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   BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92   

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https://dejure.org/1992,5894
BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92 (https://dejure.org/1992,5894)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1992 - 4 StR 464/92 (https://dejure.org/1992,5894)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92 (https://dejure.org/1992,5894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer erhöhten Hemmschwelle bezüglich des Tötungsvorsatz bei dem Einstechen auf eine Person - Anforderungen an die Gesamtwürdigung aller Umstände bei der Feststellung eines Vorsatzes - Umfang des Notwehrrechtes gegenüber einer Person die mit vorgehaltener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9
  • NStZ 1993, 332
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88

    Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
    Maßgebend ist die jeweilige "Kampflage" (st. Rspr. BGH NJW 1989, 3027; NStZ 1983, 117).
  • BGH, 13.08.1992 - 4 StR 349/92

    Vornahme einer Differenzierung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch als

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
    Hierbei darf nicht offenbleiben, ob ein beendeter oder unbeendeter Versuch vorgelegen hat (vgl. Beschluß des Senats vom 13. August 1992 - 4 StR 349/92 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 72/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
    Der Schluß auf einen bedingten Tötungsvorsatz kann deshalb nur dann rechtsfehlerfrei sein, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 13 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
    Ob dies der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände beurteilt werden, unter denen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere der Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und der Verteidigunsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 und Angriff 2).
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
    Maßgebend ist die jeweilige "Kampflage" (st. Rspr. BGH NJW 1989, 3027; NStZ 1983, 117).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Dabei bestimmt sich der Rahmen der erforderlichen Verteidigung nach den gesamten Umständen, unter welchen sich Angriff und Abwehr abspielen; insbesondere sind von Bedeutung Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH NJW 1989 S 3027; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

    Ein rechtlich gebotenes oder erlaubtes Tun führt hingegen nicht ohne weiteres zu Einschränkungen des Notwehrrechts, auch wenn der Täter wusste oder wissen musste, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtwidrigen Angriff veranlasst werden könnten (BGH, Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9; Beschlüsse vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10, NStZ-RR 2011, 74, 75 und vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StraFo 2019, 34, 35 jeweils mwN).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    Erforderlich ist eine schuldhafte Provokation, die vorliegt, wenn der Täter weiß oder wissen muss, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlasst werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 Rn. 7; Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92; Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10, NStZ-RR 2011, 74, 75; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StraFo 2019, 34, 35).
  • BGH, 13.04.2017 - 4 StR 35/17

    Notwehr (Bestimmung der erforderlichen Verteidigungshandlung: Gesamtbetrachtung)

    Denn der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird von den gesamten Umständen der objektiven Kampflage bestimmt, namentlich vom konkreten Ablauf von Angriff und Abwehr, von Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 1375/82, NStZ 1983, 117; SSW-StGB/Rosenau, 3. Aufl., § 32 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 522/93

    Begriff des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs bei der Notwehr im Zusammenhang

    In der neuen Hauptverhandlung wird der Tatrichter auch Gelegenheit haben, zu prüfen, ob der Angeklagte mit Verteidigungswillen gehandelt hat (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9, Verteidigungswille 1).
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