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   BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93   

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https://dejure.org/1994,2841
BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2841)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2841)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer fahrlässigen Tötung - Rechtfertigung durch Notwehr bei zwei von vornherein beabsichtigten Schüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 269 (Ls.)
  • BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 11
  • NStZ 1994, 539
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).

    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr -

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Für die sogenannte alternative Kausalität genügt es, wenn eine Handlung nur als eine von mehreren Bedingungen für den Erfolg (mit-)ursächlich war (vgl. BGHSt 39, 195 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98

    Körperverletzung mit Todesfolge

    Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15

    Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe (erreichbares Abwehrmittel

    Dabei wird der Rahmen der erforderlichen Verteidigung durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 11 mwN).
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Zu beachten bleibt, daß sich der Angegriffene nicht auf Mittel und Möglichkeiten verweisen zu lassen braucht, deren Abwehrerfolg ungewiß ist, sondern diejenige Verteidigung wählen darf, die eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr verspricht (st. Rspr., BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 5, 8, 11, 12 und 13).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

    Zwar kann die Berufung auf das Notwehrrecht für weitere Stiche versagen, wenn der Angreifer schon auf das Vorgehen des Notwehrübenden reagiert hat und der Angriff deshalb abgeschlagen ist (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98).

    Auch für eine Verurteilung (wenigstens) wegen versuchten Totschlags (vgl. dazu BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 11) ist deshalb entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer kein Raum.

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R

    Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung

    Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93 - aufgehoben und die Sache an das LG Kiel verwiesen.
  • BGH, 25.08.2005 - 5 StR 255/05

    Beweiswürdigung; Notwehr und Nothilfe (mangelnde Erforderlichkeit: Androhung des

    Ungeachtet des heftig bewegten Tatgeschehens und der Vehemenz der Angriffe des Nebenklägers auch unmittelbar nach seiner Entwaffnung hätte der Angeklagte - insbesondere da die Einwirkungsmöglichkeiten des Nebenklägers zum gegebenen Zeitpunkt nicht mehr derart akut gefährlich waren - vor Abgabe gezielter Schüsse auf den Körper des Nebenklägers den Einsatz der Waffe zunächst androhen müssen, insbesondere etwa durch einen Warnschuss (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5 und 11, Verhältnismäßigkeit 2).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02

    (Versuchter) Totschlag; Notwehr (Messerstiche; Prüfungspflicht bei

    Auch wenn der erste Stich gerechtfertigt gewesen sein mochte, kann aber die Berufung auf das Notwehrrecht für die weiteren Stiche versagen, wenn der Angriff dadurch bereits abgewehrt war (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH NStZ-RR 1999, 40 f.).
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