Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1987 - 4 StR 449/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5750
BGH, 29.09.1987 - 4 StR 449/87 (https://dejure.org/1987,5750)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1987 - 4 StR 449/87 (https://dejure.org/1987,5750)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1987 - 4 StR 449/87 (https://dejure.org/1987,5750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Rücktritt vom Versuch einer Tötung mit strafbefreiender Wirkung - Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - Abänderung eines Schuldspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 315c Konkurrenzen 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.09.1987 - 4 StR 449/87
    Bei einer solchen Sachlage scheidet eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung neben dem vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB aus (BGH VRS 65, 359, 360; BGH, Beschlüsse vom 5. August 1986 - 4 StR 395/86 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 395/87).

    Der Angeklagte hat sich jedoch insoweit einer fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Abs. 1, 2 StGB schuldig gemacht (vgl. BGH VRS 65, 359, 360).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 29.09.1987 - 4 StR 449/87
    Insoweit ist nach den Feststellungen von einem beendeten Versuch auszugehen (vgl. BGHSt 31, 170, 175; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]/298), und der Angeklagte hätte sich deshalb, da die Hilfsmaßnahmen von Dritten eingeleitet worden waren, ernsthaft um die ärztliche Versorgung der Verletzten bemühen müssen (§ 24 Abs. 2 Satz 2 StGB).

    Diesen Anforderungen genügte sein nach der Tat gezeigtes Verhalten jedoch nicht (vgl. BGHSt 33, 295, 302) [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85].

  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 395/87

    Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs - Vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 29.09.1987 - 4 StR 449/87
    Bei einer solchen Sachlage scheidet eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung neben dem vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB aus (BGH VRS 65, 359, 360; BGH, Beschlüsse vom 5. August 1986 - 4 StR 395/86 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 395/87).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 29.09.1987 - 4 StR 449/87
    Insoweit ist nach den Feststellungen von einem beendeten Versuch auszugehen (vgl. BGHSt 31, 170, 175; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]/298), und der Angeklagte hätte sich deshalb, da die Hilfsmaßnahmen von Dritten eingeleitet worden waren, ernsthaft um die ärztliche Versorgung der Verletzten bemühen müssen (§ 24 Abs. 2 Satz 2 StGB).
  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Bei einer solchen Sachlage scheidet die Annahme einer Straßenverkehrsgefährdung neben dem hier vorliegenden vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB aus (vgl. BGHR StGB § 315 c Konkurrenzen 1).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des

    Deshalb scheidet eine Gefährdung des Straßenverkehrs neben dem vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB aus (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 1 und § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Ursächlichkeit 1 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94

    Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche

    c) Soweit der Angeklagte die auf der Straße abgestellten Fahrzeuge absichtlich beschädigt hat, ist zweifelhaft, ob er hierdurch in Tateinheit zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr den Tatbestand des § 315 c StGB erfüllt hat; näher liegt es, daß er insoweit nur den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) verwirklicht hat, weil er wohl in allen Fällen sein Fahrzeug bewußt und gezielt zur Beschädigung des anderen Pkw's eingesetzt hat (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 1 = § 315 c Konkurrenzen 1).
  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99

    Beweiswürdigung; Hemmschwelle Tötungsdelikte; Versuch des Totschlages; Bedingter

    Im übrigen wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben zu prüfen, ob nach den in der Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis entwickelten Grundsätzen anstelle der vom Landgericht angenommenen Straßenverkehrsgefährdung hier eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) in Betracht kommt (vgl. BGH VRS 65, 359; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 1, Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. StGB § 315 b Rdn. 22 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht