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   BGH, 06.01.1989 - 5 StR 612/88   

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https://dejure.org/1989,6430
BGH, 06.01.1989 - 5 StR 612/88 (https://dejure.org/1989,6430)
BGH, Entscheidung vom 06.01.1989 - 5 StR 612/88 (https://dejure.org/1989,6430)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 1989 - 5 StR 612/88 (https://dejure.org/1989,6430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf einen Mittäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 493
  • BGHR StGB § 308 Abs. 1 Fremdeigentum 1
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.1987 - 1 StR 412/87

    Geeignetheit eines Feuers zum Übergreifen auf bezeichnete Nachbargebäude als

    Auszug aus BGH, 06.01.1989 - 5 StR 612/88
    Eine Beteiligung der Ehefrau an der Tat kann je nach der Art der Beteiligung die Tatbestandsmäßigkeit der hier in Betracht kommenden sogenannten unmittelbaren Brandstiftung entfallen lassen oder eine Einwilligung der Eigentümerin des Hauses deutlich machen, welche die Rechtswidrigkeit der Tat auch für den Angeklagten ausschließen würde (BGH wistra 1986, 172, 173; BGHR StGB § 308 Abs. 2 - minder schwerer Fall 1; Wolff in LK, 10. Aufl. § 308 Rdn. 20 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 611/85

    Änderung eines Schuldspruchs in einem Steuerstrafverfahren - Bestand eines

    Auszug aus BGH, 06.01.1989 - 5 StR 612/88
    Eine Beteiligung der Ehefrau an der Tat kann je nach der Art der Beteiligung die Tatbestandsmäßigkeit der hier in Betracht kommenden sogenannten unmittelbaren Brandstiftung entfallen lassen oder eine Einwilligung der Eigentümerin des Hauses deutlich machen, welche die Rechtswidrigkeit der Tat auch für den Angeklagten ausschließen würde (BGH wistra 1986, 172, 173; BGHR StGB § 308 Abs. 2 - minder schwerer Fall 1; Wolff in LK, 10. Aufl. § 308 Rdn. 20 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00

    Brandstiftung; Zweifelsgrundsatz; Beweiswürdigung; In dubio pro reo;

    Dies würde zumindest die Rechtswidrigkeit der Tat auch für den Angeklagten ausschließen (BGHR StGB § 308 Abs. 1 Fremdeigentum 1 m.w.N.; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 308 Rdn. 14a).
  • BGH, 18.10.1994 - 1 StR 449/94

    Schwere Brandstiftung - Zweckbestimmung - Zweckaufgabe - Gebäude - Wohnung

    Da die Eigentümerin M. mit der Brandlegung einverstanden war, ist die erste Alternative dieses Tatbestands ("fremdes Eigentum") nicht erfüllt (vgl. BGHR StGB § 308 Abs. 1 Fremdeigentum 1; BGH, Urt. vom 29. November 1989 - 2 StR 264/89 - und Beschl. vom 1. Juni 1989 - 1 StR 228/89).
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