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   BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87   

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https://dejure.org/1987,1316
BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87 (https://dejure.org/1987,1316)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1987 - 4 StR 291/87 (https://dejure.org/1987,1316)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1987 - 4 StR 291/87 (https://dejure.org/1987,1316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Verteidigung mit Notwehr bei einem leichtfertig provoziertem Angriff - Rechtmäßigkeit des Einsatzes eines lebensgefährlicher Verteidigungsmittel im Rahmen der Notwehr auf einen leichtfertig provozierten Angriff - Notwehrausübung durch 18maliges Zustechen mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1
  • NStZ 1988, 450
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
    Er muß vielmehr dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen und darf zur Trutzwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe erst Zuflucht nehmen, nachdem er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hat; nur wenn sich ihm diese Möglichkeit nicht bietet, ist er zu der erforderlichen Verteidigung befugt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 256, 257) [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75].

    Dabei ist freilich zu beachten, daß dann, wenn - wie hier - der Verteidiger über eine Waffe verfügt und dies dem Angreifer unbekannt ist, von dem Verteidiger je nach Kampflage häufig zu erwarten sein wird, daß er die Verwendung der Waffe androht, bevor er sie zum Einsatz bringt (BGHSt 26, 256, 258) [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75].

  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt erklärt, daß der Tatrichter auch entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen braucht, er sich vielmehr aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptung zu bilden hat (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urteile vom 14. Februar 1985 - 4 StR 27/85 - und vom 12. März 1987 - 4 StR 2/87).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 27/85

    Fahrt mit Haschisch - § 27 StGB, Beihilfe hinsichtlich des Besitzes, 'kausales

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt erklärt, daß der Tatrichter auch entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen braucht, er sich vielmehr aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptung zu bilden hat (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urteile vom 14. Februar 1985 - 4 StR 27/85 - und vom 12. März 1987 - 4 StR 2/87).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
    Zwar darf ein Täter, der leichtfertig einen Angriff auf sich provoziert hat, auch wenn er ihn nicht in Rechnung gestellt haben sollte oder gar beabsichtigt hat, nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen (BGHSt 26, 143, 145).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt erklärt, daß der Tatrichter auch entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen braucht, er sich vielmehr aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptung zu bilden hat (vgl. BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urteile vom 14. Februar 1985 - 4 StR 27/85 - und vom 12. März 1987 - 4 StR 2/87).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 703/82

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
    Eine solche Überlegung läuft nämlich auf die Anerkennung der Rechtsfigur der "actio illicita in causa" hinaus, die der Bundesgeichtshof verworfen hat (BGH NJW 1983, 2267 [BGH 07.06.1983 - 4 StR 703/82] m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 702/74

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
    Kann der Täter dem Angriff aber nicht ausweichen oder auch nicht über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidiungsmittels gelangen, so liegt auch im Fall der verschuldeten Provokation eine rechtsmißbräuchliche Verteidigung nicht vor (BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
    Er muß vielmehr dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen und darf zur Trutzwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe erst Zuflucht nehmen, nachdem er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hat; nur wenn sich ihm diese Möglichkeit nicht bietet, ist er zu der erforderlichen Verteidigung befugt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 256, 257) [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75].
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
    Sollte dem Angeklagten bei dieser Sachlage ein Notwehrrecht nicht versagt werden können, so wäre allerdings zu prüfen, ob er durch das achtzehnmalige Zustechen nicht die Grenzen der erlaubten Notwehr überschritten hat (vgl. dazu BGH NStZ 1983, 117; Lenckner in Schönke/Schröder 22. Aufl. § 32 StGB Rdn. 37).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Kann der Täter dem Angriff aber nicht ausweichen oder auch nicht über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen, so liegt auch im Falle der verschuldeten Provokation eine rechtsmißbräuchliche Verteidigung nicht vor (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, Erforderlichkeit 3).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    In solchen Fällen ist dem Angegriffenen zuzumuten, dem Angriff nach Möglichkeit auszuweichen (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1-5, 9, 11).
  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).

    Der Senat hält allerdings daran fest, daß die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, Erforderlichkeit 6, § 33 Überschreiten l; BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).

  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

    Er muss vielmehr dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen und darf zur Trutzwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe erst Zuflucht nehmen, nachdem er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hat; nur wenn sich ihm diese Möglichkeit nicht bietet, ist er zu der erforderlichen Verteidigung befugt (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 1987 - 4 StR 291/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1; vom 17. Januar 1989 - 4 StR 2/89, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 4; vom 1. September 1993 - 3 StR 354/93, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 10; Urteile vom 18. August 1988 - 4 StR 297/88, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 3; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 20 jeweils mwN).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt aber davon ab, ob der Täter dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).
  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des

    Nur wenn sich ihm keine dieser Möglichkeiten bietet, ist er zu entsprechend weitreichender Verteidigung befugt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145/146; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1 = MDR 1987, 978 bei Holtz; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87).
  • BGH, 18.10.2001 - 3 StR 320/01

    Einschränkung der Notwehr bei Notwehrprovokation; Gegenwärtiger rechtswidriger

    Sollte sich in der neuen Verhandlung nicht ausschließen lassen, daß der Angeklagte - entsprechend seiner Einlassung - seinem Bruder und A. die Messerstiche in einer Kampfeslage versetzte, in der er noch geschlagen und getreten wurde, so wird zu prüfen sein, ob die Rechtfertigung der Tat nicht mit Blick auf die Einschränkungen des Notwehrrechts bei provozierter Notwehrlage (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1 - 4, 6, 13) ausscheidet.
  • BGH, 02.12.2011 - 5 StR 416/11

    Notwehr (Erforderlichkeit); Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf); Kosten

    Der Angeklagte war angesichts des eher harmlosen Angriffs (Beinstellen, "Wischen" über die Kopfbedeckung des Angeklagten) des ihm körperlich unterlegenen, unbewaffneten Opfers im Rahmen einer sich anbahnenden Rangelei unter jungen Leuten schon nicht berechtigt (§ 32 Abs. 2 StGB), den ersten, das Opfer an der Stirn treffenden Stich mit dem bewusst verborgen gehaltenen und bereits geöffneten Butterflymesser zu setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 256, 258; Urteile vom 12. März 1987 - 4 StR 2/87, BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 505/86, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1; vom 6. November 1987 - 2 StR 251/87, BGHR aaO Erforderlichkeit 2; vom 7. Februar 1991 - 4 StR 544/90, BGHR aaO Erforderlichkeit 7; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1987 - 4 StR 291/87, BGHR aaO Verteidigung 1; BGH, Urteil vom 18. August 1988 - 4 StR 297/88, BGHR aaO Verteidigung 3, jeweils mwN).
  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92

    Trutzwehr bei leichtfertiger Notwehrprovokation

    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87

    Grenzen der Verteidigung gegen einen schuldhaft provozierten Angriff - Zulässige

    Kann der Täter dem Angriff aber nicht ausweichen oder auch nicht über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen, so liegt auch im Falle der verschuldeten Provokation eine rechtsmißbräuchliche Verteidigung nicht vor (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 01.09.1993 - 3 StR 354/93

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung mit

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