BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6), sprach hier zudem, dass der Angeklagte selbst Maßnahmen ergriff, die ein Ausbreiten des Brandes und weitere Schäden verhindern sollten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 3961/06

    Kostenersatzpflicht eines Feuerwehreinsatzes nach § 41 Abs. 2 Nr. 1

    BGH, Beschluss vom 22.3.1994 - 4 StR 110/94 -, StV 1994, 640, sowie Beschluss vom 5.3.2008 - 2 StR 50/08 -, juris.
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08

    Vorsätzliche Brandstiftung: Objektive und subjektive Voraussetzungen der beiden

    Entsprechende Darlegungen, die sowohl das Wissens- wie das Wollenselement des Vorsatzes begründen müssten (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 101; BGH StV 1994, 640f.) und dem Senat zugleich die Prüfung ermöglichen, ob das Gericht zu Recht von zumindest bedingtem Vorsatz und nicht lediglich von bewusster Fahrlässigkeit im Hinblick auf eine der beiden Tatbestandsalternativen ausgegangen ist, lässt das angefochtene Urteil vermissen.
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Unter diesen Umständen versteht es sich jedenfalls nicht von selbst, daß der Angeklagte, auch wenn er die besondere Gefährlichkeit der gegen den Hals gerichteten Gewaltanwendung erkannte, einen möglichen tödlichen Ausgang in seine Überlegungen mit einbezogen und sich bewußt damit abgefunden hat (vgl.Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 4 StR 110/94).
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